Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Biotest AG; Bieter: Grifols Biotest Holdings GmbH
^
EQS-WpÜG: Grifols Biotest Holdings GmbH / Angebot zum Erwerb
Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Biotest AG; Bieter: Grifols Biotest
Holdings GmbH
31.03.2025 / 08:43 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB
ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER
LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines
öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots
gemäß § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 1 BörsG
Bieterin:
Grifols Biotest Holdings GmbH
Colmarer Straße 22
60528 Frankfurt am Main
Germany
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main under HRB
128108
Zielgesellschaft:
Biotest Aktiengesellschaft
Landsteinerstraße 5
63303 Dreieich
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB
42396
Stammaktien: ISIN: DE0005227201 / WKN: 522 720
Vorzugsaktien: ISIN: DE0005227235 / WKN: 522 723
Heute, am 31. März 2025, hat die Grifols Biotest Holdings GmbH (die
"Bieterin")
entschieden, den Aktionären der Biotest Aktiengesellschaft (die
"Gesellschaft")
anzubieten, im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots sämtliche
nennwertlosen Inhaberstammaktien der Gesellschaft (ISIN DE0005227201) mit
einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR
1,00 je Aktie (die "Biotest-Stammaktien") sowie sämtliche nennwert- und
stimmrechtslosen Inhabervorzugsaktien der Gesellschaft (ISIN DE0005227235)
mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von
EUR 1,00 je Aktie (die "Biotest-Vorzugsaktien" und zusammen mit den
Biotest-Stammaktien die "Biotest-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung
zu erwerben (das "Delistingangebot"). Die Bieterin beabsichtigt,
vorbehaltlich der Bestimmung des gesetzlichen Mindestpreises, eine
Gegenleistung in Höhe von EUR 43,00 je Biotest-Stammaktie und EUR 30,00 je
Biotest-Vorzugsaktie anzubieten.
Die Bieterin hat mit der Gesellschaft ebenfalls heute vereinbart, dass die
Gesellschaft den Widerruf der Zulassung der Biotest-Aktien zum Handel an der
Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des
regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)
der Frankfurter Wertpapierbörse spätestens zehn (10) Arbeitstage vor Ablauf
der Annahmefrist des Delistingangebots beantragt sowie nach Wirksamwerden
des Delistings alle angemessenen Schritte und Maßnahmen unternimmt, um die
Einbeziehung der Biotest-Aktien zum Handel im Freiverkehr der
Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg/Hannover, München, Stuttgart
und der Tradegate Exchange sowie jeder anderen Börse, die der Gesellschaft
bekannt wird, zu beenden.
Die Angebotsunterlage für das Delistingangebot (in deutscher Sprache und
einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang
mit dem Angebot stehende Informationen werden im Internet unter
https://www.grifols.com/en/biotest-acquisition-offer veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Die
endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das
Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der
Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den
endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier
dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Aktien der
Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu
lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
Das in dieser Mitteilung angekündigte Übernahmeangebot bezieht sich auf
Aktien einer deutschen Gesellschaft, die an der Frankfurter Wertpapierbörse
zum Handel zugelassen ist, und unterliegt den für in der Bundesrepublik
Deutschland börsennotierte Gesellschaften geltenden
Veröffentlichungspflichten, Regeln und Praktiken, die sich in einigen
wesentlichen Punkten von denen der Vereinigten Staaten von Amerika ("USA")
und anderer Rechtsordnungen unterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach
deutschem Stil und deutscher Praxis erstellt, um den Gesetzen der
Bundesrepublik Deutschland und den Regeln der Frankfurter Wertpapierbörse zu
entsprechen, und Aktionäre aus den USA und anderen Rechtsordnungen sollten
diese Mitteilung vollständig lesen. Etwaige hier oder an anderer Stelle
(einschließlich der Angebotsunterlage) enthaltene Finanzinformationen über
die Bieterin oder die Zielgesellschaft wurden bzw. werden in Übereinstimmung
mit den Bestimmungen, wie sie im Königreich Spanien bzw. in der
Bundesrepublik Deutschland anzuwenden sind, und nicht in Übereinstimmung mit
den in den USA oder andernorts allgemein anerkannten
Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht
mit Finanzinformationen vergleichbar, die sich auf Unternehmen aus den USA
oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen außerhalb des Königreichs
Spanien bzw. der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das Übernahmeangebot
wird in den USA gemäß Section 14(e) und Regulation 14E des Börsengesetzes
der USA, vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen der Rule 14d-1 des
Börsengesetzes der USA und im Übrigen in Übereinstimmung mit den
Anforderungen der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Aktionäre aus den
USA sollten beachten, dass die Zielgesellschaft nicht an einer Börse in den
USA notiert ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen des Börsengesetzes der
USA unterliegt und keine Berichte bei der U.S. Securities and Exchange
Commission (SEC) einreichen muss und dies auch nicht tut.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mit
der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland und ist nach diesem auszulegen. Für Aktionäre aus
den USA (oder aus anderen Jurisdiktionen außerhalb Deutschlands) kann es
schwierig sein, bestimmte Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit
dem Übernahmeangebot ergeben, nach Bundeswertpapierrecht der USA (oder nach
anderen Rechtsordnungen, die der jeweilige Aktionär gewöhnt ist)
durchzusetzen, da die Bieterin und die Zielgesellschaft ihren Sitz außerhalb
der USA (bzw. außerhalb der Jurisdiktion des jeweiligen Aktionärs) haben und
ihre jeweiligen Organe und Geschäftsführer außerhalb der USA (bzw. außerhalb
der Jurisdiktion des jeweiligen Aktionärs) ansässig sind. Es kann sein, dass
es nicht möglich ist, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder seine
leitenden Angestellten oder Direktoren vor einem nicht-amerikanischen
Gericht wegen Verstößen gegen die Wertpapiergesetze der USA zu verklagen. Es
ist möglicherweise auch nicht möglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine
Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu
unterwerfen.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Mitteilung, der Angebotsunterlage oder anderer, mit dem Übernahmeangebot im
Zusammenhang stehender, Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen
Wirtschaftsraums kann grundsätzlich auch zur Anwendung von
Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik
Deutschland, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen
Wirtschaftsraums führen und in diesen anderen Rechtsordnungen rechtlichen
Beschränkungen unterliegen. Diese Mitteilung, die Angebotsunterlage und
andere, mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen sind
nicht dazu bestimmt und dürfen, unbeschadet der nach deutschem Recht
vorgeschriebenen Veröffentlichungen im Internet, durch Dritte nicht in
Länder versandt oder dort verbreitet, verteilt oder veröffentlicht werden,
in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin gestattet nicht die
Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung der
Angebotsunterlage durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen
Wirtschaftsraums. Daher dürfen depotführende
Wertpapierdienstleistungsunternehmen diese Mitteilung, die Angebotsunterlage
oder andere, mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehende, Unterlagen
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums nicht
veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies
erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen
Rechtsvorschriften. Die Bieterin ist nicht verpflichtet dafür zu sorgen und
übernimmt auch keine Haftung dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung,
Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung, der Angebotsunterlage und
anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums mit den jeweiligen
lokalen Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Das in dieser Mitteilung angekündigte Übernahmeangebot kann von allen in-
und ausländischen Aktionären der Zielgesellschaft nach Maßgabe der in der
Angebotsunterlage aufzuführenden Bestimmungen und der jeweils anwendbaren
Rechtsvorschriften angenommen werden. Allerdings kann die Annahme des
Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums
aufgrund örtlicher Vorschriften bestimmten rechtlichen Beschränkungen
unterliegen. Den Aktionären der Zielgesellschaft, die außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und
des Europäischen Wirtschaftsraums in den Besitz der Angebotsunterlage
gelangen und/oder anderen Rechtsvorschriften als denjenigen der
Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und
des Europäischen Wirtschaftsraums unterliegen und das Übernahmeangebot
annehmen wollen, wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren
Rechtsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Die Bieterin
übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Übernahmeangebots
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums nach den jeweils
anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist.
Frankfurt am Main, 31. März 2025
Grifols Biotest Holdings GmbH
Geschäftsführung
Ende der WpÜG-Mitteilung
---------------------------------------------------------------------------
31.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt am Main (Prime Standard),
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange
Ende der Mitteilung EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------
2108402 31.03.2025 CET/CEST
°