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EQS-News: Entscheid zur CO2-Verordnung: Bundesrat zurrt wirtschaftsfeindliche Überregulierung der Automobilwirtschaft fest (deutsch)

02.04.2025
um 16:21 Uhr

Entscheid zur CO2-Verordnung: Bundesrat zurrt wirtschaftsfeindliche Überregulierung der Automobilwirtschaft fest

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auto-schweiz / Schlagwort(e): Sonstiges
Entscheid zur CO2-Verordnung: Bundesrat zurrt wirtschaftsfeindliche
Überregulierung der Automobilwirtschaft fest

02.04.2025 / 16:20 CET/CEST

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Vorschriften für Neufahrzeuge

Bern, 2. April 2025

Der Bundesrat nimmt mit seinem heutigen Entscheid zur rückwirkenden
Inkraftsetzung der CO2-Verordnung auf 1. Januar 2025 grossen
wirtschaftlichen Schaden in Kauf. Damit werden die Vorschriften für
Neufahrzeuge, die trotz zahlreicher Hinweise von auto-schweiz deutlich
schärfer ausfallen als im Rest Europas, auch auf bereits erfolgte
Vertragsabschlüsse und Fahrzeugauslieferungen angewendet. Ein entsprechendes
Rechtsgutachten von Wirtschaftsrechtsprofessor Peter Hettich von der
Universität St.Gallen hatte für den Fall einer rückwirkenden Inkraftsetzung
massive Rechtsverletzungen festgestellt. Nur in wenigen Verordnungspunkten
ist der Bundesrat auf die Forderungen von auto-schweiz und sämtlicher
Wirtschafts- und Strassenverkehrsverbände im Vernehmlassungsverfahren
eingegangen, etwa bei Zielwertgutschriften für das Übertreffen bestimmter
Marktanteile von Steckerfahrzeugen. Die Folgen für die drittgrösste
Importwirtschaft der Schweiz sind hohe Sanktionen im dreistelligen
Millionenbereich, die zu einem massiven Abbau von Arbeitsplätzen führen
werden. Der Schaden für die Automobilwirtschaft ist erheblich, ebenso wie
die Kollateralschäden für die Gesamtwirtschaft. auto-schweiz prüft nun ein
gerichtliches Vorgehen gegen die wirtschaftsfeindliche CO2-Verordnung.

«Da kein Referendum zustande gekommen ist, besteht weder für die Änderung
des CO2-Gesetzes noch für die Änderungen der CO2-Verordnung eine gesetzliche
Grundlage», hält Prof. Dr. Peter Hettich, Professor für Öffentliches
Wirtschaftsrecht mit Berücksichtigung des Bau-, Planungs- und Umweltrechts
an der Universität St.Gallen (HSG), in seinem Gutachten fest. Die nun vom
Bundesrat rückwirkend in Kraft gesetzten Regelungen entsprächen zudem nicht
dem Willen des Parlaments. Das CO2-Gesetz hält an mehreren Stellen fest,
dass sich der Bundesrat bei den Vorschriften für Neufahrzeuge und deren
Detailregelungen nach den europäischen Normen richtet.

Diese Vorgabe wurde bei der Erarbeitung der dazugehörigen Verordnung an
mehreren Stellen ignoriert. So etwa bei Zielwertgutschriften für hohe
Marktanteile von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden: Überschreitet ein
Hersteller diese Zielwerteerhält er eine Gutschrift auf sein Flottenziel.
Die nun verabschiedete Regelung für Personenwagen beinhaltet lediglich den
Zeitraum bis und mit 2027, während die EU bis 2029 jährlich entsprechende
Verkaufsanreize für elektrische Antriebe anbietet.

Ebenso wurden besondere Fahrzeugkategorien im Güterverkehr vom CO2-Vollzug
nicht ausgeschlossen und damit wird bewusst die schwache Marktnachfrage nach
elektrischen Lieferwagen ausgeblendet. Eine massive Verteuerung des
Produktangebotes von Lieferwagen wird somit Handwerker, Transportunternehmer
und viele weitere Gewerbetreibende belasten, während der Ausbau des
Ökosystems für die Elektromobilität nicht voranschreitet. Bedauerlich ist
zusätzlich auch der Aspekt, dass nicht alle CO2-vermindernden Aktivitäten
durch die jetzt verabschiedete Verordnung unterstützt werden. So werden die
Potenziale von biogenen und synthetischen Treibstoffen nicht vollends
ausgeschöpft.

«Das Rechtsgutachten von Professor Hettich zeigt deutlich auf, dass der
Bundesrat und die Verwaltung nicht einfach rückwirkend die Spielregeln
ändern können», hält auto-schweiz-Präsident Peter Grünenfelder fest. «Zudem
gehen die Regelungen in der CO2-Verordnung deutlich über internationale
Normen hinaus, was alles noch teurer macht. Kauft die Schweizer Bevölkerung
nun nicht genügend Elektrofahrzeuge, drohen allein für 2025 Strafzahlungen
im dreistelligen Millionenbereich. Eine solche Politik wird für die
Schweizer Automobilunternehmen existenzbedrohende Ausmasse annehmen, weil
eine rentable Geschäftstätigkeit damit staatlich quasi verunmöglicht wird.»
Die gesamte Schweizer Autowirtschaft mit ihren rund 100'000 Arbeitsplätzen
und mehr als 4'000 Unternehmen werde in ihrer Wettbewerbsfähigkeit massiv
eingeschränkt. «Es ist zu rechnen mit einem Arbeitsplatzabbau von Tausenden
von Stellen, der Ausdünnung des Händlernetzes und der Aufgabe von
Garagenbetrieben», so Peter Grünenfelder.

«Vielen scheint nicht klar zu sein, dass am Ende nicht die
Fahrzeug-Importeure oder die Automobilwirtschaft die CO2-Sanktionen zahlen
sollen, sondern die steigenden Kosten auf den Verkaufspreis umgelegt werden
und damit die Gesamtwirtschaft diesen Verteuerungseffekt zu spüren bekommt»,
erläutert Thomas Rücker, Direktor von auto-schweiz. «Die bisher vorgesehenen
Ausführungsbestimmungen zeigen unter anderem auch eine Verschärfung
gegenüber den Europäischen Vorgaben auf. Diese Form des Übereifers führt zu
unnötigem wirtschaftlichem Schaden und entspricht nicht der Absicht des
Gesetzgebers. Mit diesem Vorgehen wird das Schweizer Gewerbe deutlich
geschwächt. Trotz des unbestrittenen CO2-Gesetzes wurden die
Ausführungsbestimmungen so gestaltet, dass es zu zusätzlichen
Marktverzerrungen kommt. Nach unserer Einschätzung ist die nun in Kraft
gesetzte CO2-Verordnung eine verpasste Chance, marktfähige
Regulierungslösungen für Konsumenten und die Wirtschaft zu finden. Der Druck
auf das Automobilgewerbe - insbesondere Importeure und Garagisten - wird
damit massiv ausgebaut, was die Wertschöpfung der Unternehmen deutlich
belasten wird.»

Medienmitteilung als PDF

Weitere Auskünfte:
Thomas Rücker
Direktor
T 079 529 12 02
thomas.ruecker@auto.swiss

Christoph Wolnik
Stv. Direktor, Mediensprecher
T 079 882 99 13
christoph.wolnik@auto.swiss

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Ende der Medienmitteilungen

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