EQS-Adhoc: PIERER Mobility AG: Verlust des halben Grundkapitals und beabsichtigte Kapitalmaßnahmen (deutsch)
PIERER Mobility AG: Verlust des halben Grundkapitals und beabsichtigte Kapitalmaßnahmen
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EQS-Ad-hoc: PIERER Mobility AG / Schlagwort(e):
Hauptversammlung/Kapitalerhöhung
PIERER Mobility AG: Verlust des halben Grundkapitals und beabsichtigte
Kapitalmaßnahmen
04.04.2025 / 07:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Ad hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR
Wels, 4. April 2025
PIERER Mobility AG: Verlust des halben Grundkapitals und beabsichtigte
Kapitalmaßnahmen
Verlust des halben Grundkapitals macht außerordentliche Hauptversammlung
notwendig
Wie bereits kommuniziert, ergibt sich aufgrund einer deutlich reduzierten
Betriebsleistung und einmaliger Restrukturierungsaufwendungen ein deutlich
negatives Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024. Das Eigenkapital wird zum 31.
Dezember 2024 voraussichtlich deutlich negativ sein.
Aufgrund des für das Geschäftsjahr 2024 zu erwartenden negativen
Ergebnisses, das einen Verlust des halben Grundkapitals nach sich ziehen
wird, hat der Abschlussprüfer seine Redepflicht ausgeübt. Aufgrund
zwingender gesetzlicher Vorgaben ist wegen des Verlusts des halben
Grundkapitals eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Diese
soll am 25. April 2025 im House of Brands in Munderfing stattfinden.
Kapitalmaßnahmen zum Ausgabebetrag von EUR 7,50 werden vorgeschlagen
Als Teil des Maßnahmenpakets für die Erfüllung der 30-prozentigen
Sanierungsplanquoten der KTM-Gruppe beabsichtigt die Gesellschaft, in der
anstehenden außerordentlichen Hauptversammlung Kapitalmaßnahmen zu
beschließen. Dazu werden der Vorstand und der Aufsichtsrat der
Hauptversammlung vorschlagen, folgende Kapitalmaßnahmen zu einem
Ausgabepreis in Höhe von EUR 7,50 je Aktie zu beschließen.
Barkapitalerhöhung
In einem ersten Schritt soll die außerordentliche Hauptversammlung über eine
Barkapitalerhöhung im Ausmaß von EUR 150 Mio. unter Gewährung gesetzlicher
Bezugsrechte an die Aktionäre beschließen. Sämtliche Aktien, für die das
Bezugsrecht nicht ausgeübt wird, können von der Pierer Bajaj AG aufgegriffen
werden.
Das allfällige öffentliche Angebot von Aktien der PIERER Mobility AG im
Rahmen der Barkapitalerhöhung wird ausschließlich durch und auf Basis eines
gemäß den Bestimmungen der Prospektverordnung zu erstellenden, von der FMA
zu billigenden und anschließend zu veröffentlichenden Kapitalmarktprospektes
(einschließlich etwaiger Nachträge dazu) erfolgen. Eine Anlageentscheidung
hinsichtlich angebotener Aktien der PIERER Mobility AG sollte nur auf
Grundlage eines solchen Kapitalmarktprospektes erfolgen.
Sachkapitalerhöhung
Darüber hinaus soll in einem zweiten Schritt eine Sachkapitalerhöhung unter
Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts im Ausmaß von EUR 200 Mio.
beschlossen werden, die nach erfolgreichem Abschluss der
Restrukturierungsverfahren der KTM-Gruppe durchgeführt werden kann. Zur
Zeichnung dieser Sachkapitalerhöhung wird ausschließlich die Hauptaktionärin
Pierer Bajaj AG zugelassen. Pierer Bajaj AG beabsichtigt die für das
Hochfahren der Produktion bisher zur Verfügung gestellten Darlehen in Höhe
von insgesamt EUR 150 Mio. (wobei die Auszahlung der dritten und bisher
letzten Tranche in Höhe von EUR 50 Mio. am gestrigen Tag erfolgte) als
Sacheinlage einzubringen. Ein weiteres in Aussicht gestelltes Darlehen in
Höhe von EUR 50 Mio. soll ebenfalls als Sacheinlage eingebracht werden.
Sämtliche der für die Sacheinlage vorgesehenen Darlehen sehen ein
außerordentliches Kündigungsrecht vor, sofern die beschriebene
Sachkapitalerhöhung nicht zum Ausgabebetrag von EUR 7,50 je Aktie durchgeführt
wird oder der entsprechende Hauptversammlungsbeschluss von einem Aktionär
gerichtlich angefochten wird.
Die finanziellen Mittel für diese Darlehen wurden der Pierer Bajaj AG vom
langjährigen Partner und Aktionär Bajaj Auto zur Verfügung gestellt.
Verwässerung
Bei entsprechender Beschlussfassung in der Hauptversammlung und
vollständiger Zeichnung der Sach- und Barkapitalerhöhung ist davon
auszugehen, dass das Grundkapital der PIERER Mobility AG auf das rund
2,4-fache erhöht wird.
Rechtlicher Hinweis
DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH
EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER
PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER
VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN
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Für weitere Informationen:
Investor Relations
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Tel: +43 676 4140945 bzw. +43 676 4093711
Email: ir@pierermobility.com
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ISIN: AT0000KTMI02; Valorennummer (Schweiz): 41860974; Wertpapierkürzel:
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Ende der Insiderinformation
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04.04.2025 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group. www.eqs.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: PIERER Mobility AG
Edisonstrasse 1
4600 Wels
Österreich
Telefon: +43 (0) 7242 69 402
E-Mail: ir@pierermobility.com
Internet: www.pierermobility.com
ISIN: AT0000KTMI02
WKN: A2JKHY
Börsen: SIX, Wiener Börse
EQS News ID: 2111658
Valorennummer (Schweiz): 41860974 Wertpapierkürzel: PKTM Bloomberg:
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2111658 04.04.2025 CET/CEST
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