EQS-Adhoc: Redcare Pharmacy N.V. platziert erfolgreich EUR 300m Wandelschuldverschreibungen und kauft einen Teil ihrer ausstehenden EUR 225m 0.00% Wandelschuldverschreibungen 2021/2028 zurück (deutsch)
Redcare Pharmacy N.V. platziert erfolgreich EUR 300m Wandelschuldverschreibungen und kauft einen Teil ihrer ausstehenden EUR 225m 0.00% Wandelschuldverschreibungen 2021/2028 zurück
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EQS-Ad-hoc: Redcare Pharmacy N.V. / Schlagwort(e):
Anleiheemission/Finanzierung
Redcare Pharmacy N.V. platziert erfolgreich EUR 300m
Wandelschuldverschreibungen und kauft einen Teil ihrer ausstehenden EUR 225m
0.00% Wandelschuldverschreibungen 2021/2028 zurück
08.04.2025 / 23:21 CET/CEST
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VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER EINER
ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER ODER AN PERSONEN IN RECHTSORDNUNGEN, FÜR DIE
EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG ODER WEITERGABE RECHTSWIDRIG WÄRE.
DIESE MITTEILUNG DIENT AUSSCHLIESSLICH ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT IN
KEINER RECHTSORDNUNG EIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN DAR.
Redcare Pharmacy N.V. platziert erfolgreich EUR 300m
Wandelschuldverschreibungen und kauft einen Teil ihrer ausstehenden EUR 225m
0.00% Wandelschuldverschreibungen 2021/2028 zurück
* Gesamtnennbetrag: EUR 300 Mio.
* Kupon: 1,75% per annum, zahlbar halbjährlich
* Wandlungsprämie: 42,5%
* Rückzahlungsbetrag: Aufgezinster Rückzahlungsbetrag
* Laufzeit: 7 Jahre
* Der erzielte Nettoerlös soll für den Rückkauf der ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit im Jahr 2028 und für
allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.
Sevenum, Niederlande, 08. April 2025. Redcare Pharmacy N.V. (die
"Gesellschaft"), eine führende Online-Apotheke in Europa, hat erfolgreich
nicht nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen im
Gesamtnennbetrag von EUR 300 Mio. und einer Laufzeit von 7 Jahren (die
"Wandelschuldverschreibungen") platziert, die in neue, auf den Inhaber
lautende Stammaktien der Gesellschaft (die "Neuen Aktien") oder in
bestehende Aktien gleicher Gattung, die von der Gesellschaft zum jeweiligen
Wandlungstag als eigene Aktien, direkt oder indirekt, gehalten werden,
wandelbar sind (die Neuen Aktien zusammen mit diesen bestehenden Aktien die
"Lieferaktien"). Die angebotenen Wandelschuldverschreibungen sind in
Lieferaktien wandelbar, die, auf Grundlage des anfänglichen Wandlungspreises
und vorbehaltlich von Anpassungen, etwa 8,4% des aktuell ausgegebenen und
ausstehenden Aktienkapitals der Gesellschaft entsprechen. Gleichzeitig hat
die Gesellschaft einen Teil ihrer ausstehenden nicht nachrangigen,
unbesicherten Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 225
Mio. mit einem Kupon von 0,00% und Fälligkeit im Jahr 2028 (ISIN
DE000A287RE9) (die "Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen") erfolgreich
zurückgekauft. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des
Aufsichtsrats heute beschlossen, die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen
zu genehmigen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die
Wandelschuldverschreibungen wurde ausgeschlossen.
Die Gesellschaft plant, den Nettoerlös für den Rückkauf der Ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit im Jahr 2028 und für allgemeine
Unternehmenszwecke zu verwenden.
Die Wandelschuldverschreibungen mit einer Stückelung von je EUR 100.000
werden zu ihrem Nennbetrag begeben, und, sofern sie nicht zuvor gewandelt,
zurückgezahlt oder zurückgekauft und eingezogen wurden, am oder um den 16.
April 2032 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag plus
Rücknahmeprämie), welcher bei 110% des Nennbetrags festgelegt wird (der
"Aufgezinste Rückzahlungsbetrag"), zurückgezahlt. Die
Wandelschuldverschreibungen sind mit einem Kupon von 1,75% per annum
ausgestattet, der halbjährlich zahlbar ist. Der anfängliche Wandlungspreis
wurde auf EUR 173,74 festgelegt, was einer Wandelprämie von 42,5% über dem
Referenzpreis von EUR 121,92 entspricht. Dieser Referenzpreis wurde durch
den Xetra Schlusspreis am 08. April 2025 minus einen Abschlag von 7%
bestimmt. Unter Berücksichtigung des aufgezinsten Rückzahlungsbetrags
beträgt der effektive Wandlungspreis der Wandelschuldverschreibungen bei
Fälligkeit ungefähr EUR 191,11, was einer effektiven Prämie von etwa 56,8%
über dem Referenzpreis von EUR 121,92 entspricht.
Valutatag wird voraussichtlich am oder um den 16. April 2025 sein. Die
Gesellschaft beabsichtigt, die Wandelschuldverschreibungen innerhalb von
zwei Wochen nach dem Valutatag in den Handel im Freiverkehr an der
Frankfurter Wertpapierbörse einbeziehen zu lassen.
Die Wandelschuldverschreibungen wurden in einem beschleunigten
Bookbuilding-Verfahren nur institutionellen Anlegern außerhalb der
Vereinigten Staaten unter Berufung auf Regulation S (Kategorie 1) gemäß dem
United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung sowie
außerhalb Australiens, Japans, Südafrika und jeder anderen Jurisdiktion, in
der das Anbieten oder Verkaufen der Wandelschuldverschreibung nach geltendem
Recht verboten wäre, angeboten. In Kanada wurde das Angebot nur an
institutionelle Investoren in Ontario, Québec, Britisch-Kolumbien oder
Alberta gerichtet, welche nach anwendbaren kanadischen Wertpapiergesetzen
gleichzeitig akkreditierte Investoren und kanadische zugelassene Investoren
sind.
Gemäß den Bedingungen des Angebots der Wandelschuldverschreibungen wird sich
die Gesellschaft verpflichten, während einer Lock-up Periode, die 90
Kalendertage nach dem Valutatag endet, vorbehaltlich bestimmter üblicher
Ausnahmen, keine Wertpapiere zu verkaufen, die den
Wandelschuldverschreibungen oder den Aktien der Gesellschaft im Wesentlichen
ähnlich sind.
Nach Abschluss des umgekehrten Bookbuilding-Verfahrens hat die Gesellschaft
dem Rückkauf Ausstehender Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag
von EUR 157,9 Mio. (entsprechend ca. 70,2% des ausstehenden Nennwerts)
zugestimmt. Der Kaufpreis pro Ausstehender Wandelschuldverschreibung im
Nennwert von jeweils EUR 100.000 beträgt EUR 99.200. Nach Abschluss des
Rückkaufs werden die zurückgekauften Ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen eingezogen und es verbleiben EUR 67,1 Mio. im
Gesamtnennbetrag an Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen im Umlauf. Die
Abwicklung des Rückkaufs wird voraussichtlich am oder um den 22. April 2025
erfolgen.
Kontakt: rikutis consulting
Thomas Schnorrenberg
Mobil: +49 151 46 53 13 17
E-Mail: press@redcare-pharmacy.com
Ende der Insiderinformation
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Über Redcare Pharmacy
Im Jahr 2001 gegründet, ist Redcare Pharmacy (vormals Shop Apotheke Europe)
heute die führende Online-Apotheke in Europa und aktuell in sieben Ländern
aktiv: Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien, Italien, den
Niederlanden und der Schweiz.
Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Sevenum, NL im Herzen Europas, mit
weiteren Standorten in Köln, Berlin, München, Tongeren, Warschau, Mailand,
Lille und Eindhoven.
Als die One-Stop-Pharmacy der Zukunft bietet Redcare Pharmacy über 13
Millionen aktiven Kund:innen ein vielseitiges Sortiment von mehr als 250.000
Produkten zu fairen Preisen. Neben rezeptfreien Medikamenten,
Nahrungsergänzungsmitteln, Beauty- und Körperpflegeprodukten sowie einer
umfangreichen Auswahl an gesundheitsbezogenen Artikeln in allen Märkten,
bietet das Unternehmen auch verschreibungspflichtige Medikamente für
Kund:innen in Deutschland, der Schweiz und in den Niederlanden an.
Pharmazeutische Sicherheit hat immer oberste Priorität. Im Herzen eine
Apotheke, steht die fundierte pharmazeutische Beratung klar im Fokus von
Redcare. Dabei steht Care im Namen für ein vielseitiges Angebot von
Dienstleistungen für alle Lebensphasen und Gesundheits-themen: Von
Marktplätzen über einzigartige Lieferoptionen bis hin zu
Medikations-management.
ANSPRECHPARTNER
Investor Relations Kontakt und verantwortliche Person für diese
Veröffentlichung:
Monica Ambrosi (Associate Director, Investor Relations)
investors@redcare-pharmacy.com
Presse Kontakt:
Sven Schirmer (Director, Corporate Communications)
press@redcare-pharmacy.com
Wichtige Hinweise
DIESE MITTEILUNG IST NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG, WEDER
DIREKT NOCH INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
(EINSCHLIESSLICH IHRER TERRITORIEN UND BESITZUNGEN, JEDES BUNDESSTAATS DER
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND DES DISTRICT OF COLUMBIA) ODER IN EINER
ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE DER WERTPAPIERE NACH
GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄREN.
DIESE MITTEILUNG DARF NICHT AN ANDERE PERSONEN WEITERGELEITET ODER VERTEILT
WERDEN UND DARF IN KEINER WEISE VERVIELFÄLTIGT WERDEN. JEGLICHE
WEITERLEITUNG, VERTEILUNG ODER VERVIELFÄLTIGUNG DIESER MITTEILUNG, GANZ ODER
TEILWEISE, IST UNERLAUBT. DIE NICHTBEACHTUNG DIESER ANWEISUNG KANN ZU EINEM
VERSTOSS GEGEN DEN UNITED STATES SECURITIES ACT VON 1933 IN DER JEWEILS
GELTENDEN FASSUNG ("SECURITIES ACT") ODER DIE GELTENDEN GESETZE EINER
ANDEREN RECHTSORDNUNG FÜHREN.
DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH
EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF ODER VERKAUF VON
WERTPAPIEREN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG
DAR, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT ODER EINE SOLCHE AUFFORDERUNG RECHTSWIDRIG
WÄRE. DIE WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DIE BEI DER WANDLUNG DER IN DIESER
MITTEILUNG GENANNTEN WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN ZU LIEFERNDEN AKTIEN SIND
NICHT UND WERDEN NICHT GEMÄSS DEM SECURITIES ACT ODER BEI EINER
WERTPAPIERAUFSICHTSBEHÖRDE ODER EINER STAATLICHEN ODER ANDEREN
GERICHTSBARKEIT DER VEREINIGTEN STAATEN REGISTRIERT UND DÜRFEN IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN OHNE REGISTRIERUNG NICHT ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN,
AUSGENOMMEN IM RAHMEN EINER VERFÜGBAREN AUSNAHMEREGELUNG VON DEN
REGISTRIERUNGSANFORDERUNGEN DES SECURITIES ACT UND DER GELTENDEN
BUNDESSTAATLICHEN ODER ANDEREN WERTPAPIERGESETZE ODER IM RAHMEN EINER
TRANSAKTION, DIE NICHT UNTER DIESE REGISTRIERUNGSANFORDERUNGEN FÄLLT. ES
WIRD KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN
GEBEN.
IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH WIRD DIESE MITTEILUNG NUR AN (I) PROFESSIONELLE
ANLEGER, DIE UNTER ARTIKEL 19(5) DES FINANCIAL SERVICES AND MARKETS ACT 2000
(FINANCIAL PROMOTION) ORDER 2005 IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG (DIE
"ORDER")
FALLEN, UND (II) PERSONEN, DIE UNTER ARTIKEL 49(2) DER ORDER FALLEN UND
(III) PERSONEN, AN DIE ODER AN DIE SIE ANDERWEITIG RECHTMÄSSIG VERTEILT ODER
GERICHTET WERDEN KÖNNEN (ALLE DIESE PERSONEN WERDEN ZUSAMMENFASSEND ALS
"RELEVANTE
PERSONEN" BEZEICHNET). DIE WERTPAPIERE SIND NUR FÜR RELEVANTE PERSONEN
ZUGÄNGLICH, UND JEGLICHE EINLADUNG, JEGLICHES ANGEBOT ODER JEGLICHE
VEREINBARUNG ZUR ZEICHNUNG, ZUM KAUF ODER ZUM SONSTIGEN ERWERB SOLCHER
WERTPAPIERE WIRD NUR MIT RELEVANTEN PERSONEN UNTERNOMMEN. PERSONEN, DIE
KEINE RELEVANTEN PERSONEN SIND, SOLLTEN NICHT AUF DER GRUNDLAGE DIESER
MITTEILUNG ODER IHRES INHALTS HANDELN ODER SICH DARAUF VERLASSEN.
DIESE MITTEILUNG IST EINE WERBUNG UND KEIN PROSPEKT IM SINNE DER VERORDNUNG
(EU) 2017/1129 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 14. JUNI 2017
ÜBER DEN ZU VERÖFFENTLICHENDEN PROSPEKT BEI ÖFFENTLICHEM ANGEBOT ODER
ZULASSUNG VON WERTPAPIEREN ZUM HANDEL AN EINEM GEREGELTEN MARKT (DIE
"PROSPEKTVERORDNUNG").
DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN DER HIERIN BESCHRIEBENEN TRANSAKTION WERDEN IN
DER ENDGÜLTIGEN FASSUNG DER BEDINGUNGEN DER WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN
BESCHRIEBEN. ANLEGER SOLLTEN DIE HIERIN BESCHRIEBENEN
WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN NUR AUF DER GRUNDLAGE DER INFORMATIONEN IN DER
ENDGÜLTIGEN VERSION DER EMISSIONSBEDINGUNGEN (SOFERN VERFÜGBAR) ZEICHNEN.
DIE EMITTENTIN, DER MANAGER ODER EINES IHRER JEWEILIGEN VERBUNDENEN
UNTERNEHMEN HABEN KEINERLEI MASSNAHMEN ERGRIFFEN ODER WERDEN KEINERLEI
MASSNAHMEN ERGREIFEN, DIE EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT DER
WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN ODER DEN BESITZ ODER DIE VERTEILUNG VON
JEGLICHEN ANGEBOTSUNTERLAGEN IN DIESEM ZUSAMMENHANG IN EINER RECHTSORDNUNG,
IN DER EINE SOLCHE MASSNAHME ERFORDERLICH IST, ZULASSEN WÜRDEN. KÄUFER UND
PERSONEN, DIE DIESE MITTEILUNG ERHALTEN, SIND DURCH DIE EMITTENTIN, DIE
MANAGER ODER EINER IHRER JEWEILIGEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, DIE EIN
ÖFFENTLICHES ANGEBOT ZULASSEN WÜRDEN, UND IHREN JEWEILIGEN VERBUNDENEN
UNTERNEHMEN, AUF EIGENE KOSTEN (UND ES WIRD DAVON AUSGEGANGEN, DASS SIE DIES
TUN WERDEN) VERPFLICHTET ALLE GELTENDEN GESETZE UND VORSCHRIFTEN IN JEDER
RECHTSORDNUNG EINZUHALTEN, IN DER SIE DIE WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN
KAUFEN, ANBIETEN, VERKAUFEN ODER LIEFERN ODER DIESE MITTEILUNG IN IHREM
BESITZ HABEN.
MIFID II PRODUKTÜBERWACHUNGSPFLICHTEN / ZIELMARKT PROFESSIONELLE INVESTOREN
UND GEEIGNETE GEGENPARTEIEN - Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die
Wandelschuldverschreibungen hat - ausschließlich für den Zweck des
Produktgenehmigungsverfahrens jedes Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt,
dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich
geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der
Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, "MiFID II"), umfasst
und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an
geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede
Person, die in der Folge die Wandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft
oder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen") soll die Beurteilung des
Zielmarkts der Konzepteure berücksichtigen; ein Vertriebsunternehmen,
welches MiFID II unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene
Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen
durchzuführen (entweder durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der
Zielmarktbestimmung der Konzepteure) und angemessene Vertriebskanäle zu
bestimmen.
UK MIFIR PRODUKTÜBERWACHUNGSPFLICHTEN / ZIELMARKT PROFESSIONELLE INVESTOREN
UND GEEIGNETE GEGENPARTEIEN - Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die
Wandelschuldverschreibungen hat - ausschließlich für den Zweck des
Produktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt,
dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich
geeignete Gegenparteien im Sinne des FCA-Handbuchs Conduct of Business
Sourcebook ("COBS") und professionelle Kunden im Sinne der Verordnung (EU)
Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("UK
MiFIR") Teil des nationalen Rechts ist, umfasst und (ii) alle Kanäle für den
Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die
Wandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein
"Vertriebsunternehmen")
soll die Beurteilung des Zielmarkts des Konzepteurs berücksichtigen; ein
Vertriebsunternehmen, welches dem FCA-Handbuch Product Intervention and
Product Governance Sourcebook (die "UK MiFIR Product Governance Rules")
unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung
im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen durchzuführen (entweder
durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung des
Konzepteurs) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen.
PROSPEKTVERORDNUNG / VERBOT VON VERKÄUFEN AN PRIVATANLEGER IM EWR UND IM
VEREINIGTEN KÖNIGREICH / EWR UND GB-PRIIPS-VERORDNUNGEN
Wenn Ihnen als Finanzintermediär im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der
Prospektverordnung Wertpapiere angeboten werden, wird davon ausgegangen,
dass Sie auch zugesichert und zugestimmt haben, dass die von Ihnen im Rahmen
des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht im Auftrag von Personen im EWR,
die Kleinanleger sind (wie oben definiert), oder von Personen in anderen
Mitgliedstaaten (in denen es eine entsprechende Gesetzgebung gibt), für die
Sie befugt sind, Entscheidungen auf vollständig diskretionärer Basis zu
treffen, erworben wurden, noch die Wertpapiere mit der Absicht erworben
wurden, sie im EWR anzubieten oder weiterzuverkaufen, wenn dies zu einer
Prospektpflicht der Emittentin, der Manager oder eines anderen Managers
gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung führen würde oder wenn die vorherige
Zustimmung der Manager zu einem solchen Angebot oder Weiterverkauf eingeholt
wurde.
VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM - Die
Wandelschuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur
sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Europäischen
Wirtschaftsraum ("EWR") bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht
angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise
zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet
der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden
Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs.
1 Nr. 11 der Richtlinie 2014/65/EU (in ihrer jeweils gültigen Fassung, "MiFID
II"); (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2016/97/EU (in ihrer
jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), soweit
dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1
Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im
Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 14. Juni 2017 (wie von Zeit zu Zeit ergänzt, die
"Prospektverordnung").
Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in ihrer
jeweils gültigen oder ersetzten Fassung, die "PRIIPs-Verordnung")
erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder
die sonstige Zurverfügungstellung der Wandelschuldverschreibungen an
Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder
die sonstige Zurverfügungstellung der Wandelschuldverschreibungen an
Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH - Die
Wandelschuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur
sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich
("GB")
bestimmt und sollten Kleinanlegern in GB nicht angeboten, nicht an diese
verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt
werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger
eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i)
ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr.
2017/565, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA")
Teil des nationalen Rechts ist; oder (ii) ein Kunde im Sinne der
Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000, in seiner
jeweiligen Fassung (der "FSMA") und jeglicher Vorschriften oder
Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2016/97 erlassen wurden, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde
im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014,
wie sie durch das EUWA Teil des nationalen Rechts ist, qualifiziert wäre;
oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der
Prospektverordnung ist, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts
ist. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, wie sie
aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist (die "UK
PRIIPs-Verordnung"),
erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder
die sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger
in GB erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige
Zurverfügungstellung der Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger in GB
nach der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,
Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse
des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der
Begriffe "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt",
"kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere
Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten
Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind.
Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten,
Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit
bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden,
die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder
Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder
implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen.
Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige
Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise
genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle
hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung
und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen,
zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu
aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände
widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum
dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir
übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher
zukunftsgerichteter Aussagen und Annahmen.
Kontakt:
rikutis consulting
Thomas Schnorrenberg
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Unternehmen: Redcare Pharmacy N.V.
Erik de Rodeweg 11-13
5975 WD Sevenum
Niederlande
Telefon: 0800 - 200 800 300
Fax: 0800 - 90 70 90 20
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Internet: www.redcare-pharmacy.com
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Indizes: MDAX
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2113592 08.04.2025 CET/CEST
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