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Einigung auf Pandemievertrag womöglich nächste Woche

12.04.2025
um 20:32 Uhr

GENF (dpa-AFX) - Im Ringen um einen weltweiten Pandemievertrag sollen letzte Hürden in den kommenden Tagen aus dem Weg geräumt werden. Die Verhandler wollen am Dienstag erneut zusammenkommen, teilte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf mit. Mitgliedsländer müssten einige vorgeschlagene Passagen zunächst mit ihren Regierungen besprechen. Der Vertrag soll bei der Weltgesundheitsversammlung im Mai in Genf verabschiedet werden.

Der Vertrag soll Chaos wie bei der Corona-Pandemie verhindern und unter anderem dafür sorgen, dass in einer ähnlichen Situation Menschen in aller Welt gleichermaßen zügig an Schutzmaterial und Impfstoffe kommen. Für die WHO ist klar: Die nächste Pandemie ist nur eine Frage der Zeit.

Gerechte Verteilung

Unter anderem sollen Gesundheitssysteme gestärkt werden, damit unbekannte Krankheiten früh erkannt und schnellstens bekämpft werden können. Sollte sich eine Pandemie entwickeln, soll die umgehende Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen und die gerechte Verteilung weltweit gesichert werden.

Die drastische Kürzung der Entwicklungshilfegelder der USA und anderer Länder sowie der Austritt der USA aus der WHO machen dies umso schwieriger. Die USA deckten bislang rund 18 Prozent des WHO-Budgets.

Ein Knackpunkt ist Artikel 12 über die gerechte Verteilung von Medikamenten und Impfstoffen. Bei der Corona-Pandemie wurde in reichen Ländern teils schon die dritte Impfung verabreicht, während Menschen in armen Ländern noch auf den ersten Impfstoff warteten.

Was Pharmafirmen tun sollen

Länder sollen Proben von bei ihnen aufgetauchten Krankheitserregern zügig zur Verfügung stellen, aber von den mit Hilfe der Proben erstellten Impfstoffen und Medikamenten auch zügig profitieren können. Umstritten ist, wie viel Material Pharmafirmen umsonst oder zu kleinen Preisen zur Verfügung stellen sollen.

Der Vertrag wird nur in den Ländern gelten, die ihn ratifizieren. Er betont, dass die WHO keine Maßnahmen wie Lockdowns anordnen kann. Dies obliegt wie bisher den nationalen Regierungen und Behörden./oe/DP/zb