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ROUNDUP: Verbraucherschützer gehen gegen Handgepäck-Gebühr vor

21.05.2025
um 12:13 Uhr

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Auf vielen Flügen fällt für Handgepäck ab einer bestimmten Größe eine zusätzliche Gebühr an - Verbraucherschutzgruppen haben dagegen nun eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Die Fluggesellschaften würden ihre Kundinnen und Kunden mit dieser Praxis ausbeuten, teilte der europäische Verbraucherschutz-Dachverband Beuc in Brüssel mit.

Auch auf Staatenebene reichten Verbände demnach entsprechende Beschwerden ein. In Deutschland beteiligt sich die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Konkret richtet sich die Beschwerde gegen sieben Fluggesellschaften - darunter Ryanair , Easyjet und Wizz Air . Diese erlauben die kostenlose Mitnahme eines kleinen Handgepäckstücks, das in der Regel unter den Sitz passen muss.

EU-Gericht: Angemessenes Handgepäck muss gratis sein

Der Dachverband verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014. Demzufolge dürfe für Handgepäck keine zusätzliche Gebühr erhoben werden, solange es "angemessene Vorgaben" zu Größe und Gewicht erfülle. Wo genau diese Grenze liegt, ist in den EU-Regulierungen bislang nicht geregelt.

Aus Sicht der Verbraucherschützer sind die Grenzen der angesprochenen Fluggesellschaften nicht angemessen und damit rechtswidrig. Sie forderten die EU dazu auf, genauere Vorschriften einzuführen: So solle festgelegt werden, bis zu welcher Größe ein Handgepäckstück als angemessen gilt und welche Leistungen ein Ticket zwingend beinhalten muss. Die geplante Reform der Fluggastrechte-Verordnung, über die die EU-Staaten derzeit beraten, sei dafür die "perfekte Gelegenheit", sagte der Beuc-Generaldirektor Agustín Reyna./nkl/DP/stw

AIR FRANCE-KLM INH. EO 1

WKN 855111 ISIN FR001400J770

EASYJET PLC LS-,27285714

WKN A1JTC1 ISIN GB00B7KR2P84

INTERN.CONS.AIRL.GR.

WKN A1H6AJ ISIN ES0177542018

RYANAIR HLDGS PLC EO-,006

WKN A1401Z ISIN IE00BYTBXV33

WIZZ AIR HLDGS LS -,0001

WKN A14NPS ISIN JE00BN574F90