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EQS-Adhoc: CPI Europe kündigt Angebot an Inhaber der EUR500 Millionen Unternehmensanleihe fällig 2027 (ISIN XS2243564478) zum Rückkauf der Anleihe gegen Barzahlung im Gesamtnennwert von bis zu EUR100 Millionen an (deutsch)

30.05.2025
um 09:45 Uhr

CPI Europe kündigt Angebot an Inhaber der EUR500 Millionen Unternehmensanleihe fällig 2027 (ISIN XS2243564478) zum Rückkauf der Anleihe gegen Barzahlung im Gesamtnennwert von bis zu EUR100 Millionen an

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EQS-Ad-hoc: CPI Europe AG / Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalmaßnahme
CPI Europe kündigt Angebot an Inhaber der EUR500 Millionen Unternehmensanleihe
fällig 2027 (ISIN XS2243564478) zum Rückkauf der Anleihe gegen Barzahlung im
Gesamtnennwert von bis zu EUR100 Millionen an

30.05.2025 / 09:45 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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CPI Europe AG
Wienerbergstraße 9
1100 Wien, Österreich

FN 114425y HG Wien
UID: ATU 37681807
DVR 0607274

NICHT ZUR VERBREITUNG IN ODER AN PERSONEN MIT WOHNSITZ ODER AUFENTHALT IN
DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN,
EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DEM DISTRICT OF
COLUMBIA (DIE "VEREINIGTEN STAATEN") ODER AN PERSONEN MIT WOHNSITZ ODER
AUFENTHALT IN EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER DER VERSAND, DIE
VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG DIESER MITTEILUNG UNZULÄSSIG IST (SIEHE
"ANGEBOTS- UND VERBREITUNGSBESCHRÄNKUNGEN" UNTEN).

Ad hoc-Mitteilung

Wien, 30. Mai 2025

CPI Europe kündigt Angebot an Inhaber der EUR500 Millionen Unternehmensanleihe
fällig 2027 (ISIN XS2243564478) zum Rückkauf der Anleihe gegen Barzahlung im
Gesamtnennwert von bis zu EUR100 Millionen an

Die CPI Europe AG (die "Gesellschaft" oder "CPI Europe") hat heute
beschlossen, alle Inhaber (vorbehaltlich der unten genannten
Angebotsbeschränkungen) ihrer EUR500 Millionen (derzeit ausstehend EUR237,8
Millionen) 2,500% nicht nachrangigen unbesicherten Unternehmensanleihe
fällig 2027, ISIN XS2243564478 (die "Anleihe" oder "Schuldverschreibungen")
aufzufordern, diese Schuldverschreibungen zum Kauf durch die Gesellschaft
gegen Barzahlung bis zu einem Gesamtnennwert von EUR100 Millionen anzubieten
(das "Angebot"). Das Angebot zielt darauf ab, die Gesamtverschuldung von CPI
Europe zu reduzieren und das Volumen der ausstehenden Anleihe zu verringern,
um die Kapitalstruktur der Gesellschaft weiter zu optimieren.

Das Angebot erfolgt zu den Bedingungen der von der Gesellschaft erstellten
Angebotsunterlage vom 30. Mai 2025 (die "Angebotsunterlage").

Das Angebot beginnt heute und endet am 10. Juni 2025 um 16:00 Uhr (Londoner
Zeit), sofern es nicht im alleinigen und uneingeschränkten Ermessen der
Gesellschaft gemäß den Bestimmungen der Angebotsunterlage verlängert,
zurückgezogen, wieder aufgenommen oder beendet wird.

Kaufpreis

Vorbehaltlich der festgelegten Mindeststückelung wird der Betrag, den die
Gesellschaft für gültig angebotene und zum Kauf angenommene
Schuldverschreibungen zahlen wird, im Rahmen eines Modified Dutch Auction
Prozesses bestimmt, wie in der Angebotsunterlage beschrieben und
vorbehaltlich des Mindestkaufpreises.

Der Kaufpreis für die Schuldverschreibungen ist der Bar-Kaufpreis
(ausgedrückt als Prozentsatz des Nennbetrags der laut dem Angebot zum Kauf
angenommenen Schuldverschreibungen), den die Gesellschaft gemäß des darin
beschriebenen Modified Dutch Auction Prozesses festlegt, zu dem die
Schuldverschreibungen der Gesellschaft zum Kauf angenommen werden.

Der Kaufpreis: (i) darf nicht niedriger sein als der höhere der folgenden
Beträge: (x) der Mindestkaufpreis und (y) der höchste Angebotspreis, zu dem
die Schuldverschreibungen von der Gesellschaft zum Kauf angenommen werden,
sodass (x) oder (y) es der Gesellschaft ermöglichen, den gewünschten
Nennbetrag der Schuldverschreibungen zu erwerben, und (ii) muss entweder dem
Mindestkaufpreis oder einem Aufschlag von 0,100 Prozent auf den
Mindestkaufpreis entsprechen. Nach Ablauf der Angebotsfrist und
vorbehaltlich des Vorstehenden legt die Gesellschaft den Kaufpreis nach
eigenem und uneingeschränktem Ermessen fest.

Der Mindestkaufpreis beträgt 96 Prozent des Nennbetrags der
Schuldverschreibungen.

Im Rahmen des Modified Dutch Auction Prozesses legt die Gesellschaft nach
Ablauf des Angebots nach eigenem Ermessen den endgültigen Annahmebetrag (wie
unten beschrieben) und den Kaufpreis fest, wobei es den Gesamtnennbetrag der
im Rahmen des Angebots angebotenen Schuldverschreibungen und den von den
anbietenden Schuldverschreibungsinhabern angegebenen (oder wie oben
dargelegt als angegeben geltenden) Angebotspreis berücksichtigt.

Aufgelaufene Zinsen

Zusätzlich zum Kaufpreis zahlt die Gesellschaft auch für aufgelaufene Zinsen
in Bezug auf Schuldverschreibungen, die gemäß dem Angebot gültig angeboten,
geliefert und von der Gesellschaft zum Kauf angenommen wurden.

Maximaler Annahmebetrag

Die Gesellschaft beabsichtigt, Schuldverschreibungen (sofern vorhanden) mit
einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR100.000.000 zu den Bedingungen und
vorbehaltlich der Bedingungen der Angebotsunterlage anzunehmen (die
Gesellschaft behält sich jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen und aus
beliebigen Gründen den maximalen Annahmebetrag zu erhöhen oder zu verringern
oder keine der im Rahmen des Angebots zum Kauf eingereichten
Schuldverschreibungen anzunehmen). Die entsprechende Kaufpreisleistung wird
in Euro gezahlt.

Disclaimer

Diese Bekanntmachung ist in Verbindung mit dem Angebotsunterlage zu lesen.
Diese Bekanntmachung und die Angebotsunterlage enthalten wichtige
Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine
Entscheidung in Bezug auf das Angebot getroffen wird. Wenn Sie Zweifel
hinsichtlich des Inhalts dieser Bekanntmachung oder der Angebotsunterlage
oder der von Ihnen zu ergreifenden Maßnahmen haben, empfehlen wir Ihnen,
unverzüglich Ihren eigenen Finanz- und Rechtsberater, einschließlich in
Bezug auf etwaige steuerliche Auswirkungen, zu konsultieren, beispielsweise
Ihren Broker, Bankberater, Rechtsanwalt, Steuerberater oder einen anderen
unabhängigen Finanz-, Steuer- oder Rechtsberater. Jede Person oder jedes
Unternehmen, deren bzw. dessen Schuldverschreibungen von einem Broker,
Händler, einer Bank, einer Depotbank, einer Treuhandgesellschaft oder einem
anderen Nominee oder Vermittler gehalten werden, muss sich an diese
Einrichtung wenden, wenn sie bzw. es an dem Angebot teilnehmen möchte. Weder
die Dealer Manager noch der Tender Agent noch die Gesellschaft geben eine
Empfehlung ab, ob die Inhaber von Schuldverschreibungen diese im Rahmen des
Angebots zum Kauf anbieten sollten.

* * * * *

Angebots- und Vertriebsbeschränkungen

Weder diese Bekanntmachung noch die Angebotsunterlage noch deren
elektronische Übermittlung stellen unter Umständen, unter denen ein solches
Angebot oder eine solche Aufforderung unzulässig ist, ein Angebot zum Kauf
oder eine Aufforderung zum Verkauf von Schuldverschreibungen dar (und
Angebote von Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots werden von den
Schuldverschreibungsinhabern nicht angenommen). In den Rechtsordnungen, in
denen die Wertpapier-, Blue Sky- oder andere Gesetze vorschreiben, dass das
Angebot von einem lizenzierten Broker oder Händler abgegeben werden muss,
und die Dealer Manager oder eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen
ein solcher lizenzierter Broker oder Händler in einer solchen Rechtsordnung
sind, gilt das Angebot als von diesen Dealer Managern oder diesen
verbundenen Unternehmen, je nach Fall, im Namen der Gesellschaft in dieser
Rechtsordnung abgegeben.

Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und der Angebotsunterlage kann in
bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den
Besitz dieser Bekanntmachung oder des Angebots gelangen, sind von der
Gesellschaft, den Dealer Managern und dem Tender Agent verpflichtet, sich
über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Zusätzlich zu den unten genannten Zusicherungen in Bezug auf die Vereinigten
Staaten gibt jeder an dem Angebot teilnehmende Anleihegläubiger bestimmte
Zusicherungen, Anerkennungen, Gewährleistungen und Verpflichtungen ab und
trifft bestimmte Vereinbarungen in Bezug auf die anderen unten genannten
Rechtsordnungen und allgemein wie in der Angebotsunterlage dargelegt. Ein
Angebot zum Kauf von Anleihen gemäß dem Angebot von einem Anleihegläubiger,
der diese Zusicherungen nicht abgeben kann, wird nicht angenommen. Das
Unternehmen, die Dealer Manager und die Tender Agent behalten sich das Recht
vor, nach eigenem und uneingeschränktem Ermessen im Zusammenhang mit jedem
Angebot zum Kauf von Schuldverschreibungen gemäß dem Angebot zu prüfen, ob
eine solche Erklärung eines Schuldverschreibungsinhabers korrekt ist, und
wenn eine solche Prüfung durchgeführt wird und die Gesellschaft (aus
irgendeinem Grund) zu dem Schluss kommt, dass diese Erklärung nicht korrekt
ist, kann dieses Angebot abgelehnt werden.

Vereinigte Staaten

Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten oder
unter Verwendung der Post oder anderer Mittel oder Instrumente des
zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder der Einrichtungen einer
nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten oder an eine US-Person
gerichtet. Dies umfasst unter anderem Faxübertragungen, E-Mails, Telex,
Telefon, das Internet und andere Formen der elektronischen Kommunikation.
Die Schuldverschreibungen dürfen nicht unter Verwendung solcher Mittel,
Instrumente oder Einrichtungen aus den Vereinigten Staaten oder von Personen
mit Sitz oder Wohnsitz in den Vereinigten Staaten im Sinne der Regulation S
des Securities Act im Rahmen des Angebots angeboten werden. Dementsprechend
dürfen Kopien dieser Bekanntmachung, der Angebotsunterlage und aller anderen
Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot weder direkt noch
indirekt per Post oder auf andere Weise (einschließlich, aber nicht
beschränkt auf Verwahrer, Nominees oder Treuhänder) in die Vereinigten
Staaten oder an US-Personen versandt, verteilt oder weitergeleitet werden.
Jedes angebliche Angebot von Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots,
das direkt oder indirekt aus einem Verstoß gegen diese Beschränkungen
resultiert, ist ungültig, und jedes angebliche Angebot von
Schuldverschreibungen durch eine Person mit Wohnsitz oder Sitz in den
Vereinigten Staaten, eine US-Person oder eine Person, die für Rechnung oder
zugunsten einer solchen Person handelt, sowie durch einen Bevollmächtigten,
Treuhänder oder sonstigen Vermittler, der auf nicht diskretionärer Basis für
einen Auftraggeber handelt, der Anweisungen aus den Vereinigten Staaten
erteilt, ist ungültig und Person oder einem Agenten, Treuhänder oder anderen
Vermittler, der auf nicht diskretionärer Basis für einen Auftraggeber
handelt, der Anweisungen aus den Vereinigten Staaten erteilt, ungültig und
wird nicht akzeptiert.

Jeder an dem Angebot teilnehmende Anleihegläubiger versichert, dass er keine
US-Person ist, seinen Sitz nicht in den Vereinigten Staaten hat und nicht
von den Vereinigten Staaten aus an dem Angebot teilnimmt oder auf nicht
diskretionärer Basis für einen Auftraggeber mit Sitz außerhalb der
Vereinigten Staaten handelt, der keinen Auftrag zur Teilnahme an dem Angebot
aus den Vereinigten Staaten erteilt, und dass er keine US-Person ist. Für
die Zwecke der Angebotsunterlage und des vorstehenden Absatzes bezeichnet
"Vereinigte
Staaten" die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Territorien und
Besitzungen, jeden Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika und den
District of Columbia.

Vereinigtes Königreich

Die Bekanntgabe dieser Mitteilung und der Angebotsunterlage sowie aller
anderen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot erfolgt
nicht durch eine gemäß Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act
2000 ("FSMA") autorisierte Person, und diese Dokumente und/oder Materialien
wurden nicht von einer solchen Person genehmigt. Dementsprechend werden
diese Dokumente und/oder Materialien nicht an die breite Öffentlichkeit im
Vereinigten Königreich verteilt und dürfen auch nicht an diese weitergegeben
werden. Die Übermittlung dieser Dokumente und/oder Materialien ist von der
Beschränkung für Finanzwerbung gemäß Abschnitt 21 des FSMA ausgenommen, da
sie sich nur an Personen richtet und nur an Personen übermittelt werden
darf, die (1) über Berufserfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit
Investitionen verfügen, die Anlageexperten sind (im Sinne von Artikel 19(5)
der Verordnung über Finanzdienstleistungen und -märkte von 2000
(Finanzwerbung) von 2005 in der geänderten Fassung (die
"Finanzwerbeverordnung"));
(2) Personen, die unter Artikel 43 (2) der Finanzwerbeverordnung fallen,
darunter Gläubiger oder Mitglieder der Gesellschaft; (3) Personen, die unter
Artikel 49 der Finanzwerbeverordnung fallen ("vermögende Unternehmen, nicht
eingetragene Vereinigungen usw."); oder (4) alle anderen Personen, an die
diese Dokumente und/oder Materialien rechtmäßig weitergegeben werden dürfen.
Alle Investitionen oder Investitionsaktivitäten, auf die sich diese
Ankündigung und die Angebotsunterlage beziehen, stehen nur diesen Personen
zur Verfügung oder werden nur mit diesen Personen durchgeführt, und andere
Personen sollten sich nicht darauf verlassen.

Italien

Weder das Angebot noch diese Bekanntmachung, die Angebotsunterlage oder
andere Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot wurden
oder werden gemäß den italienischen Gesetzen und Vorschriften dem
Genehmigungsverfahren der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa
("CONSOB")
unterzogen. Das Angebot wird in der Republik Italien als ausgenommenes
Angebot gemäß Artikel 101-bis, Absatz 3-bis des Gesetzesdekrets Nr. 58 vom
24. Februar 1998 in seiner geänderten Fassung (das
"Finanzdienstleistungsgesetz")
und Artikel 35-bis, Absatz 3 der CONSOB-Verordnung Nr. 11971 vom 14. Mai
1999 in ihrer geänderten Fassung durchgeführt. Anleihegläubiger oder
wirtschaftliche Eigentümer der Anleihen, die ihren Sitz in Italien haben,
können ihre Anleihen gemäß dem Angebot ganz oder teilweise über autorisierte
Personen (wie Wertpapierfirmen, Banken oder Finanzintermediäre, die gemäß
dem Finanzdienstleistungsgesetz, der CONSOB-Verordnung Nr. 20307 vom 15.
Februar 2018 in ihrer jeweils gültigen Fassung und dem Gesetzesdekret Nr.
385 vom 1. September 1993 in der jeweils gültigen Fassung) und in
Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften oder den
Anforderungen der CONSOB oder einer anderen italienischen Behörde
durchführen.

Jeder Vermittler muss die geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich der
Informationspflichten gegenüber seinen Kunden im Zusammenhang mit den
Schuldverschreibungen oder dem Angebot einhalten.

Frankreich

Das Angebot wird weder direkt noch indirekt an die Öffentlichkeit in der
Republik Frankreich gerichtet. Diese Bekanntmachung, die Angebotsunterlage
und alle anderen Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit dem Angebot dürfen
in der Republik Frankreich nur an qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel
2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 verteilt werden. Diese Bekanntmachung und
die Angebotsunterlage wurden und werden nicht der Autorité des marchés
financiers zur Genehmigung vorgelegt oder von dieser genehmigt.

Belgien

Das Angebot wird weder direkt noch indirekt an Personen in Belgien
gerichtet, die im Sinne des belgischen Wirtschaftsgesetzbuchs in seiner
geänderten Fassung als Verbraucher gelten (ein "Verbraucher"), und diese
Bekanntmachung, die Angebotsunterlage und alle anderen Dokumente oder
Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot wurden und dürfen weder direkt
noch indirekt in Belgien an Verbraucher verteilt werden.

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Investor Relations and Corporate Communications

Simone Korbelius
Investor Relations and Corporate Communications
T +43 (0)1 88 090 2291
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