EQS-News: Elbe BidCo AG übermittelt konkretisiertes Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung für Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ENCAVIS AG auf EUR 17,23 fest (deutsch)
Elbe BidCo AG übermittelt konkretisiertes Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung für Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ENCAVIS AG auf EUR 17,23 fest
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Elbe BidCo AG übermittelt konkretisiertes Squeeze-out-Verlangen und legt
Barabfindung für Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ENCAVIS
AG auf EUR 17,23 fest
02.06.2025 / 19:16 CET/CEST
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Corporate News
Elbe BidCo AG übermittelt konkretisiertes Squeeze-out-Verlangen und legt
Barabfindung für Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ENCAVIS
AG auf EUR 17,23 fest
Hamburg, 2. Juni 2025 - Die Elbe BidCo AG ("Elbe BidCo") hat heute das
gegenüber dem Vorstand der ENCAVIS AG ("Gesellschaft") am 31. Januar 2025
und nach Abwicklung des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots am 18.
Februar 2025 wiederholend gestellte Verlangen gerichtet auf die Einberufung
einer Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien
der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Elbe BidCo gegen Gewährung
einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit der Verschmelzung der
Gesellschaft auf die Elbe BidCo gemäß § 62 Abs. 1 und 5 des
Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit §§ 327a ff. des Aktiengesetzes
(verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) konkretisiert.
In diesem Zusammenhang hat die Elbe BidCo dem Vorstand der Gesellschaft
mitgeteilt, dass sie circa 94,15 % des Grundkapitals der Gesellschaft hält,
somit Hauptaktionärin der Gesellschaft im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 des
Umwandlungsgesetzes ist und die angemessene Barabfindung für die Übertragung
der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf EUR 17,23 je auf
den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft festgelegt hat. Der
gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer für die Prüfung der
Angemessenheit der Barabfindung hat die Angemessenheit der von der Elbe
BidCo festgelegten Barabfindung bestätigt.
Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags
zwischen der Gesellschaft und der Elbe BidCo werden in Kürze,
voraussichtlich am 3. Juni 2025, erfolgen. Der Verschmelzungsvertrag wird
die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein
Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft erfolgen soll.
Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die
Elbe BidCo gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 17,23 je auf den
Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft soll in der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden, die voraussichtlich am
16. Juli 2025 stattfinden wird.
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt von dem
zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der
Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das
Handelsregister am Sitz der Gesellschaft sowie der Eintragung der
Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Elbe BidCo ab.
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Über ENCAVIS
Die Encavis AG zählt zu den führenden konzernunabhängigen Stromerzeugern aus
Erneuerbaren Energien in Europa. Das Unternehmen betreibt Onshore-Wind- und
Freiflächen-Solarparks in zwölf europäischen Ländern, darunter Deutschland,
Italien, Spanien, Dänemark und die Niederlande. Mit einer installierten
Gesamtleistung von über 3,8 GW trägt der Encavis-Konzern maßgeblich zur
nachhaltigen Energieversorgung bei.
Zum Encavis-Konzern gehören zudem die Encavis Asset Management AG, die
institutionellen Investoren Beteiligungsmöglichkeiten an
Erneuerbare-Energien-Anlagen bietet, sowie die Stern Energy S.p.A., ein
europaweit tätiger Spezialist für technische Dienstleistungen rund um
Photovoltaik-Anlagen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.encavis.com.
Medienkontakt
Dr. Oliver Prüfer
Press Officer & Manager Public Relations
Tel.: + 49 (0)40 37 85 62 133
E-Mail: oliver.pruefer@encavis.com
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02.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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