EQS-News: UNIQA Insurance Group AG: Bekanntmachung gemäß § 65 Abs 1b AktG in Verbindung mit § 119 Abs 7 BörseG und §§ 2 und 3 VeröffentlichungsV 2018 (deutsch)
UNIQA Insurance Group AG: Bekanntmachung gemäß § 65 Abs 1b AktG in Verbindung mit § 119 Abs 7 BörseG und §§ 2 und 3 VeröffentlichungsV 2018
^
EQS-News: UNIQA Insurance Group AG / Schlagwort(e):
Aktienrückkauf/Hauptversammlung
UNIQA Insurance Group AG: Bekanntmachung gemäß § 65 Abs 1b AktG in
Verbindung mit § 119 Abs 7 BörseG und §§ 2 und 3 VeröffentlichungsV 2018
03.06.2025 / 11:04 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die 26. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA Insurance Group AG, 1029
Wien, Untere Donaustraße 21, FN 92933t, hat am 2. Juni 2025 den folgenden
Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7. gefasst:
"Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene
Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8, Absatz 1a und Absatz 1b AktG zu
erwerben, wobei die Gesellschaft - zusammen mit anderen eigenen Aktien,
welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt (und die auf
die gemäß § 65 Absatz 2 AktG vorgegebene Höchstanzahl eigener Aktien
anzurechnen sind) - eigene Aktien höchstens im Ausmaß von bis zu 10 % des
Grundkapitals, und zwar auch unter wiederholter Ausnutzung der 10 % Grenze,
sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch unter Ausschluss des
quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre erwerben darf, wobei die
Ermächtigung von einschließlich 07.12.2025 bis einschließlich 06.06.2028,
also für 30 Monate, gilt und eigene Aktien gemäß dieser Ermächtigung zu
einem Gegenwert von mindestens EUR 1,00 und höchstens EUR 15,00 je
Stückaktie erworben werden dürfen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien umfasst auch den Erwerb von Aktien der Gesellschaft durch
Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 AktG).
Die eigenen Aktien der Gesellschaft können mit Zustimmung des Aufsichtsrats
innerhalb von fünf Jahren ab Erteilung der Ermächtigung auf andere Weise als
über die Börse oder durch öffentliches Angebot veräußert werden, nämlich (i)
zum Zweck der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung
einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und/oder leitenden Angestellten
oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und/oder leitende
Angestellte oder eines Aktienoptionsplans für Mitarbeiter einschließlich von
Mitgliedern des Vorstands und/oder leitenden Angestellten oder
ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und/oder leitende Angestellte
jeweils der Gesellschaft und gegebenenfalls von mit ihr verbundenen
Unternehmen, einschließlich, soweit anwendbar, auch durch Übertragung an
eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung im Sinn des § 4d Absatz 4 EStG, oder
(ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben
oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland oder
(iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iv) zum
Ausgleich von Spitzenbeträgen.
Der Vorstand wird ermächtigt, ohne weitere Befassung der Hauptversammlung
mit Zustimmung des Aufsichtsrats erworbene eigene Aktien der Gesellschaft
einzuziehen, und der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung,
die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen."
---------------------------------------------------------------------------
03.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Group. www.eqs.com
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: UNIQA Insurance Group AG
Untere Donaustraße 21
1029 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 211 75-0
E-Mail: investor.relations@uniqa.at
Internet: www.uniqagroup.com
ISIN: AT0000821103
WKN: 928900
Indizes: ATX
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID: 2149630
Ende der Mitteilung EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------
2149630 03.06.2025 CET/CEST
°