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EQS-Adhoc: LECLANCHE SA kündigt vorübergehende Befreiung von der Offenlegungspflicht im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Einreichung des Geschäftsberichts 2024 an (deutsch)

06.06.2025
um 06:55 Uhr

LECLANCHE SA kündigt vorübergehende Befreiung von der Offenlegungspflicht im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Einreichung des Geschäftsberichts 2024 an

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Leclanché SA / Schlagwort(e): Jahresergebnis
LECLANCHE SA kündigt vorübergehende Befreiung von der Offenlegungspflicht im
Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Einreichung des Geschäftsberichts
2024 an

06.06.2025 / 06:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR

LECLANCHE SA kündigt vorübergehende Befreiung von der Offenlegungspflicht im
Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Einreichung des Geschäftsberichts
2024 an

* Der Emittentenausschuss hat dem Antrag der Gesellschaft stattgegeben,
LECLANCHÉ SA vorübergehend von der Pflicht zur Veröffentlichung und
Hinterlegung des Geschäftsberichts 2024 bei der SIX Exchange Regulation
AG (SER) zu befreien.

* Der Handel mit den Namenaktien der LECLANCHE SA bleibt gemäss Art. 57 KR
ausgesetzt, bis die LECLANCHE SA ihren Geschäftsbericht 2024
veröffentlicht, wie im Beschluss des Emittentenausschusses vom 5. Juni
2025 über die vorübergehende Befreiung von der Offenlegungspflicht
festgelegt.

* Alle angekündigten Schlüsselmaßnahmen, die darauf abzielen, eine
positive Eigenkapitalposition zu erreichen und aufrechtzuerhalten und
die Fähigkeit von LECLANCHE SA zur Fortführung des Unternehmens zu
demonstrieren, werden weiterhin umgesetzt.

* Die Gesellschaft wird kurz nach der Veröffentlichung des
Geschäftsberichts 2024 zur kommenden Generalversammlung einladen.

YVERDON-LES-BAINS, Schweiz, 6. Juni, 2025 - Leclanché SA (SIX: LECN), eines
der weltweit führenden Unternehmen für Energiespeicherung gibt bekannt, dass
der Emittentenausschuss in seinem Beschluss vom 5. Juni 2025 eine
vorübergehende Befreiung von der Veröffentlichungspflicht des
Geschäftsberichts 2024 der LECLANCHE SA und die Einreichung dieses Berichts
bei der SER bis zum 30. Juni 2025 genehmigt hat.

Diese befristete Befreiung folgt auf eine frühere Verlängerung vom 29. April
2025, die die ursprüngliche Frist vom 30. April 2025 für die
Veröffentlichung des Jahresberichts 2024 bis zum 31. Mai 2025 verlängert
hat.

Der Emittentenausschuss hat die LECLANCHE SA gebeten, den nachstehenden
Auszug aus seinem Beschluss vom 5. Juni 2025 in diese Ad-hoc-Mitteilung
aufzunehmen:

I. Die befristete Befreiung von der Veröffentlichung des Geschäftsberichts
2024 und dessen Hinterlegung bei der SIX Exchange Regulation AG bis
spätestens 30. Juni 2025 wird mit folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter
folgender Bedingung (lit. b) gewährt:

a. Die SIX Exchange Regulation AG hat den Handel mit den Namenaktien der
Leclanché S.A. am 02. Juni 2025 gemäss Art. 57 KR vorübergehend ausgesetzt,
bis Leclanché S.A. ihren Geschäftsbericht 2024 gemäss den Bestimmungen über
die Ad-hoc-Publizität (Art. 53 KR i.V.m. der DAH) veröffentlicht und bei der
SIX Exchange Regulation AG hinterlegt hat.

b. Leclanché S.A. ist verpflichtet, bis spätestens Freitag, 06. Juni 2025,
7.30 Uhr MEZ, eine Mitteilung gemäss den Bestimmungen über die
Ad-hoc-Publizität zu diesem Beschluss zu veröffentlichen. Die Bekanntmachung
muss die unveränderte Wiedergabe des Wortlauts von Ziffer I. dieser
Entscheidung enthalten. I. dieses Beschlusses an gut sichtbarer Stelle
enthalten.

Alle wichtigen Maßnahmen, die bereits angekündigt wurden, um eine positive
Eigenkapitalposition zu erreichen und aufrechtzuerhalten und die Fähigkeit
des Unternehmens zur Fortführung der Geschäftstätigkeit bis mindestens Juni
2026 zu demonstrieren, werden weiterhin durchgeführt. Dazu gehören die
laufenden Arbeiten mit Pinnacle International Venture Capital Limited an
einem langfristigen Finanzierungsplan von bis zu 360 Millionen Schweizer
Franken, der den Ausbau der Produktionskapazitäten in Deutschland
unterstützen und das Betriebskapital des Unternehmens stärken wird. Die
Strukturierung dieser Finanzierung ist an ein derzeit laufendes technisches
Prüfverfahren gebunden, das voraussichtlich bis zum 7. August 2025
abgeschlossen sein wird.

Das Unternehmen plant, seine Jahreshauptversammlung im August 2025
abzuhalten und wird die Einladungen kurz nach der Veröffentlichung des
Geschäftsberichts 2024 versenden.

Für weitere Informationen schreiben Sie an info@leclanche.com oder besuchen
Sie www.leclanche.com.

Über Leclanché

Leclanché ist ein weltweit führender Anbieter von kohlenstoffarmen
Energiespeicherlösungen auf Basis der Lithium-Ionen-Zellentechnologie.
Leclanché wurde 1909 in Yverdon-les-Bains, Schweiz, gegründet. Die
Geschichte und das Erbe von Leclanché sind in der Innovation von Batterien
und Energiespeichern verwurzelt. Die schweizerische Kultur der Präzision und
Qualität sowie die Produktionsstätten in Deutschland machen Leclanché zum
bevorzugten Partner für Unternehmen, die nach der besten Batterieleistung
suchen und Pionierarbeit für positive Veränderungen in der Art und Weise
leisten, wie Energie weltweit erzeugt, verteilt und verbraucht wird.
Leclanché ist in drei Geschäftsbereiche gegliedert: Energiespeicherlösungen,
E-Mobility-Lösungen und Spezialbatteriesysteme. Das Unternehmen beschäftigt
derzeit über 350 Mitarbeiter und verfügt über Repräsentanzen in acht Ländern
weltweit. Leclanché ist an der Schweizer Börse notiert (SIX: LECN). SIX
Swiss Exchange : ticker symbol LECN | ISIN CH 011 030 311 9

Haftungsausschluss

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen
über die Aktivitäten von Leclanché, die durch Begriffe wie "strategisch",
"vorgeschlagen", "eingeführt", "wird", "geplant", "erwartet",
"Verpflichtung", "erwarten", "prognostizieren", "etabliert", "vorbereiten",
"planen", "schätzen", "Ziele", "würden", "potenziell" und "erwarten"
gekennzeichnet sein können, "Schätzung", "Angebot" oder ähnliche Ausdrücke
oder durch ausdrückliche oder implizite Diskussionen über den Hochlauf der
Produktionskapazitäten von Leclanché, mögliche Anwendungen bestehender
Produkte oder potenzielle zukünftige Einnahmen aus solchen Produkten oder
potenzielle zukünftige Verkäufe oder Gewinne von Leclanché oder einer seiner
Geschäftseinheiten. Sie sollten sich nicht zu sehr auf diese Aussagen
verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuellen
Ansichten von Leclanché über zukünftige Ereignisse wider und beinhalten
bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die
dazu führenkönnen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den
zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in
diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck kommen. Es gibt
keine Garantie dafür, dass die Produkte von Leclanché ein bestimmtes
Umsatzniveau erreichen. Es gibt auch keine Garantie dafür, dass Leclanché
oder eine seiner Geschäftseinheiten bestimmte finanzielle Ergebnisse
erzielen wird.

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Schweiz / Europa: Thierry Meyer T: +41 Deutschland: Christoph
(0) 79 785 35 81 E-Mail: Miller T: +49 (0) 711 947
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65 00 E-Mail:
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mailto:invest.leclanche@leclanche.com

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Ende der Adhoc-Mitteilung

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Leclanché SA
Av. des Sports 42
1400 Yverdon-les-Bains
Schweiz
Telefon: +41 (24) 424 65-00
Fax: +41 (24) 424 65-20
E-Mail: investors@leclanche.com
Internet: www.leclanche.com
ISIN: CH0110303119, CH0016271550
Valorennummer: A1CUUB, 812950
Börsen: SIX Swiss Exchange
EQS News ID: 2151760

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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2151760 06.06.2025 CET/CEST

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Leclanche S.A.

WKN A1CUUB ISIN CH0110303119
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