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EQS-Adhoc: Cliq Digital AG: Kein Erwerbsangebot von Dylan Media - Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um Beschlussfassung über Aktienrückkaufangebot und Kapitalherabset (deutsch)

11.06.2025
um 19:53 Uhr

Cliq Digital AG: Kein Erwerbsangebot von Dylan Media - Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um Beschlussfassung über Aktienrückkaufangebot und Kapitalherabset

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EQS-Ad-hoc: Cliq Digital AG / Schlagwort(e): Absichtserklärung
Cliq Digital AG: Kein Erwerbsangebot von Dylan Media - Verlangen auf
Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um Beschlussfassung über
Aktienrückkaufangebot und Kapitalherabset

11.06.2025 / 19:52 CET/CEST
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Cliq Digital AG: Kein Erwerbsangebot von Dylan Media - Verlangen auf
Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um Beschlussfassung über
Aktienrückkaufangebot und Kapitalherabsetzung der Gesellschaft

Düsseldorf, 11. Juni 2025 - Cliq Digital AG ("Gesellschaft") wurde heute von
Dylan Media B.V. ("Dylan Media") darüber informiert, dass Dylan Media ihr
bisher erwogenes öffentliches Teilerwerbsangebot an die Aktionäre der
Gesellschaft nicht weiter verfolgen wird. Dylan Media teilte der
Gesellschaft zudem mit, dass sie derzeit rund 19,1 % der Aktien der
Gesellschaft ("Aktien") hält und Kaufverträge über weitere 21,2 % der Aktien
abgeschlossen hat, wodurch sich die Gesamtbeteiligung von Dylan Media auf
rund 40,3 % des Grundkapitals der Gesellschaft erhöht.

Dylan Media hat die Gesellschaft ferner über ihre Entscheidung informiert,
die Ergänzung eines Tagesordnungspunktes für die bevorstehende ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft ("oHV 2025") zu verlangen, der einen
Beschluss über die Durchführung eines öffentlichen Teilrückkaufangebots der
Gesellschaft an alle Aktionäre der Gesellschaft zum Erwerb von bis zu
2.060.000 Aktien, entsprechend rund 31,65 % des Grundkapitals der
Gesellschaft, gegen eine Gegenleistung in Höhe von EUR 6,06 je Aktie
(entsprechend dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der letzten
sechs Monate vor dem Datum dieser Mitteilung zuzüglich eines Aufschlags von
15 %) ("Potenzielles Teilrückkaufangebot"), verbunden mit einer Herabsetzung
des Grundkapitals der Gesellschaft durch Einziehung der im Rahmen des
Potenziellen Teilrückkaufangebots zu erwerbenden Aktien, vorsieht. Darüber
hinaus teilte Dylan Media der Gesellschaft mit, dass sie sich das Recht
vorbehalte, ihr Ergänzungsverlangen bis zur oHV 2025 zu ändern, um
insbesondere Finanzinformationen zu berücksichtigen, die voraussichtlich vor
der oHV 2025 veröffentlicht werden. Dylan Media teilte der Gesellschaft auch
mit, dass sie sich unwiderruflich und unbedingt dazu verpflichten wird, das
Potenzielle Teilrückkaufangebot für die von ihr gehaltenen Aktien nicht
anzunehmen.

Angesichts der wesentlichen Änderungen in der Aktionärsstruktur der
Gesellschaft, der begrenzten Nachfrage und Liquidität der Aktien und der
Tatsache, dass der Kapitalmarkt nicht mehr die am besten geeignete Option
für die Finanzierung der Gesellschaft darstellt, während gleichzeitig
erhebliche laufende Notierungspflichten, Ausgaben und Opportunitätskosten
anfallen, hält die Gesellschaft ein Delisting der Aktien von allen Börsen
weiterhin für den richtigen Schritt, der im Interesse der Gesellschaft ist,
und beabsichtigt, nach Abschluss des Potenziellen Teilrückkaufangebots eine
Entscheidung über ein Delisting zu treffen. Die Gesellschaft wird die
Aktionäre und den Kapitalmarkt zu gegebener Zeit über das Ergebnis des
Potenziellen Teilrückkaufangebots und die weiteren Überlegungen im Hinblick
auf ein Delisting informieren.

Ende der Insiderinformation

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