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APA ots news: Fiskalrat fordert sofortige Einleitung von Strukturreformen und zusätzliche Konsolidierungsschritte
Aktuelle Empfehlungen und Budgetprognose
Wien (APA-ots) - -
Konsolidierungspaket reduziert Finanzierungslücke und ist als erster
wichtiger Schritt zu begrüßen. Die grundlegende Budgetdynamik bleibt
jedoch unverändert.
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Zusätzliche gebietskörperschaftsübergreifende Konsolidierung und
Reformen sind unerlässlich und müssen jetzt eingeleitet werden, um
rechtzeitig zu wirken.
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Mittelfristige Wirkung des Konsolidierungspakets der Regierung
wird deutlich überschätzt.
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Es ist nachvollziehbar, dass von einer kurz im Amt befindlichen
Regierung noch kein detailliertes Maßnahmenpaket zu einem
mittelfristigen Budgetplan erarbeitet werden konnte. Allerdings ist
der vorgelegte Plan hinsichtlich der angestrebten Ziele
unambitioniert: Hohe Budgetdefizite führen zu starkem Anstieg der
Schuldenquote auf historisches Rekordniveau.
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Erwartetes Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (ÜD-Verfahren)
: geplante Unterschreitung der 3%-Defizitgrenze 2028 mit derzeitigem
Budgetplan nicht erreichbar.
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Schuldenquote steigt ohne zusätzliche Maßnahmen nach 2029 weiter,
muss aber nach Beendigung des ÜD-Verfahrens rückgeführt werden. Dazu
müssten zusätzliche Konsolidierungsschritte sofort nach 2029 wirken.
Der Fiskalrat erwartet für die Jahre 2025 und 2026 ein
gesamtstaatliches Budgetdefizit von 4,3% bzw. 4,1% des
Bruttoinlandsprodukts (BIP). Auch mittelfristig wird von keiner
Verbesserung des Budgetsaldos ausgegangen. Die hohen Defizite sind
dabei v. a. auf die starken Ausgabenerhöhungen im Laufe des letzten
Jahrzehnts, die sich über die gesamte Prognoseperiode weiter
fortsetzen, aber auch auf Mindereinnahmen aufgrund der BIP-
Wachstumsschwäche [1] und der Umsetzung von einnahmensenkenden
Maßnahmen der Vergangenheit (u. a. im Rahmen der ökosozialen
Steuerreform) zurückzuführen. Die Konsolidierungsmaßnahmen reichen
laut Fiskalrat nicht aus, um bis 2029 das Budgetdefizit unter die 3%-
Maastricht-Obergrenze zu senken. Die hohen erwarteten Budgetdefizite
führen in jedem Prognosejahr zu einem weiteren Überschreiten der
historischen Schuldenhöchststände. 2029 erreicht die Schuldenquote
91,1% des BIP.
Zwtl.: Geplante Konsolidierungsschritte 2025 und 2026 konsequent
umsetzen und nötigenfalls ergänzen
Ohne Konsolidierungsprogramm würde das Defizit 2025 und 2026 auf
5,3% bzw. 5,4% des BIP steigen. Das von der Regierung geplante
Konsolidierungsvolumen muss durch konsequente Umsetzung der geplanten
Maßnahmen des Budgetplans (in allen Ressorts, Gebietskörperschaften
und außerbudgetären Einheiten wie den ÖBB) und strikten Budgetvollzug
erreicht werden. Sollte sich die vom Fiskalrat erwartete
Unterschreitung der geplanten Konsolidierungsvolumina 2025 und 2026 (
wie z. B. bei den Einsparungen in den Ressorts oder infolge des
Betrugsbekämpfungspakets und gebietskörperschaftsübergreifender
Reformen) abzeichnen, müssen zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen
verabschiedet werden.
Zwtl.: Mittelfristige Konsolidierungspläne durch konkrete Maßnahmen
zeitnah realisieren
Die zusätzlichen Konsolidierungspläne der Regierung ab dem Jahr
2027 sind bisher zum Teil nur mit Überschriften versehen. Zusätzlich
geht die Konsolidierungswirkung einiger der kurzfristig umgesetzten
Maßnahmen zurück. Um das geplante zusätzliche Konsolidierungsvolumen
von jährlich 5,9 Mrd Euro bis 2029 zu erreichen, müssen geplante
Reformen mit konkreten Maßnahmen unterlegt sowie die budgetierten
Einsparungen bei Ländern und Gemeinden erreicht werden. Dazu sind
umgehend zielgerichtete Verhandlungen aller Gebietskörperschaften mit
verbindlichen Zeitplänen bezüglich der Umsetzung von Reformen zu
starten, um die nötige eingeplante Budgetwirkung rechtzeitig zu
erzielen. Selbiges gilt für die Taskforces zu Betrugsbekämpfung und
Förderungen, deren noch völlig offene Resultate ebenfalls bereits in
den Budgetplänen berücksichtigt wurden. Auch hier sind verbindliche
Zeitpläne und Meilensteine, die mit den geplanten Budgetwirkungen in
Einklang stehen, transparent zu formulieren. Auf den zeitlichen
Abstand von Reformumsetzung und Budgetwirkung muss dabei besonderes
Augenmerk gelegt werden. Von den geplanten Einsparungen bis 2029 (
14,6 Mrd Euro) sind laut Fiskalratseinschätzung bisher erst 8,4 Mrd
Euro gesichert.
Zwtl.: Zusatzkonsolidierung von 8,4 Mrd Euro nötig, um erwartetes ÜD-
Verfahren bis Ende 2028 zu beenden
Der Fiskalrat geht davon aus, dass die vorgelegten
Konsolidierungspläne - dies gilt auch bei voller Umsetzung des von
der Regierung geplanten Konsolidierungsvolumens - nicht ausreichen,
um das Budgetdefizit bis 2028 unter die 3%-Defizitgrenze zu senken.
Dafür sind laut Fiskalratsprognose zusätzliche
Konsolidierungsmaßnahmen mit einer Budgetwirkung von 8,4 Mrd Euro im
Jahr 2028 nötig.
Zwtl.: Grundlegende Budgetprobleme müssen durch zeitnahe Reformen
gelöst werden
Der starke Anstieg der Ausgaben setzt sich aufgrund der
voranschreitenden Alterung der österreichischen Gesellschaft in den
Bereichen Gesundheit, Pflege und Pensionen weiter fort. Der Anstieg
der Staatseinnahmen bleibt deutlich hinter dem Ausgabenanstieg
zurück. Zudem führen klimabedingte Budgeteffekte zu einer
zusätzlichen Budgetbelastung. Der Nachhaltigkeitsbericht des
Fiskalrates schätzt eine große langfristige Finanzierungslücke von 7%
des BIP bis 2070. Nur ein Teil davon wird durch die geplante
Konsolidierung geschlossen. Der grundlegenden Budgetdynamik einer
sich ausweitenden Lücke zwischen Staatseinnahmen und Staatsausgaben
muss durch strukturelle Reformmaßnahmen begegnet werden, deren
Budgetwirkung zum Teil sehr lange Vorlaufzeiten (Stichwort
Vertrauensschutz) aufweist. Nötige Reformen müssen daher bereits
jetzt angedacht, verhandelt und ehestmöglich umgesetzt werden, um
rechtzeitig ihre Budgetwirkung zu entfalten.
Zwtl.: Budgetplan der Regierung gefährdet Krisenresilienz und
Erfüllung der Fiskalregeln nach ÜD-Verfahren
Die Regierung plant über die gesamte Haushaltsperiode mit hohen
Budgetdefiziten und damit einem laufenden, deutlichen Anstieg der
Schuldenquote. Laut Fiskalratsprognose steigt die Schuldenquote bis
2029 auf 91,1% des BIP an. Aufgrund des darüber hinaus erwarteten
weiteren Anstiegs der demografiebedingten Ausgaben und des hohen
erwarteten Budgetdefizits 2029 von 4,2% des BIP ist ohne zusätzliche
Konsolidierungsmaßnahmen auch in den Folgejahren von keinem Rückgang
der Schuldenquote auszugehen. Gleichzeitig ergibt sich nach
Beendigung des ÜD-Verfahrens aus den Fiskalregeln eine notwendige
jährliche Rückführung der Schuldenquote um mindestens 0,5% des BIP.
Unter gegenwärtigen Annahmen zur Zins- und Wirtschaftsentwicklung
wird ein Budgetdefizit von rund 2,0% des BIP benötigt, um die
Schuldenquote entsprechend rückzuführen. Zur Erfüllung der
Fiskalregeln ab 2029 ist damit eine zusätzliche Verbesserung des
Budgetsaldos nötig. Diese ist durch rechtzeitig gesetzte zusätzliche
Konsolidierungsmaßnahmen inklusive nötiger Puffer für unerwartete
Entwicklungen sicherzustellen. Die hohe erwartete Schuldenquote führt
ebenfalls zu einem stark eingeschränkten budgetären Spielraum
Österreichs im Fall einer Krise. Potenziell nötige Stützungsmaßnahmen
wären in der erwarteten Budgetlage nur schwer umsetzbar.
Zwtl.: Budgetärer Gestaltungsspielraum muss wiedererlangt werden
Durch umfassende gebietskörperschaftsübergreifende Reformen im
Gesundheits-, Pflege- und Pensionsbereich sowie im Förderwesen bzw.
bei einnahmenerhöhenden Maßnahmen gilt es, budgetäre Spielräume zur
offensiven Gestaltung der österreichischen Wirtschaftspolitik
wiederzuerlangen. Aufgrund der angespannten Budgetlage sollten
budgetschonende Maßnahmen im Klima- und Umweltschutz oder der
Standortpolitik verstärkt umgesetzt werden.
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[1] Die Fiskalratsprognose basiert auf der WIFO-
Konjunkturprognose vom 27.03.2025.
Rückfragehinweis:
Büro des Fiskalrates
Mag. Bernhard Grossmann
Telefon: +43-1-40420-7473
E-Mail: office@fiskalrat.at
Website: www.fiskalrat.at
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