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EQS-News: Preisspanne festgelegt: Brainlab strebt eine Marktkapitalisierung von ca. 1,67 bis 2,09 Milliarden Euro an (deutsch)

23.06.2025
um 08:05 Uhr

Preisspanne festgelegt: Brainlab strebt eine Marktkapitalisierung von ca. 1,67 bis 2,09 Milliarden Euro an

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EQS-News: Brainlab AG / Schlagwort(e): Börsengang
Preisspanne festgelegt: Brainlab strebt eine Marktkapitalisierung von ca.
1,67 bis 2,09 Milliarden Euro an

23.06.2025 / 08:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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PRESSEMITTEILUNG

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER ANDEREN
JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG GESETZLICH
UNZULÄSSIG IST.

Preisspanne festgelegt: Brainlab strebt eine Marktkapitalisierung von ca.
1,67 bis 2,09 Milliarden Euro an

* Die Preisspanne wurde auf EUR 80,00 bis EUR 100,00 je Aktie festgelegt

* Erlöse von bis zu EUR 200 Millionen aus einer Kapitalerhöhung sollen der
Kommerzialisierung von vollständig integrierten Arbeitsabläufen und der
Expansion in weitere klinische Anwendungsfelder und angrenzende
Marktsegmente dienen

* Verkauf von bis zu 3,2 Millionen Sekundäraktien aus dem Bestand
bestehender Aktionäre einschließlich einer Aufstockungsoption und
potenzieller Mehrzuteilungsoption soll für signifikanten Streubesitz von
bis zu ca. 26,6 % und ausreichend Handelsliquidität sorgen

* Der Angebotszeitraum beginnt voraussichtlich am 24. Juni 2025 und endet
voraussichtlich am 1. Juli 2025; erster Handelstag im Prime Standard ist
für den 3. Juli 2025 geplant

* Das Angebot und die Börsennotierung stehen unter dem Vorbehalt der
Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des
Prospekts

München, 23. Juni 2025 - Brainlab AG, ein softwarezentriertes
MedTech-Unternehmen, legt die Preisspanne für den geplanten Börsengang auf
EUR 80,00 bis EUR 100,00 fest. Das Angebot umfasst voraussichtlich 2,0
Millionen neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung mit genehmigtem Kapital
sowie bis zu 3,2 Millionen Sekundäraktien aus dem Bestand der Gesellschaften
der EMH, der SV2019 GmbH, einem Investmentvehikel von Stefan Vilsmeier,
sowie der BMB Verwaltungsgesellschaft mbH. Der Streubesitz nach dem
Börsengang wird voraussichtlich bei bis zu ca. 26,6% liegen, vorbehaltlich
der Platzierung sämtlicher Angebotsaktien einschließlich der sekundären
Aufstockungsaktien. Abhängig vom endgültigen Angebotspreis wird das gesamte
Platzierungsvolumen voraussichtlich zwischen EUR 368 Millionen und EUR 460
Millionen liegen ohne die Option auf sekundäre Aufstockungsaktien bzw.
zwischen EUR 416 Millionen und EUR 520 Millionen bei vollständiger Ausübung
der Option auf sekundäre Aufstockungsaktien, jeweils unter der Annahme der
vollständigen Ausübung der Mehrzuteilungsoption. Bei einer Platzierung aller
Aktien entspräche das einer Marktkapitalisierung zwischen ca. EUR 1,67
Milliarden und EUR 2,09 Milliarden. Der erste Handelstag der Aktien von
Brainlab im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime
Standard) ist voraussichtlich der 3. Juli 2025.

Stefan Vilsmeier, Gründer, Aufsichtsratsvorsitzender erklärt: "Seit 35
Jahren digitalisieren wir erfolgreich die Chirurgie. Wir denken
Behandlungsabläufe ganzheitlich und haben mit unserem softwarezentrierten
Ansatz neue Möglichkeiten in komplexen Feldern wie der Neurochirurgie
eröffnet. Unser einzigartiges End-To-End-Ökosystem aus Software,
Medizinprodukten und Daten ist tief in klinische Workflows und
IT-Infrastrukturen integriert, damit erreichen wir eine außergewöhnlich hohe
Kundenbindung. Das große Interesse der Investoren an Brainlab bestätigt uns
darin, dass wir optimal positioniert sind, um die dringend notwendige
Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voranzutreiben und
mitzugestalten."

Bruttoerlöse sollen profitablen Wachstumskurs beschleunigen

Vorbehaltlich der endgültigen Preisfestsetzung wird der Bruttoerlös aus der
Kapitalerhöhung zwischen EUR 160 Millionen und EUR 200 Millionen liegen. Die
Erlöse sollen zur Kommerzialisierung der integrierten Produktwelt von
Brainlab, zur Expansion in angrenzende vertikale Märkte, zur Stärkung der
Vertriebs- und klinischen Supportorganisation, zur Erprobung neuer
Go-to-Market-Strategien für ambulante Operationszentren sowie zur Stärkung
der Bilanz eingesetzt werden.

Rainer Birkenbach, CEO von Brainlab, erläutert: "Mit den Erlösen aus dem
Börsengang wollen wir unser profitables Wachstum weiter beschleunigen. Die
konkreten Pläne entlang unserer multidimensionalen Wachstumsstrategie
umfassen Investitionen in Technologie, die Erweiterung unseres
Produktportfolios, Stärkung des Vertriebs sowie die Expansion in angrenzende
Bereiche, wie Orthopädie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO), Sportmedizin und
kardiovaskuläre Interventionen."

Platzierung von Sekundäraktien sorgt für signifikanten Streubesitz und
Handelsliquidität

Zusätzlich zur Kapitalerhöhung bieten die veräußernden Aktionäre bis zu 2,0
Millionen bestehende Aktien zum Verkauf an. Diese können im Zusammenhang mit
einer möglichen Aufstockungsoption auf bis zu 2,6 Millionen Aktien und im
Zusammenhang mit einer möglichen Mehrzuteilungsoption auf bis zu 3,2
Millionen Aktien erhöht werden. Der Gründer und derzeitige Mehrheitsaktionär
Stefan Vilsmeier plant eine Platzierung von bis zu 0,55 Millionen Aktien,
die in den oben genannten Zahlen bereit genannt sind (2,91 % des bestehenden
Grundkapitals) und wird damit langfristiger Investor des Unternehmens
bleiben.

Endgültiger Angebotspreis wird voraussichtlich am 1. Juli 2025 festgelegt

Die Aktien werden in einem öffentlichen Angebot an Privatinvestoren und
institutionelle Investoren in Deutschland sowie mittels Privatplatzierungen
in bestimmten anderen Jurisdiktionen außerhalb Deutschlands angeboten.

Der Angebotszeitraum beginnt am 24. Juni 2025 und endet voraussichtlich am
1. Juli 2025. Der endgültige Angebotspreis und die endgültige Anzahl der zu
veräußernden Aktien werden voraussichtlich am 1. Juli 2025 auf Basis des im
Bookbuilding-Verfahren erstellten Orderbuchs festgelegt.

Die Sperrfrist (Lock-up) beträgt 180 Tage für die Gesellschaft, 360 Tage für
die veräußernden Aktionäre und 360 Tage für den Vorstand (Rainer Birkenbach,
CEO).

Das Angebot unterliegt der Billigung des Wertpapierprospekts durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Nachfolgend zur
Prospektbilligung wird der vollständige Wertpapierprospekt voraussichtlich
am 23. Juni 2025 auf der IR-Website von Brainlab veröffentlicht:
ir.brainlab.com

Berenberg und Deutsche Bank agieren als Joint Global Coordinators.
COMMERZBANK (in Kooperation mit ODDO BHF), Jefferies und UniCredit agieren
als Joint Bookrunners. Evercore fungiert als Finanzberater für Brainlab.

Weitere Informationen finden Sie unter: ir.brainlab.com

Über Brainlab

Brainlab digitalisiert medizinische Abläufe von der Diagnose bis zur
Therapie, um Ärzt:innen und Patient:innen bessere Behandlungsmöglichkeiten
zu bieten. Das innovative Ökosystem von Brainlab bildet die Grundlage für
moderne Medizin in rund 4000 Gesundheitseinrichtungen in 120 Ländern. Das
vor mehr als 35 Jahren in München gegründete Unternehmen beschäftigt ca.
2000 Mitarbeiter:innen an 25 Standorten. Brainlab AG hat die Umwandlung in
eine Societas Europaea (SE) angestoßen.

Für weitere Informationen besuchen Sie Brainlab.

Presse Kontakt
Bernadette Erwig
Communication & PR
+49 89 99 1568 0
presse@brainlab.com

Wichtige Hinweise

Die direkte oder indirekte Weitergabe oder Bekanntmachung in bzw. innerhalb
der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und
Besitzungen, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia),
Australien, Kanada, Japan oder andere Jurisdiktionen, in denen eine solche
Weitergabe oder Bekanntmachung gesetzlich unzulässig ist, ist nicht
gestattet. Diese Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch
eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von
Aktien in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder anderen
Jurisdiktionen, in denen ein Angebot oder eine Aufforderung gesetzlich
unzulässig ist, dar, noch sind sie Teil eines solchen Angebotes oder einer
solchen Aufforderung. Die hier genannten Aktien sind nicht gemäß der
Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 (des "Securities Act")
registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen.

Die Aktien dürfen in den USA nur aufgrund einer Registrierung oder einer
Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act verkauft
oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den
Vereinigten Staaten von Amerika findet nicht statt.

"Diese Informationen dürfen nur weitergegeben werden und richten sich nur an
(i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, oder
(ii) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (der
"Order"), oder (iii) vermögende Gesellschaften (High Net Worth Companies)
und anderen Personen, denen die Informationen rechtmäßig zugänglich gemacht
werden, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) des Order fallen (alle diese
Personen werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Aktien
sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich und jede Einladung zur
Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes
Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte
nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder
seinen Inhalt verlassen.

Dieses Dokument ist kein Prospekt im Sinne der EU-Verordnung 2017/1129 (die
"Prospektverordnung"), sondern eine Werbeunterlage für die Zwecke der
Prospektverordnung und stellt als solches kein Angebot zum Verkauf oder eine
Aufforderung zum Kauf von Aktien der Brainlab AG (die "Gesellschaft") dar.
Anleger sollten Wertpapieren, auf die in diesem Dokument Bezug genommen
wird, nicht zeichnen, es sei denn auf der Grundlage der Informationen, die
in dem auf die Wertpapiere bezogenen Prospekt (einschließlich etwaiger
Nachträge dazu) enthalten sind.

In jedem EWR-Mitgliedsstaat außerhalb Deutschlands, richtet sich diese
Mitteilung ausschließlich an "qualifizierte Anleger" in diesem
Mitgliedsstaat im Sinne des Artikel 2(e) der Prospektverordnung.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt
ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden
Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich
angebotenen Wertpapiere von Brainlab AG sollte nur auf der Grundlage des
Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach
Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
veröffentlicht werden auf www.brainlab.com kostenfrei erhältlich sein.

In die Zukunft gerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der
Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie "werden",
"davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "könnten", "möglicherweise", "sollten",
"erwarten", "glauben", "beabsichtigten", "planen", "bereiten vor" oder
"abzielen" (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen
Varianten) zu erkennen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind ihrer Art
nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten
verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen,
die in der Zukunft möglicherweise eintreten können oder auch nicht eintreten
können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse, Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den
in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten
abweichen. Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen in die Zukunft
gerichteten Aussagen, welche der Gesellschaft, ihren jeweiligen verbundenen
Unternehmen (die "Gruppe"), oder in ihrem Namen handelnden Personen
zuzurechnen sind, sind in ihrer Gesamtheit ausdrücklich durch die oben
genannten Faktoren eingeschränkt. Es kann nicht zugesichert werden, dass die
in diesem Dokument enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen
realisiert werden können. In die Zukunft gerichtete Aussagen werden zum
Zeitpunkt dieser Bekanntmachung getroffen.

Potenzielle Anleger werden darauf hingewiesen, Branchendaten und Marktdaten
in dieser Bekanntmachung mit Vorsicht zu betrachten. Branchendaten und
Marktdaten beruhen in der Regel auf bestimmten Annahmen und Erwartungen zum
Zeitpunkt ihrer Erstellung, die sich im Nachhinein als unzutreffend oder
ungeeignet erweisen können, und die zugrunde liegende Methodik ist
naturgemäß prognostisch und spekulativ. Branchendaten und Marktdaten
basieren in der Regel teilweise auf anderen Branchenpublikationen sowie
Marktforschung, wobei diese wiederum auf Stichprobenerhebungen und
subjektiven Einschätzungen sowohl der Forschenden als auch der Befragten
beruhen, insbesondere auch hinsichtlich der Frage, welche Produkttypen und
Transaktionen in den jeweiligen Markt einbezogen werden sollten.
Dementsprechend weisen Publikationen, die Branchen- und Marktdaten
enthalten, im Allgemeinen darauf hin, dass die darin enthaltenen
Informationen als zutreffend angesehen werden, jedoch weder eine Zusicherung
noch eine Gewährleistung durch den Drittanbieter hinsichtlich der
Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen oder hinsichtlich
einer Realisierung von Prognosen oder Schätzungen gegeben wird.

Vorbehaltlich der Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften
beabsichtigen weder die Gesellschaft, noch die veräußernden Aktionäre, noch
Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Deutsche Bank Aktiengesellschaft,
COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Jefferies GmbH, UniCredit Bank GmbH
(zusammen die "Konsortialbanken") noch ihre jeweiligen verbundenen
Unternehmen, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten
Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen, zu revidieren oder an tatsächliche
Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, sei es aufgrund neuer
Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen, und
übernehmen keine Verpflichtung dazu.

Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für die Gesellschaft und die
veräußernden Aktionäre und für keine anderen Personen in Zusammenhang mit
dem geplanten Angebot von Aktien der Gesellschaft (das "Angebot"). Sie
werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das
Angebot ansehen und übernehmen für keine anderen Personen außer der
Gesellschaft und der veräußernden Aktionäre die Verantwortung für die
Bereitstellung des ihren Kunden gewährten Schutzes, für die Beratung in
Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder sonstige in
dieser Bekanntmachung genannte Transaktionen, Vereinbarungen oder
Angelegenheiten.

In Zusammenhang mit dem Angebot können die Konsortialbanken und deren
jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der im Rahmen des Angebots
angebotenen Aktien in der Position als Eigenhändler übernehmen und können
diese Aktien und andere Wertpapiere der Gesellschaft oder damit verbundene
Investments in Zusammenhang mit dem Angebot oder mit einer anderen
Angelegenheit in dieser Eigenschaft für eigene Rechnung einbehalten, kaufen,
verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Dementsprechend sollten Verweise im
Wertpapierprospekt, sobald dieser veröffentlicht ist, auf die Aktien der
Gesellschaft, die angeboten, erworben, platziert oder auf andere Weise
gehandelt werden, so verstanden werden, dass sie auch mögliche Ausgaben,
Angebote, Platzierungen an, oder Erwerbe oder Handel durch die
Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen in dieser
Eigenschaft umfassen.

Zudem können einzelne Konsortialbanken oder deren jeweilige verbundenen
Unternehmen Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder
Differenzgeschäfte) mit Investoren abschließen, im Rahmen derer diese
Konsortialbanken (oder deren jeweilige verbundene Unternehmen) jeweils
Aktien an der Gesellschaft erwerben, halten oder veräußern können. Die
Konsortialbanken beabsichtigen keine Offenlegung des Umfangs dieser
Investitionen oder Geschäfte, es sei denn, sie unterliegen einer
diesbezüglichen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung.

Weder Konsortialbanken noch ihre verbundenen Unternehmen, noch deren
jeweilige Organmitglieder, Mitglieder der Unternehmensleitung, persönlich
haftenden Gesellschafter, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen
eine Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, den Wahrheitsgehalt
oder die Vollständigkeit der Informationen in dieser Bekanntmachung (oder
für mögliche Auslassungen in dieser Bekanntmachung) oder sonstiger
Informationen, die sich auf die Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften
oder verbundene Unternehmen beziehen, - unabhängig davon, ob diese
Informationen schriftlich, mündlich, bildlich oder in elektronischer Form
vorliegen, und unabhängig davon, wie diese übermittelt oder zur Verfügung
gestellt worden sind, - oder für etwaige Verluste jedweder Ursache, die sich
aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts oder auf
sonstige Weise in Zusammenhang damit ergeben, und sie geben auch keine
diesbezüglichen ausdrücklichen oder konkludenten Zusicherungen oder
Gewährleistungen ab.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu
Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder
Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser
Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder
Vollständigkeit verlassen.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Aktien der Gesellschaft wird Joh.
Berenberg, Gossler & Co. KG als Stabilisierungsmanager (der
"Stabilisierungsmanager") tätig sein und in dieser Eigenschaft
möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im
Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen. Stabilisierungsmaßnahmen zielen
auf die Stützung des Marktkurses der Aktien der Gesellschaft während des
Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der
Handel mit den Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt (Prime Standard)
der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich dem 3.
Juli 2025), und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der
"Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungstransaktionen können zu einem
Marktpreis führen, der über dem liegt, der sich sonst ergäbe. Der
Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet,
Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine
Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit
beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an jedem Aktienmarkt, jedem
Freiverkehrsmarkt, jeder Wertpapierbörse oder auf andere Weise durchgeführt
werden. Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden
Investoren zusätzliche Aktien der Gesellschaft (bis zu 15 % der im IPO
angebotenen Neuen Aktien und angebotenen Bestandsaktien) zugeteilt (die
"Mehrzuteilungsaktien"). Zwei bestehende Aktionäre der Gesellschaft haben
dem Stabilisierungsmanager eine Option eingeräumt, die es ermöglicht, zum
Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen eine Anzahl an Aktien der
Gesellschaft zu erwerben, die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien und der
Aufstockungsaktien entspricht (sogenannte Greenshoe-Option). Soweit
Investoren im Rahmen des IPO Mehrzuteilungsaktien zugeteilt werden, ist der
Stabilisierungsmanager berechtigt, diese Option für Rechnung der
Syndikatsmitgliedern während des Stabilisierungszeitraums auszuüben.

Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im
Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger
Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse
(zusammen die "Zulassung") kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst
werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und
zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der
Grundlage der Absichten der Gesellschaft in Bezug auf die Zulassung
getroffen werden. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung
bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten
investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in
Erwägung ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf
die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung
stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann
sowohl sinken als auch steigen.

Potenzielle Anleger sollten sich von einem professionellen Berater über die
Eignung des Angebots für die betreffende Person beraten lassen.

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23.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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