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Betriebe erleichtern das Arbeiten auch bei Hitze / Brossardt: "Auch
hohe Temperaturen befreien nicht von der Arbeitspflicht"
München (ots) - Mit Blick auf die derzeitigen heißen Tage betont die vbw -
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., dass viele Unternehmen in den
letzten Jahren gute betriebsindividuelle Modelle zum Schutz bei Hitze entwickelt
haben. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt erklärt: "Die Unternehmen
bieten zahlreiche organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung von
Gleitzeitregelungen , die Lockerung von Bekleidungsregeln , sofern vorhanden,
die intensive Durchlüftung der Räume in den Nachtstunden oder die Bereitstellung
geeigneter Getränke . Es ist Sache jedes einzelnen Unternehmens, nach den
betrieblichen Verhältnissen Lösungen zu finden. Auch bei hohen Temperaturen
entfällt die Arbeitspflicht nicht."
Die Unternehmen sind bemüht, die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sowie in
Pausenräumen auf nicht mehr als 26 Grad Celsius steigen zu lassen. Doch auch
jenseits dieser Grenze ergeben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen
Folgen. "Arbeitnehmer dürfen weder klimatisierte Räume noch 'Hitzefrei'
verlangen. Der Arbeitgeber hat aber im Rahmen der nach dem Arbeitsschutzgesetz
durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer
gesundheitlichen Gefährdung der Beschäftigten am Arbeitsplatz kommt. Im Betrieb
müssen Fenster oder Glaswände, durch die es zu einer deutlichen Erhöhung der
Raumtemperatur kommen kann, mit geeigneten Sonnenschutzsystemen ausgerüstet
werden", so Brossardt weiter.
"Dort, wo Flexibilisierungsmöglichkeiten wie beispielsweise das Arbeiten im
Homeoffice bestehen, kann die Arbeit an dem jeweils kühleren Ort erledigt
werden, sofern dies organisatorisch und betriebsindividuell möglich ist. Einen
allgemeinen Anspruch auf Homeoffice gibt es aber nicht", betont Brossardt.
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