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EQS-Adhoc: BayWa AG: Bezugspreis für einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung gemäß Restrukturierungsplan auf EUR 2,79 pro Aktie festgesetzt, Durchführung der ersten Tranche beschlossen (deutsch)

01.07.2025
um 19:44 Uhr

BayWa AG: Bezugspreis für einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung gemäß Restrukturierungsplan auf EUR 2,79 pro Aktie festgesetzt, Durchführung der ersten Tranche beschlossen

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EQS-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e):
Kapitalerhöhung/Unternehmensrestrukturierung
BayWa AG: Bezugspreis für einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung gemäß
Restrukturierungsplan auf EUR 2,79 pro Aktie festgesetzt, Durchführung der
ersten Tranche beschlossen

01.07.2025 / 19:43 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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BayWa AG: Bezugspreis für einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung gemäß
Restrukturierungsplan auf EUR 2,79 pro Aktie festgesetzt, Durchführung der
ersten Tranche beschlossen

München, 1. Juli 2025: Der Vorstand der BayWa AG hat heute mit Zustimmung
des Aufsichtsrats den Bezugspreis für die im Restrukturierungsplan
beschlossene einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung auf EUR 2,79 pro
neue Aktie festgesetzt.

Im Restrukturierungsplan wurde eine Barkapitalerhöhung beschlossen, durch
die das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 92.497.210,88,
eingeteilt in 36.131.723 auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag,
um bis zu EUR 184.994.421,76 auf bis zu EUR 277.491.632,64 durch Ausgabe von
bis zu 72.263.446 neuen, auf den Namen lautenden, vinkulierten Stückaktien
("Neue Aktien") erhöht wird. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung sind die
Aktionäre der BayWa AG im Verhältnis 1 zu 2 bezugsberechtigt, d.h. je eine
alte Aktie berechtigt zum Bezug von je zwei Neuen Aktien. Die
Kapitalerhöhung soll in zwei Tranchen durchgeführt werden, wobei im Rahmen
der ersten Tranche zunächst allein die beiden Ankeraktionäre Bayerische
Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft und Raiffeisen Agrar Invest AG
bezugsberechtigt sind und im Rahmen der zweiten Tranche alle weiteren
Aktionäre.

Der Vorstand hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung der
ersten Tranche der Kapitalerhöhung beschlossen. Die Ankeraktionäre sind
dabei entsprechend ihren bisherigen Beteiligungsquoten berechtigt, bis zu
insgesamt 44.894.938 Neue Aktien zu beziehen. Die beiden Ankeraktionäre
haben sich entsprechend den Festlegungen des Restrukturierungsplans in einem
Investment Agreement vertraglich verpflichtet, innerhalb der Bezugsfrist der
ersten Tranche der Kapitalerhöhung die ihnen nach ihrem Gesellschaftsanteil
zustehenden Bezugsrechte bis zu einem Gesamtbezugspreis in Höhe von EUR 125
Mio. auszuüben und die darauf entfallenden neuen Aktien aus der ersten
Tranche der Kapitalerhöhung außerhalb eines öffentlichen Angebots zu
beziehen.

Die Neuen Aktien aus der ersten Tranche der Kapitalerhöhung werden erst mit
Abschluss der zweiten Tranche zum Handel zugelassen.

Wie im Restrukturierungsplan beschlossen, sollen im Rahmen der zweiten
Tranche der Kapitalerhöhung weitere Neue Aktien sämtlichen übrigen
Aktionären wiederum zum Bezugspreis in Höhe von EUR 2,79 pro neue Aktie im
Verhältnis 1 zu 2 mittelbar zum Bezug angeboten werden. Die Baader Bank
Aktiengesellschaft ist im Rahmen der Kapitalerhöhung alleiniger Global
Coordinator und führt zudem auch als Abwicklungsbank die Kapitalerhöhung
durch. Der Beginn der Bezugsfrist ist voraussichtlich für Mitte Oktober 2025
vorgesehen. Die Ankeraktionäre haben sich verpflichtet, für weitere bis zu
EUR 25 Mio. im Rahmen der zweiten Tranche nicht bezogene Neue Aktien zu
zeichnen, um einen Gesamtmindesterlös der Kapitalerhöhung in Höhe von
insgesamt EUR 150 Mio. sicherzustellen. Etwa nicht bezogene Neue Aktien
werden institutionellen Investoren mindestens zum Bezugspreis angeboten.

Das öffentliche Angebot der Neuen Aktien im Rahmen der zweiten Tranche der
Kapitalerhöhung an sämtliche übrigen Aktionäre soll auf der Basis eines
zuvor von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten
Wertpapierprospekts erfolgen. Auf der Grundlage des gebilligten
Wertpapierprospekts soll sodann die Zulassung sämtlicher Neuer Aktien zum
Handel im regulierten Markt (i) der Frankfurter Wertpapierbörse mit
gleichzeitiger Zulassung zu dessen Teilbereich mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) und (ii) der Börse München
erfolgen.

Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung dient ausschließlich der Einhaltung der anwendbaren
Offenlegungspflichten und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf oder Zeichnung von Wertpapieren der BayWa AG dar.

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada,
Hongkong, Japan, Neuseeland, Singapur, Südafrika, der Schweiz oder den
Vereinigten Arabischen Emiraten oder einer anderen Jurisdiktion, in der die
Verbreitung, Freigabe oder Veröffentlichung eingeschränkt oder untersagt
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stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf oder eine Aufforderung zur
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Wertpapiere) in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Jurisdiktion
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gesetzlichen Beschränkungen unterworfen, und Personen, die in den Besitz
dieser Mitteilung gelangen, sollten sich daher über solche Beschränkungen
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kann einen Verstoß gegen die wertpapierrechtlichen Vorschriften der
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Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von
1933 in der jeweils gültigen Fassung (der Securities Act) oder den
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der
Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht
angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den
Registrierungsanforderungen des Securities Act und den geltenden staatlichen
oder lokalen Wertpapiergesetzen vor oder Angebot oder Verkauf erfolgen in
einer Transaktion, die diesen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches
Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten stattfinden.

Diese Mitteilung dient der Information und stellt keinen Prospekt im Sinne
der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129, in der jeweils gültigen
Fassung) (die Prospektverordnung) dar. Das öffentliche Angebot bestimmter
Wertpapiere in Deutschland wird erst nach Veröffentlichung, mittels und auf
der Grundlage des deutschen Prospekts der Gesellschaft, der durch die BaFin
gebilligt werden muss, erfolgen. Es besteht keine Garantie, dass ein
öffentliches Angebot tatsächlich erfolgen wird. Anleger sollten eine
Entscheidung zur Zeichnung oder zum Kauf von in dieser Mitteilung
bezeichneten Wertpapieren ausschließlich auf der Grundlage von Informationen
treffen, die in dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot zu
veröffentlichenden deutschen Prospekt zum Angebot (zusammen mit etwaigen
Änderungsfassungen oder Nachträgen) enthalten sind, und sie sollten den
deutschen Prospekt (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder
Nachträgen) lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, damit sie sich
vollumfänglich über die mit einer Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere
verbundenen möglichen Risiken und Vorteile im Klaren sind.

Der deutsche Prospekt, sofern er gebilligt worden ist, wird nach seiner
Billigung auf der Website der BaFin (www.bafin.de), der Website der
Gesellschaft
(https://www.baywa.com/investor-relations//kapitalerhoehung-2025/) und der
Website der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
(https://registers.esma.europa.eu/publication/) verfügbar sein.

Kontakt:
Josko Radeljic, BayWa AG,
Head of Investor Relations,
Tel. +49 (0)89/9222-3887,
E-Mail: josko.radeljic@baywa.de

Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,
Head of Corporate Communications,
Tel. +49 (0)89/9222-3680,
E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BayWa AG
Arabellastraße 4
81925 München
Deutschland
E-Mail: investorrelations@baywa.de
Internet: www.baywa.com
ISIN: DE0005194062, DE0005194005, DE000A351PD9
WKN: 519406, 519400, A351PD
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2163618

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