dpa-AFX Compact

ROUNDUP: Entfristungspflicht für Postdocs? Karlsruhe kippt Vorschrift

10.07.2025
um 12:03 Uhr

KARLSRUHE (dpa-AFX) - An deutschen Hochschulen sind befristete Arbeitsverträge oft der Normalfall. Eine Reform des Berliner Hochschulgesetzes im Jahr 2021 sollte dem entgegensteuern. Die Hochschulen des Landes wurden teils verpflichtet, befristet eingestellten, promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Dauerstelle zuzusagen. Doch unter anderem die Humboldt-Universität (HU) stellte infrage, ob das Land überhaupt zu so einer Regelung befugt war - und wandte sich ans Bundesverfassungsgericht.

Das lang erwartete Urteil aus Karlsruhe klärt nun fast vier Jahre später: Der umstrittene Passus im Berliner Hochschulgesetz ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Denn er greife in das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft ein, erklärten die obersten deutschen Richterinnen und Richter. Weil dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz fehle, sei die Regelung formell verfassungswidrig.

Anwendung der Vorschrift wurde bisher vertagt

Das von der rot-rot-grünen Landesregierung reformierte Hochschulgesetz trat zunächst im September 2021 in Kraft und löste schon damals heftige Debatten aus. Die frühere HU-Präsidentin Sabine Kunst trat aus Protest zurück. Die Uni kritisierte, das Land Berlin habe seine Gesetzgebungskompetenz überschritten - und reichte daher Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein.

Im Jahr darauf wurde die Anwendung der Norm vom Gesetzgeber zunächst temporär ausgesetzt. Die Übergangsregelung wurde immer wieder verlängert und die Anwendung daher bis heute vertagt. Im vergangenen Herbst hatte die Senatsverwaltung von Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) erklärt, wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken "von der gegenwärtigen Regelung Abstand nehmen" zu wollen. Mittlerweile liegt ein Gesetzesentwurf der Berliner CDU-SPD-Koalition vor, in dem die Entfristungsvorschrift wegfällt.

Mehr als 80 Prozent befristet eingestellt

Das zentrale Problem sei, dass es an den Hochschulen um Daueraufgaben gehe, diese meist aber eben nicht durch Personen auf Dauerstellen abgedeckt würden, "sondern von wissenschaftlichen Beschäftigten, die immer und immer wieder befristete Arbeitsverträge bekommen", sagt Felicia Kompio von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin. Das erschwere sowohl die Forschung als auch die Karriereplanung der Mitarbeitenden.

Mehr als 80 Prozent der wissenschaftlichen Beschäftigten an deutschen Hochschulen seien befristet angestellt, so Kompio. Die Zahl liege damit weit höher als der Durchschnittswert des gesamten Arbeitsmarkts von etwa 7 Prozent. "Wir sehen durchaus, dass es in der Wissenschaft Gründe dafür geben kann, mehr zu befristen als in anderen Branchen", sagt Kompio. Aber eine so hohe Quote mache den Karriereweg in die Wissenschaft unattraktiv und sorge für Instabilität an den Instituten.

Landesregierung will neue Personalkategorien schaffen

Welche Auswirkungen das Karlsruher Urteil nun konkret auf die Landespolitik haben wird, wird sich erst noch zeigen. Der Berliner Senat hatte schon vor der Entscheidung angekündigt, andere Wege gehen zu wollen, um mehr Dauerstellen für Postdocs zu schaffen.

"Es ist und bleibt eine wichtige Aufgabe der Hochschulen in ihrer Autonomie, für die Wissenschaft geeignete Personalstrukturen und gute Karrierewege zu entwickeln", sagte die Präsidentin der Humboldt-Universität, Julia von Blumenthal, nach der Entscheidung. Mit der Berliner Landesregierung habe die Uni im letzten Jahr bereits ein Konzept entwickelt, um den bundesgesetzlichen Rahmen auszufüllen. "Wir begrüßen, dass der Entwurf einer Änderung des Berliner Hochschulgesetzes vorliegt, mit der neue unbefristete Stellenkategorien für den akademischen Mittelbau eingeführt werden sollen."

GEW kritisiert "keinerlei Verpflichtung"

Nach den schwarz-roten Plänen sollen neue Kategorien für sogenannte "Lecturer" und "Researcher" an den Hochschulen geschaffen werden. Nach Ansicht der GEW reicht das aber nicht aus. "Die Schaffung dieser Stellenkategorien verpflichtet keine Hochschule dazu, diese Stellen an ihrer Hochschule zu schaffen", kritisiert Kompio. Die Stellen würden dann zwar theoretisch existieren, die Hochschulen könnten aber genauso gut ohne sie weitermachen. "Es steckt keinerlei Verpflichtung darin."/jml/DP/jha