Sparkassenaffäre: Ex-Bankenchef kämpft weiter um Ruhegelder
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Miesbach, Georg Bromme, kämpft nach seiner Verurteilung wegen Untreue vor drei Jahren weiter um Ruhestandbezüge. Das Landgericht München II hatte Ende vergangenen Jahres die Klage des rechtskräftig verurteilten Ex-Bänkers gegen die Streichung einer mit privatem Dienstvertrag vereinbarten Versorgungszusage abgewiesen.
Nun lag der Fall in nächster Instanz beim Oberlandesgericht (OLG) - das am Montag erdenklich knapp verhandelte: Die Sitzung war nach einer Viertelstunde beendet. Als Termin für die Verkündung der Entscheidung wurde der 28. Juli festgesetzt.
Über Jahre hatte die Sparkasse Luxusreisen, Einladungen und teure Geschenke für Kommunalpolitiker und Verwaltungsräte bezahlt. Vieles lief damals über Brommes Schreibtisch. Er war deshalb wegen Untreue in mehreren Fällen zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Langwierige juristische Auseinandersetzung
Die juristische Auseinandersetzung zog sich über Jahre hin. Bromme hatte sich immer wieder juristisch gegen das Urteil gewehrt. Es ist für ihn jedoch laut OLG seit dem 12. Januar 2023 rechtskräftig.
Eingeklagt hatte er dem Vernehmen nach etwa 12.000 Euro monatlich, zunächst für einen Monat. Außerdem muss er nach dem Urteil schon bezogene Beträge in Höhe von 14.000 Euro zurückzahlen. Seine deutlich schmalere gesetzliche Rente dürfte ihm bleiben, wie Medien nach dem Urteil des Landgerichts im Dezember 2024 berichten. Dem Gericht lagen damals dazu keine Angaben vor.
Auch der damalige Miesbacher Landrat war in die Affäre verstrickt. Er muss laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts München von Anfang Dezember vergangenen Jahres auf seine Pension verzichten. Auch ihm bleiben aber Medien zufolge andere Bezüge.
Das Erbe einer Affäre
Der lockere Umgang mit den Sparkassen-Geldern hatte im Landkreis Miesbach Anfang der 2010er Jahre für Wirbel gesorgt und mündete in dem 2018 begonnenen Strafprozess unter anderem gegen Bromme und den Landrat. In dem Verfahren hatte die Angeklagten das Vorgehen als damals gängige Praxis bezeichnet./sd/DP/he