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EQS-Adhoc: DocMorris AG: BGH bestätigt Zulässigkeit von Rezept-Boni (deutsch)

17.07.2025
um 10:00 Uhr

DocMorris AG: BGH bestätigt Zulässigkeit von Rezept-Boni

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DocMorris AG / Schlagwort(e): Rechtssache
DocMorris AG: BGH bestätigt Zulässigkeit von Rezept-Boni

17.07.2025 / 10:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Frauenfeld, 17. Juli 2025

Medienmitteilung
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

BGH bestätigt Zulässigkeit von Rezept-Boni

* BGH folgt Linie des Europäischen Gerichtshofs

* BGH sieht keine Gefährdung der Arzneimittelversorgung

* DocMorris führt Bargeldbonus wieder ein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute der Revision der Beklagten
stattgegeben. Das Urteil des Oberlandesgerichts München (6 U 1509/14) zur
Untersagung von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel
(Rx) wurde aufgehoben. Die auf ein Verbot eines Rezept-Bonus ausgerichtete
Klage des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) wurde insgesamt abgewiesen.

Aus Sicht der Richter konnten keine statistischen Daten oder andere
aussagekräftige Nachweise beigebracht werden, die belegen würden, dass eine
Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln notwendig sei, um die Gesundheit der
Patienten und die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschlang zu
sichern. Der BGH konnte in der mündlichen Verhandlung am 7. Mai keinen
Zusammenhang zwischen dem Rezept-Bonus und dem Rückgang der Apothekenanzahl
erkennen. Online-Apotheken würden vielmehr dazu beitragen, die Versorgung in
der Fläche zu sichern.

Das Urteil des BGH steht im Einklang mit der Grundsatzentscheidung des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2016, der zufolge eine starre
Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Unionsrecht
verstößt (EuGH, Rs. 148/15 - «Deutsche Parkinson Vereinigung»). Am 27.
Februar dieses Jahres hat der EuGH zudem erneut bestätigt, dass Rabatt- und
Boni-Werbung einer EU-Versandapotheke für den Bezug von
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln generell zulässig sind und ein
entsprechendes Verbot gemeinschaftsrechtswidrig ist (Rechtssache C-517/23).

"Das heutige Urteil des BGH unterstreicht unsere Rechtsauffassung einmal
mehr", sagt Walter Hess, CEO DocMorris. "Wir haben unseren Kunden stets
Rezept-Boni zu unseren Lasten gewährt und werden dies nun auch wieder tun.
Die Belastung der Patienten ist in den letzten Jahren gestiegen, ihre
durchschnittliche Zuzahlung pro Packung hat sich seit 2019 um 10 Prozent auf
3,30 EUR erhöht. Der Bonus reduziert diese Belastung. Damit können kranke
Menschen bei ihren Gesundheitsausgaben sparen, ohne dass zusätzliche Kosten
für das Gesundheitssystem entstehen."

DocMorris gewährt Kundinnen und Kunden wieder Rezept-Bonus
Auf Basis des aktuellen BGH-Urteils gewährt DocMorris ihren Kunden ab sofort
wieder einen finanziellen Bonus. Der Bonus gilt bei Online-Bestellungen für
alle Medikamente auf Rezept. Er wird dem Kundenkonto gutgeschrieben und
automatisch am Ende des Quartals per Banküberweisung ausgezahlt.

Kontakt für Analysten und Investoren
Dr. Daniel Grigat, Head of Investor Relations & Sustainability
E-Mail: ir@docmorris.com, Telefon: 41 52 560 58 10

Kontakt für Medien
Torben Bonnke, Director Communications
E-Mail: media@docmorris.com, Telefon: +49 171 864 888 1

Agenda

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2025
16. Oktober Q3/2025 Trading update
2025
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2026
19. März 2026 Jahresergebnis 2025 und Ausblick 2026 (Conference
Call/Webcast)
16. April Q1/2026 Trading update
2026
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19. August Halbjahresergebnis 2026 (Conference Call/Webcast)
2026
15. Oktober Q3/2026 Trading update
2026
DocMorris
Die Schweizer DocMorris AG ist ein führendes Unternehmen in den Bereichen
Online-Apotheke, Marktplatz sowie professionelle Gesundheitsversorgung mit
starken Marken in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Die
Belieferung erfolgt hauptsächlich aus dem hochautomatisierten
Logistikzentrum im niederländischen Heerlen mit einer Kapazität von 27
Millionen Paketen pro Jahr. In Spanien und Frankreich betreibt das
Unternehmen den in Südeuropa führenden Marktplatz für Gesundheits- und
Pflegeprodukte. Mit ihrem Geschäftsmodell bietet DocMorris ihren Patienten,
Kunden und Partnern ein breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen.
Sie verfolgt damit die Vision, ein digitales Gesundheitsökosystem zu
schaffen, in der die Menschen ihre Gesundheit mit einem Klick managen
können. Im Jahr 2024 erzielten rund 1'600 Mitarbeiter in Deutschland, den
Niederlanden, Spanien, Frank-reich, Portugal und der Schweiz mit über 10
Millionen aktiven Kunden einen Aussenumsatz von CHF 1'085 Mio. Die Aktien
der DocMorris AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 4261528, ISIN
CH0042615283, Ticker DOCM). Weitere Informationen unter
corporate.docmorris.com.

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Ende der Adhoc-Mitteilung

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: DocMorris AG
Walzmühlestrasse 49
8500 Frauenfeld
Schweiz
ISIN: CH0042615283
Börsen: SIX Swiss Exchange
EQS News ID: 2171180

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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WKN A0Q6J0 ISIN CH0042615283