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EQS-News: Aktienrückkauf (Verlängerung) (deutsch)

17.07.2025
um 16:47 Uhr

Aktienrückkauf (Verlängerung)

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EQS-News: CENTROTEC SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Sonstiges
Aktienrückkauf (Verlängerung)

17.07.2025 / 16:46 CET/CEST
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CENTROTEC SE, Brilon

Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
2016/1052 der Kommission zur Verordnung EU Nr. 596/2014 (MAR)

Erwerb eigener Aktien

Brilon, den 17. Juli 2025

Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE hat am 17. Juli 2025 eine weitere
Anpassung des laufenden Aktienrückkaufprogramms, aufgrund dessen die
Gesellschaft bis einschließlich 26. Juli 2025 insgesamt 110.000 eigene
Aktien über die Börse erwerben kann, beschlossen.

Das Aktienrückkaufprogramm wird bis einschließlich 08. August 2025, also um
zwei Wochen gegenüber dem ursprünglichen Enddatum vom 26. Juli 2025,
verlängert.

Das Volumen der im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms zu
erwerbenden Aktien wird auf 95.000 Stück Aktien reduziert (bisher 110.000
Stück Aktien), wobei die bisher seit dem 4. Dezember 2024 erworbenen rund
87.000 Aktien abzusetzen sind.

Der Betrag der Anschaffungskosten (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt
unverändert EUR 10.000.000,00.

Die übrigen Eckpunkte des laufenden Aktienrückkaufprogramms bleiben
unberührt.

Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE hatte ursprünglich am 4. Dezember 2024
ein Aktienrückkaufprogramm zunächst befristet auf einen Zeitraum bis zum 30.
April 2025 beschlossen und diese Befristung durch Beschluss vom 26. März
2025 auf die Zeit bis zum 26. Juni 2025 verlängert. Durch Beschluss vom 13.
Juni 2025 wurde die Laufzeit dann, mit einer Unterbrechung während der Zeit
der Hauptversammlung, bis einschließlich 26. Juli 2025 verlängert. Mit
Beschluss vom 13. Juni 2025 wurde dabei gleichzeitig das maximale
Erwerbsvolumen auf 110.000 Stück reduziert (vormals 200.000 Stück) und der
Betrag der Anschaffungskosten (ohne Erwerbsnebenkosten) wurde auf EUR
10.000.000,00 (vormals EUR 14.000.000,00) reduziert.

Der Rückkauf erfolgt ausschließlich im Freiverkehr der Hanseatischen
Wertpapierbörse Hamburg nach Maßgabe der durch die ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juni 2024 erteilten Ermächtigung.

Mit der Abwicklung des Aktienrückkaufprogramms hat die Gesellschaft ein auf
den börslichen Handel spezialisiertes Kredit- oder Wertpapierinstitut
beauftragt. Dieses Kredit- oder Wertpapierinstitut wird das
Aktienrückkaufprogramm an den Vorgaben des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 über Marktmissbrauch vom 16. April 2014 (MAR) und der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 ausrichten.

Die bis zum Ende des Aktienrückkaufprogramms geschlossenen Transaktionen
werden weiterhin in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DelVO
entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens
am Ende des siebten Handelstages nach Ausführung bekannt gegeben. Ferner
wird die CENTROTEC SE die Geschäfte auf ihrer Website unter

https://www.centrotec.com/ir/

veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der
Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Brilon, den 17. Juli 2025

CENTROTEC SE

Der Verwaltungsrat

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