EQS-News: The Payments Group Holding - Update zu einer ihrer Finanzforderungen gegen die SGT Capital-Gruppe (deutsch)
The Payments Group Holding - Update zu einer ihrer Finanzforderungen gegen die SGT Capital-Gruppe
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EQS-News: The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e):
Rechtssache
The Payments Group Holding - Update zu einer ihrer Finanzforderungen gegen
die SGT Capital-Gruppe
23.07.2025 / 15:37 CET/CEST
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+++ Pressemitteilung +++
The Payments Group Holding -
Update zu einer ihrer Finanzforderungen gegen die SGT Capital-Gruppe
Frankfurt am Main, 23. Juli 2025 - Zwischen der The Payments Group Holding
(PGH), eine 2012 gegründete und im August 2024 umbenannte
Holdinggesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, und der SGT Capital
LLC-Gruppe (SGT-Gruppe) bestehen Rechtsstreitigkeiten, unter anderem über
Forderungen der PGH in Höhe von nunmehr 6,0 bzw. 7,7 Millionen Euro, denen
sich die in zahlreiche weitere Rechtsstreitigkeiten auch mit Dritten
verwickelte, von Joseph Pacini und Carsten Geyer kontrollierte SGT-Gruppe
auf fragwürdige Weise zu entziehen versucht. In diesem Zusammenhang hat die
PGH einen Vorschlag für eine Konsultativbeschlussfassung auf die gestern
veröffentlichte Tagesordnung ihrer Hauptversammlung gesetzt, die im August
stattfinden soll.
Die PGH berichtet über den aktuellen Stand zu einer dieser Streitigkeiten.
In Bezug auf Forderungen in Höhe von 1,4 Millionen Euro gegen zwei
Unternehmen des SGT-Flaggschiff-Fonds SGT Capital Fund II und andere
verbundene Unternehmen im Zusammenhang mit Auslagen, die die TGS24 Capital
Pte. Ltd., mit Sitz in Singapur (TGS24), eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft der PGH, in den Jahren 2022 und 2023 auf Veranlassung
ihrer damaligen Direktoren, der SGT-Partner Marianne Rajic, Marcel Normann
und Jens Dino Steinborn und von SGT-Finanzdirektor Paul Wong ohne
Rechtsgrund zu Gunsten verschiedener SGT-Entitäten getätigt hatte, sind die
Anwälte der PGH nach monatelangem Austausch von Argumenten mit den Anwälten
der SGT Capital zu dem Schluss gekommen, dass -
* SGT Capital bislang keinerlei stichhaltige rechtliche Argumente zur
Stützung ihrer angeblichen "Clawback"-Gegenforderungen vorgebracht hat,
insbesondere nicht in dem luxemburgischen Gerichtsverfahren, welches nur
etwa 35 % des behaupteten Betrags betrifft und das einzige in dieser
Angelegenheit eingeleitete Verfahren ist, während die angekündigten
Verfahren auf den Kaimaninseln und in den USA nach Kenntnis der PGH gar
nicht begonnen wurden.
* selbst wenn diese Ansprüche bestünden und durchsetzbar wären, sie sich
in jedem Fall nur gegen die TGS24 und nicht gegen die PGH richten würden
und daher weder aufgerechnet werden noch die rechtliche Bewertung der
Rechtsanwälte der PGH ändern könnten, wonach
die von TGS24 an PGH abgetretenen Forderungen in Höhe von 1.430.880,66
EUR fällig und von dem SGT Capital Fund II und anderen SGT-Schuldnern
sofort an PGH zahlbar sind.
* wenn diese Ansprüche bestünden und durchsetzbar wären, die PGH
berechtigt wäre, die oben genannten damaligen Geschäftsführer ihrer
hundertprozentigen Tochtergesellschaft TGS24 gesamtschuldnerisch für
alle Schäden haftbar zu machen, die der TGS24 durch die
Rückforderungsansprüche entstanden sind.
* sich folglich der von CSC Intertrust verwaltete SGT Capital Fund II und
die jeweiligen anderen SGT-Schuldner in Zahlungsverzug befinden.
Offenbar ist es der SGT Capital jedoch ausweislich eines der PGH
vorliegenden Schreibens ihres Anwalts und Saldenbestätigungen ihrer
Fondsadministratoren gelungen, den Fondsadministrator CSC Intertrust dazu zu
bewegen, die Gläubigerin der Verbindlichkeiten des Fonds in der Buchhaltung
und den Dokumenten des Fonds auszutauschen und deren bestehende Gläubigerin
PGH durch eins seiner eigenen verbundenen Unternehmen zu ersetzen, und zwar
bloß durch einen Beschluss der von ihr kontrollierten Komplementärin der
Schuldnerin und des erwähnten, nach Ansicht der PGH irrigen Schreibens eines
Anwalts namens Michael Meylan, Rechtsanwälte Strelia in Luxemburg.
PGH hat nun CSC Intertrust in seiner Funktion als Fondsadministrator des SGT
Capital Fund II aufgefordert, die Zahlung an PGH unverzüglich vorzunehmen
und die durchsichtigen Manöver von SGT Capital zur Umgehung ihrer
Zahlungsverpflichtungen gegenüber PGH nicht länger mit anzusehen und
hinzunehmen.
PGH tat dies in der Annahme, dass CSC Intertrust, einer der weltweit
führenden Fondsadministrationsdienstleister, seinen Ruf nicht aufs Spiel
setzen würde, nachdem er von SGT Capital mutmaßlich zwecks Glaubwürdigkeit
gegenüber den Fondsanlegern mandatiert worden war, nachdem der vorherige
Fondsadministrator von SGT Capital, Sanne/APEX, bereits kurz nach Auflage
der Fonds im Jahr 2022 seine Tätigkeit im Jahr 2023 beendet hatte, , ebenso
wie KPMG im Jahr 2023 die Prüfung der SGT-Fonds niedergelegt hatte. Die
Aufgabe von Fondsadministratoren ist es, dafür zu sorgen, dass von ihnen
überwachte Fonds die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllen
und Fondsvermögen nicht zweckentfremden wird.
Insgesamt setzt die PGH darauf, dass sie ihre Forderung in Höhe von 1,4 Mio.
EUR gegenüber dem SGT Capital Fund II et al nunmehr zeitnah durchsetzen
kann. Sonst wäre sie nach Ansicht der Anwälte auch berechtigt,
Schadenersatzansprüche gegen die ehemaligen Geschäftsführer von TGS24
und/oder den Fondsverwalter CSC Intertrust geltend zu machen.
Ungeachtet dieser Rechtsstreitigkeiten konzentriert sich die PGH auf die
bereits unterzeichnete transformative Akquisition der The Payments Group,
einer Gruppe von vier kooperierenden, spezialisierten FinTech- und
PayTech-Unternehmen, sowie auf die sich daraus ergebenden Wachstums- und
Ertragsaussichten.
Über The Payments Group Holding
Die The Payments Group Holding (PGH) ist eine 2012 gegründete und im August
2024 umfirmierte Holdinggesellschaft und ein Venture Capital-Anbieter mit
Sitz in Frankfurt am Main.
Im August 2024 hat die PGH einen Kaufvertrag über den Erwerb von vier
PayTech-Unternehmen unterzeichnet, dessen Closing nach dem Eintreten
bestimmter aufschiebender Bedingungen im Sommer 2025 erwartet wird. Nach
Vollzug der Transaktion wird die PGH eine Gruppe aus vier operativen
PayTech-Unternehmen bilden:
Funanga AG, Campamocha Ltd. mit ihren 100%igen Tochtergesellschaften TBWS
Ltd. und Calida Financial Ltd. sowie Surfer Rosa Ltd. bilden eine
wachstumsstarke, vertikal integrierte eMoney-PayTech-Unternehmensgruppe -
The Payments Group (TPG). TPG bietet eigene geschlossene und offene (Marken-
und White-Label-)Prepaid-Zahlungsdienste für Hunderte von Online-Händlern
weltweit an. Die Synergie zwischen diesen Unternehmen positioniert die TPG
als künftigen Marktführer in den Bereichen Embedded Financial Products und
Prepaidlösungen. Die Calida Financial Ltd. ist das regulierte Unternehmen
innerhalb der TPG, nachdem sie im August 2024 eine E-Geld-Lizenz von der
maltesischen Finanzaufsicht (MFSA) erhalten hat. Diese Lizenz erlaubt es
Calida Financial Ltd. innovative E-Geld-Dienstleistungen und -Produkte in
ganz Europa anzubieten.
TPG beschäftigt über 50 Mitarbeiter und ist global tätig. Kunden von TPG
nutzen die mehr als 550.000 POS-Bargeldzahlstellen sowie das globale
Online-Prepaid-Kartennetzwerk zur Abwicklung von Bargeld- und bargeldlosen
Online-Zahlungen.
Des Weiteren betreibt die PGH mit ihrer künftig 25%igen Beteiligung German
AI Projects GmbH gemeinsam mit AI-Experten einen auf AI fokussierten Company
Builder namens ,Softmax AI'. Daneben hält die PGH aus ihrer Historie als ein
führender deutscher Venture Capital-Anbieter unter der Marke German Startups
Group ein Heritage VC-Portfolio an Minderheitsbeteiligungen an teils
aussichtsreichen deutschen Startups über ihre 100%ige Tochtergesellschaft
German Startups Group VC GmbH.
Weitere Informationen zur The Payments Group Holding finden Sie unter
www.tpgholding.com.
Investor Relations Kontakt
Rosenberg Strategic Communications
Alexander Schmidt
a.schmidt@rosenbergsc.com
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E-Mail: ir@tpgholding.com
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