OTS: Irle Moser Rechtsanwälte / Insolvenzgutachten zur Gröner Group GmbH ...
Insolvenzgutachten zur Gröner Group GmbH nachweislich falsch / Gröner
fordert Insolvenzverwalter Dr. Philipp Hackländer, White & Case LLP,
zur Korrektur auf
Berlin / Leipzig (ots) - Die Gröner Group GmbH hat den Verfasser des vom
Amtsgericht Leipzig beauftragten Insolvenzgutachtens, Dr. Philipp Hackländer,
White & Case LLP, nachdrücklich aufgefordert, mehrere eindeutig unzutreffende
Darstellungen und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen in seinem Gutachten
vom 19. Mai 2025 unverzüglich zu korrigieren.
Das Gutachten, das offenbar auch Grundlage der jüngsten Berichterstattung in
diversen Medien war, enthält nach eingehender Prüfung durch eine von der Gröner
Group beauftragte Rechtsanwaltskanzlei schwerwiegende sachliche und rechtliche
Fehler, die geeignet sind, ein geordnetes Insolvenzverfahren zu gefährden, wie
auch das Ansehen des Unternehmens, ihrer Organmitglieder sowie des
Unternehmensgründers und Geschäftsführers Christoph Gröner erheblich zu
beschädigen.
Im Einzelnen beanstandet die Gröner Group GmbH insbesondere:
- Fehlende Berücksichtigung der tatsächlichen Finanzierungsstruktur:
Das Gutachten suggeriert eine pflichtwidrige Vergabe unbesicherter Darlehen
innerhalb der Unternehmensgruppe. Tatsächlich entsprach die Weiterreichung von
Fremdkapital an Projektgesellschaften einer branchenüblichen und wirtschaftlich
abgesicherten Finanzierungsstruktur, bei der regelmäßig dingliche Sicherheiten
und Rückflussmechanismen über Zwischenholdings bestanden.
- Unzutreffende Annahmen zu angeblich "verschwundenen" Forderungen in Höhe von
643 Millionen Euro:
Der Vorwurf, ein dreistelliger Millionenbetrag sei "verschwunden", entbehrt
jeder Grundlage. Vielmehr wurden im Rahmen einer bilanziellen Klarstellung
bestehende Forderungen korrekt den wirtschaftlich zuständigen Zwischenholdings
zugeordnet. Forderungsverzichte haben nachweislich nicht stattgefunden.
- Falsche Darstellung von Zahlungen an die Gröner Family Office GmbH:
Die Behauptung, die Gröner Family Office GmbH habe sich zum Nachteil der Gröner
Group GmbH bereichert, ist irreführend. Denn die Family Office GmbH hat selbst
Zahlungen in Höhe von rund 29,3 Millionen Euro an die Gröner Group geleistet
und zusätzlich Verbindlichkeiten in Höhe von mindestens 22,7 Millionen Euro
übernommen - was eine erhebliche Gegenleistung darstellt, die im Gutachten
unberücksichtigt blieb.
- Unbegründete Vermutung einer Insolvenzverschleppung:
Die im Gutachten angedeutete Annahme, die Gröner Group GmbH sei bereits Anfang
2024 zahlungsunfähig gewesen, wird durch die zitierten Indizien nicht belegt.
Insbesondere ist es unzulässig, aus Zahlungsrückständen anderer
Konzernunternehmen auf die Zahlungsunfähigkeit der Muttergesellschaft zu
schließen. Zudem wurden Zahlungsaufforderungen, die nach Angaben im Gutachten
am 25. Juni 2024 an die Gröner Group gerichtet wurden, nicht ordnungsgemäß
zugestellt. Laut den einschlägigen Kreditverträgen war eine Zustellung
postalisch oder per Fax erforderlich. Tatsächlich erfolgte diese während einer
urlaubsbedingten Abwesenheit des Geschäftsführers ausschließlich per E-Mail -
und blieb daher zunächst unbeachtet. Ferner fanden bis zum 23. Oktober 2024
aktive Verhandlungen mit dem Finanzierungspartner Emerald statt - also bis zum
Tag der Insolvenzantragstellung.
- Fehlinterpretation der Umstrukturierung im Juni 2024:
Entgegen den Ausführungen im Gutachten hat die Gröner Group GmbH durch die
Umstrukturierung weder Beteiligungen noch werthaltige Forderungen verloren.
Vielmehr bestehen diese weiterhin. Die CG Group GmbH hat im Rahmen der
Transaktionen erhebliche Gegenleistungen übernommen, darunter
Freistellungsverpflichtungen in Höhe von circa 87,3 Millionen Euro. Darüber
hinaus wurden bei Übernahme der Beteiligungen sämtliche Projektgesellschaften
mit den zum Stichtag 31. Dezember 2023 gutachterlich festgestellten
Verbindlichkeiten übernommen - was wirtschaftlich einem vollständigen Übergang
der Projektverantwortung einschließlich der bestehenden Belastungen entspricht.
Die Gesamtverpflichtungen summieren sich auf rund 90 Millionen Euro.
Die Gröner Group GmbH sieht sich gezwungen, auf die schwerwiegenden Fehler des
Insolvenzgutachtens öffentlich hinzuweisen, da diese nicht nur das laufende
Insolvenzverfahren gefährden, sondern auch die Reputation des Unternehmens und
seines Gründers Christoph Gröner nachhaltig rechtswidrig schädigen.
Dr. Philipp Hackländer wurde mit Schreiben vom 24. Juli 2025 aufgefordert, die
unzutreffenden Darstellungen in seinem Gutachten im Bericht zur
Gläubigerversammlung zu korrigieren und etwaige diesbezügliche Informationen an
Medien, die über sein Gutachten berichtet haben, richtigzustellen, um weiteren
wirtschaftlichen Schaden und persönliche Rufschädigungen zu vermeiden.
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