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EQS-Adhoc: SIX genehmigt Meyer Burger weitere Fristverlängerung zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bis Ende August 2025 (deutsch)

13.08.2025
um 06:45 Uhr

SIX genehmigt Meyer Burger weitere Fristverlängerung zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bis Ende August 2025

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Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis
SIX genehmigt Meyer Burger weitere Fristverlängerung zur Veröffentlichung
des Geschäftsberichts bis Ende August 2025

13.08.2025 / 06:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ad-hoc Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Thun, 13. August 2025

SIX genehmigt Meyer Burger weitere Fristverlängerung zur Veröffentlichung
des Geschäftsberichts bis Ende August 2025

Die Meyer Burger Technology AG gibt den Entscheid der SIX Exchange
Regulation AG bekannt, die Frist zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts
2024 bis Ende August 2025 zu verlängern. Ein vorangegangener Entscheid hatte
die Frist bis Ende Juli 2025 gesetzt.

Meyer Burger verhandelt aktuell weiter über eine Restrukturierung sowie über
Teilverkäufe durch verschiedene Gruppengesellschaften und ist mit
verschiedenen Parteien im Gespräch. Die Verhandlungen können sich bis zu
ihrem Abschluss erheblich auf den Geschäftsbericht 2024 auswirken, da sie
die darin enthaltenen Bewertungen und Finanzkennzahlen sehr stark
beeinflussen werden. Die potenziellen Einflüsse dieser Verhandlungen wie
auch solcher Teilverkäufe auf die Liquiditätslage und den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2024 und auf die darin enthaltenen Bewertungen sowie
auf bestimmte Finanzkennzahlen von Meyer Burger sind sehr erheblich. Der
sich daraus ergebende Anpassungsbedarf und die bisher fehlenden Zusagen
hinsichtlich der Deckung der Finanzierungslücke haben dazu geführt, dass
eine Fertigstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses bis zum
Vorliegen der entsprechenden Verhandlungsergebnisse nicht möglich ist.

Der Handel mit Meyer Burger-Aktien bleibt ausgesetzt.

Wie von SIX Exchange Regulation verlangt, druckt Meyer Burger den folgenden
Auszug aus dem Entscheid ab:

I. Die temporäre Befreiung der Publikation des Geschäftsberichts 2024 sowie
die Einreichung dieses Berichts bei SIX Exchange Regulation AG bis
spätestens Sonntag, 31. August 2025 wird unter folgendem Vorbehalt (lit. a)
und unter folgenden Bedingungen (lit. b) genehmigt:

a. SIX Exchange Regulation AG hat den Handel mit Effekten von Meyer Burger
Technology AG i.S.v. Art. 57 KR am 2. Juni 2025 vorübergehend eingestellt,
bis diese ihren Geschäftsbericht 2024 nach den Vorschriften zur Ad
hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad
hoc-Publizität) veröffentlicht und bei SIX Exchange Regulation AG einreicht.

b. Meyer Burger Technology AG hat betreffend den vorliegenden Entscheid bis
spätestens am Mittwoch, 13. August 2025, 7.30 Uhr, eine Medienmitteilung
gemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität zu veröffentlichen. Diese
Medienmitteilung hat:

- den vollständigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an
prominenter Stelle zu enthalten;

- die Gründe für die Verschiebung der Publikation und Einreichung des
Geschäftsberichts 2024 zu erwähnen.

Medienkontakt

Meyer Burger Technology AG
Anne Schneider
Head Corporate Communications

M. +49 174 349 17 90

anne.schneider@meyerburger.com

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Ende der Adhoc-Mitteilung

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Meyer Burger Technology AG
Schorenstrasse 39
3645 Gwatt
Schweiz
Telefon: +41 033 221 28 00
E-Mail: mbtinfo@meyerburger.com
Internet: www.meyerburger.com
ISIN: CH0108503795
Valorennummer: A0YJZX
Börsen: SIX Swiss Exchange
EQS News ID: 2183116

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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WKN A0YJZX ISIN CH0108503795