EQS-Adhoc: TAG Immobilien AG beschließt Barkapitalerhöhung und Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibung mit einer Laufzeit bis 2031 (deutsch)
TAG Immobilien AG beschließt Barkapitalerhöhung und Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibung mit einer Laufzeit bis 2031
^
EQS-Ad-hoc: TAG Immobilien AG / Schlagwort(e):
Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme
TAG Immobilien AG beschließt Barkapitalerhöhung und Aufstockung der
ausstehenden Wandelschuldverschreibung mit einer Laufzeit bis 2031
19.08.2025 / 17:46 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN,
UNTERLIEGT EINSCHRÄNKUNGEN UND IST NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN
WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, WEDER VOLLSTÄNDIG NOCH
TEILWEISE, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA,
AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE
VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, ODER AN
PERSONEN IN EINER SOLCHEN RECHTSORDNUNG BESTIMMT. WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN
SIND ANWENDBAR. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER
MITTEILUNG.
DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT
VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.
AD-HOC-MITTEILUNG
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 MAR der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
TAG Immobilien AG beschließt Barkapitalerhöhung und Aufstockung der
ausstehenden Wandelschuldverschreibung mit einer Laufzeit bis 2031
Hamburg, 19. August 2025
Der Vorstand der TAG Immobilien AG ("TAG" oder die "Gesellschaft") hat heute
mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die gleichzeitige Durchführung
einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen (die "Kapitalerhöhung") und die
Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibung mit einer Laufzeit
bis 2031 durch die Begebung neuer, nicht nachrangiger und unbesicherter
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von rund EUR 98 Millionen
(die "Neuen Schuldverschreibungen") einzuleiten.
Kapitalerhöhung
Im Rahmen der Kapitalerhöhung wird das Grundkapital von TAG durch die
Emission von bis zu 12.478.291 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00
(die "Neuen Aktien") erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung von bis zu 7,1%
des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung wird
gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025
und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchgeführt. Der
Platzierungspreis je Neuer Aktie wird im Rahmen eines beschleunigten
Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) ermittelt. Die Neuen
Aktien sind vom 1. Januar 2025 an voll dividendenberechtigt.
Das Platzierungsverfahren wird unmittelbar nach Veröffentlichung dieser
Mitteilung eingeleitet und die Neuen Aktien werden ausschließlich
institutionellen Investoren angeboten. Die Neuen Aktien sollen prospektfrei
zum Handel am regulierten Markt zugelassen und in die bestehende Notierung
im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten
(Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse am oder um den 25.
August 2025 einbezogen werden.
Ausgabe von Neuen Schuldverschreibungen
Die Neuen Schuldverschreibungen sind in neue und/oder bestehende, auf den
Inhaber lautende Stückaktien von TAG wandelbar. Die Bezugsrechte der
Aktionäre der Gesellschaft werden ausgeschlossen. Die Neuen
Schuldverschreibungen werden zu den gleichen Konditionen (mit Ausnahme des
Valutatags und des Emissionspreises) wie die von TAG am 11. März 2025 im
Volumen von EUR 332 Millionen begebenen Wandelschuldverschreibungen mit
einer Laufzeit bis 2031 (die "Bestehenden Schuldverschreibungen") ausgegeben
und bilden ab dem Valutatag der Neuen Schuldverschreibungen mit den
Bestehenden Schuldverschreibungen eine einheitliche Gesamtemission.
Der finale Emissionspreis der Neuen Schuldverschreibungen (welcher nicht
niedriger als 100% des Nennbetrags sein wird) wird im Rahmen eines
beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bestimmt.
Valutatag wird voraussichtlich am oder um den 27. August 2025 sein und die
Einbeziehung der Neuen Schuldverschreibungen in die Notierung der
Bestehenden Schuldverschreibungen im Freiverkehr der Frankfurter
Wertpapierbörse erfolgt voraussichtlich kurz danach.
Im Rahmen einer Privatplatzierung werden die Neuen Schuldverschreibungen
ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen
außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten.
Gleichzeitige Delta-Platzierung
TAG wurde von den Joint Global Coordinators darüber informiert, dass die
Joint Global Coordinators mit dem Angebot der Neuen Schuldverschreibungen
eine gleichzeitige Platzierung von bestehenden Aktien der Gesellschaft im
Namen bestimmter Käufer der Neuen Schuldverschreibungen organisieren, die
diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen an von den Joint Global
Coordinators vermittelte Käufer verkaufen wollen, um das Marktrisiko
abzusichern, dem die Käufer im Rahmen des Erwerbs der Neuen
Schuldverschreibungen ausgesetzt sind (die "Delta-Platzierung" und zusammen
mit der Kapitalerhöhung die "Gleichzeitige Beschleunigte Platzierung"). Der
Platzierungspreis für die im Rahmen der Delta-Platzierung verkauften Aktien
wird im Rahmen der Gleichzeitigen Beschleunigten Platzierung ermittelt. TAG
wird keine Erlöse aus dem Verkauf von Aktien im Zusammenhang mit der
Delta-Platzierung erhalten.
Verwendung der Erlöse
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der
Kapitalerhöhung und der Begebung der Neuen Schuldverschreibungen, vor dem
Hintergrund der für die Akquisition des Resi4Rent Portfolios in Polen zu
verwendenden Barmittel, zur teilweisen Refinanzierung sowie für allgemeine
Unternehmenszwecke zu verwenden.
Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen werden
voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages in einer separaten ad hoc
Mitteilung bekannt gegeben.
Als Teil der Kapitalerhöhung und der Begebung der Neuen
Schuldverschreibungen hat sich die Gesellschaft zu einer 90-tägigen
Lock-up-Periode verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.
Kontakt
TAG Immobilien AG
Dominique Mann
Head of Investor Relations & Public Relations
Tel: +49 (0) 40 380 32-305
ir@tag-ag.com
Wichtige Hinweise
Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen
Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen)
("Vereinigte
Staaten" oder "U.S."), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder in anderen
Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder
Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder
bekanntgemacht werden. Die Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung
dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen
Einschränkungen unterliegen, und alle Personen, die im Besitz dieses
Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich
über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus
dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein
Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede
Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die
Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder darstellen. Diese Mitteilung wurde
von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht genehmigt.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen
Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den
Vereinigten Staaten, Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen
Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung
darf diese Mitteilung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines
Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang
mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die in dieser Mitteilung
beschriebenen Wertpapiere (die "Wertpapiere") sind nicht, und werden auch
zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils
gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt
noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet,
übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert
werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den
Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um
eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der
Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act
unterliegt. Die Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and
Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in
den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt,
abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die
Vorzüge des Angebots der Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird
kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in
den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren
Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im
Zusammenhang mit der Platzierung der Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt
werden. Die Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung
öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich
in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder
Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der
Wertpapiere erfordern würde.
Im Vereinigten Königreich ("UK") richtet sich diese Mitteilung nur an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese
gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 (die "EUWA") als anwendbares
Recht gültig ist, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel
19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion)
Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind oder (ii)
Personen gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order (vermögende Unternehmen,
nicht eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter (i) und (ii) fallenden
Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Dieses
Dokument darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht
verwendet werden noch dürfen diese sich darauf verlassen. Die in diesem
Dokument beschriebenen Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten sind nur
Relevanten Personen zugängig und werden nur mit Relevanten Personen
getätigt.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet
sich diese Mitteilung ausschließlich an Personen, die "qualifizierte
Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen
Fassung sind.
Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß:
(a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der
jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten
Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c)
national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung
(ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)
diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren
hinsichtlich der Wertpapiere durchgeführt, das Folgendes festgestellt hat:
(i) der Zielmarkt für die Wertpapiere sind ausschließlich geeignete
Gegenparteien und professionelle Kunden, sowie zusätzlich, ausschließlich
für die Neuen Aktien, Kleinanleger, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii)
für den Vertrieb der Wertpapiere an geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen,
die beabsichtigen, die Wertpapiere anzubieten, zu verkaufen oder zu
empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des
Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch
dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die
Wertpapiere vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der
Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu
bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus
vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein
Angebot der Wertpapiere und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht
berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,
dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder
Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine
Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die
Wertpapiere zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug
auf diese zu ergreifen.
Die Wertpapiere sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder der UK
angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und
sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung
gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR,
eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11
der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97
(in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie")
ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des
Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK,
eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie
diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder
(ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and
Markets Act 2000 (nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder
Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2016/97 erlassen wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller
Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr.
600/2014, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig
ist, gelten würde.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung
(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der
EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares
Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen
Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Wertpapiere
oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der UK.
Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine
anderweitige Bereitstellung der Wertpapiere an Kleinanleger im EWR oder der
UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig
ist.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Mitteilung in einer
Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,
die in Besitz dieser Mitteilung gelangen, sind verpflichtet, sich über
solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Diese Mitteilung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich der
Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger
sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung
oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen
und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der
Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt
ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt",
"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"
oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren
Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die
keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den
aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der
Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und
Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,
Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen
ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen
sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse
verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob
solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Die
Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen
Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen
öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder
Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem
Datum dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Die
Gesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für das Erreichen solcher
zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot der Wertpapiere
ausschließlich für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie
betrachten keine anderen Personen als ihre Kunden in Bezug auf das Angebot
und sind gegenüber niemandem außer der Gesellschaft für die Sicherstellung
des Schutzes verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch
für die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot der Wertpapiere,
den Inhalt dieser Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder
sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Wertpapiere können die Joint Bookrunner
und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der Wertpapiere in das
Angebot aufnehmen und/oder als Hauptposition erwerben und in dieser
Eigenschaft die angebotenen Wertpapiere und andere Wertpapiere der
Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang
mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen,
verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint
Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen
(einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern
abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen
verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit die angebotenen Wertpapiere und/oder
andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen Wertpapieren erwerben,
halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner und ihre verbundenen
Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder
Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu gesetzlich oder
aufsichtsrechtlich verpflichtet.
Weder die Joint Bookrunner noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden
Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Berater oder
Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben
eine Zusicherung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für
die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung
enthaltenen Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung
ausgelassen wurden) oder sonstiger Informationen in Bezug auf die
Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften,
unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in visueller oder
elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie sie übermittelt
oder zur Verfügung gestellt werden, oder für jegliche Verluste, die sich aus
der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in
Verbindung damit ergeben.
Ende der Insiderinformation
---------------------------------------------------------------------------
19.08.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: TAG Immobilien AG
Steckelhörn 5
20457 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040 380 32 0
Fax: 040 380 32 388
E-Mail: ir@tag-ag.com
Internet: https://www.tag-ag.com
ISIN: DE0008303504
WKN: 830350
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2186008
Ende der Mitteilung EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------
2186008 19.08.2025 CET/CEST
°