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EQS-Adhoc: UmweltBank Aktiengesellschaft: UmweltBank beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage aus genehmigtem Kapital im Verhältnis 4:1 (deutsch)

26.08.2025
um 08:55 Uhr

UmweltBank Aktiengesellschaft: UmweltBank beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage aus genehmigtem Kapital im Verhältnis 4:1

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EQS-Ad-hoc: UmweltBank Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme
UmweltBank Aktiengesellschaft: UmweltBank beschließt
Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage aus genehmigtem Kapital im
Verhältnis 4:1

26.08.2025 / 08:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. BITTE BEACHTEN
SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

Der Vorstand der UmweltBank Aktiengesellschaft, Nürnberg (nachfolgend die
"UmweltBank" oder die "Gesellschaft"), hat heute nach Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, eine Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage
unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022/I durchzuführen.

Das Grundkapital der Gesellschaft soll von derzeit EUR 36.116.946,00 zum
Zeitpunkt des Beschlusses um bis zu EUR 9.029.236,00 auf bis zu EUR
45.146.182,00 durch die Ausgabe von bis zu 9.029.236 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie (nachfolgend auch
die "Neuen Aktien") und mit voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar
2025, erhöht werden. Die Neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag
von EUR 1,00 je Neuer Aktie ausgegeben. Die Festlegung des Bezugspreises
soll spätestens am 29. August 2025 erfolgen.

Die Gesellschaft plant, die ihr aus dem Angebot zufließenden Mittel zur
Stärkung der Kapitalausstattung der Gesellschaft zu verwenden und gemäß
ihrer Wachstumsstrategie in die Ausweitung des Kreditgeschäfts zu
investieren.

Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines
mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 4:1 von der ICF Bank AG
Wertpapierhandelsbank, Frankfurt am Main, zum Bezug angeboten, d.h. vier
alte Aktien berechtigen zum Bezug einer Neuen Aktie. Das Bezugsrecht für
Spitzenbeträge, die sich aus dem Bezugsverhältnis ergeben, ist
ausgeschlossen.

Die Frist zum Bezug der neuen Aktien beginnt am 1. September 2025 und endet
am 17. September 2025, 18:00 Uhr (MESZ). Ein Bezugsrechtshandel ist nicht
vorgesehen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos.

Im Rahmen des Bezugsangebots nicht bezogene Neue Aktien werden den
bezugsberechtigten Aktionären der Gesellschaft zum Überbezug für den
Bezugspreis, daneben im Rahmen einer Privatplatzierung, ausgesuchten
Anlegern zu einem Preis, der mindestens dem Bezugspreis entspricht, zum
Erwerb angeboten werden. Die ICF Bank agiert als Sole Coordinator. Über die
Zuteilung entscheidet insoweit unter Wahrung des aktienrechtlichen
Gleichbehandlungsgrundsatzes der Vorstand im pflichtgemäßen Ermessen.

Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung können dem voraussichtlich am
1. September 2025 im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.umweltbank.de/investor-relations veröffentlichten
Bezugsangebot entnommen werden. Das Bezugsangebot erfolgt ohne
Wertpapierprospekt. Die Gesellschaft wird jedoch ein Informationsdokument
mit den in Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129 genannten Informationen
auf der vorstehend genannten Internetseite veröffentlichen.

Mitteilende Person: Dietmar von Blücher

Weder die Bezugsrechte noch die Neuen Aktien sind oder werden nach dem
Securities Act oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten
oder anderer Hoheitsgebiete der Vereinigten Staaten von Amerika registriert.
Die Bezugsrechte und die Neuen Aktien dürfen zu keiner Zeit in die oder
innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika direkt oder indirekt
angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder geliefert werden,
sofern nicht ein Befreiungstatbestand von den Registrierungsanforderungen
des Securities Act vorliegt oder sofern eine solche Transaktion nicht
darunter fällt und sofern kein Verstoß gegen anwendbare Wertpapiergesetze
der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika vorliegt. Das
Bezugsangebot ist nicht für Bezugsberechtigte in Australien, Japan oder
Kanada bestimmt. Das Bezugsangebot sowie alle sonstigen die
Bezugsrechtsausübung betreffenden Unterlagen dürfen weder per Post noch auf
andere Weise nach Australien, Japan oder Kanada übersandt und Neuen Aktien
und die entsprechenden Bezugsrechte auch nicht an Personen in diesen Ländern
verkauft werden.

Kontakt:
UmweltBank AG
Dr. Florian Wedlich
Laufertorgraben 6
90489 Nürnberg
Tel.: 0911 / 5308 - 1007
E-Mail: florian.wedlich@umweltbank.de
www.umweltbank.de

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: UmweltBank Aktiengesellschaft
Laufertorgraben 6
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Telefon: 0911 5308-2020
Fax: 0911 5308-129
E-Mail: hallo@umweltbank.de
Internet: www.umweltbank.de
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