EQS-Adhoc: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Vorsorgliche Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG (deutsch)
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Vorsorgliche Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
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EQS-Ad-hoc: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG / Schlagwort(e): Sonstiges
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Vorsorgliche Verlustanzeige nach § 92
Abs. 1 AktG
29.08.2025 / 20:00 CET/CEST
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TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Vorsorgliche Verlustanzeige nach § 92
Abs. 1 AktG
München, 29. August 2025 - Der Vorstand der TTL Beteiligungs- und
Grundbesitz-AG (Aktie: ISIN: DE0007501009 / WKN: 750100) nimmt bei Ausübung
pflichtgemäßen Ermessens an, dass sich aufgrund einer eingetretenen
Notwendigkeit zur Vornahme von außerplanmäßigen Abschreibungen auf
Beteiligungen, welche sich im Rahmen der laufenden Abschlussprüfung für das
Geschäftsjahr 2024 herausgestellt hat, das handelsbilanzielle Eigenkapital
(HGB) der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG in der Zeit zwischen dem 31.
Dezember 2024 und dem 27. Juni 2025 auf weniger als die Hälfte des
Grundkapitals reduziert hatte.
Die nunmehr notwendig gewordenen Abschreibungen in Höhe von rund EUR 15,7
Mio. wirken sich fortführend auch auf die Höhe des bilanziellen
Eigenkapitals im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 aus.
Zur Stärkung des Eigenkapitals der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
wurden - unabhängig von vorstehender Abschreibung - bereits am 27. Juni 2025
Darlehensverträge zwischen der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG als
Darlehensnehmerin und der TTL Real Estate Mezzanine Investments GmbH & Co.
KG als Darlehensgeberin mit einem valutierenden Gesamtnennbetrag in Höhe von
rund EUR 51,2 Mio. hinsichtlich der Kriterien Nachrangigkeit,
Erfolgsabhängigkeit der Vergütung sowie Teilnahme am Verlust bis zur vollen
Höhe und Langfristigkeit der Kapitalüberlassung geändert. Diese Änderung
ermöglicht es der Gesellschaft nach Ansicht des Vorstandes, den
Darlehensbetrag entsprechend der Stellungnahme 1/1004 des HFA des Instituts
der Wirtschaftsprüfer (IDW) im handelsrechtlichen Eigenkapital der
Gesellschaft ausweisen zu können. Aufgrund dieser Maßnahme geht der Vorstand
in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens davon aus, dass der zwischenzeitlich
eingetretene Verlust des hälftigen Grundkapitals nicht mehr besteht.
Der Vorstand wird dennoch - aufgrund der Unsicherheiten in der rechtlichen
Bewertung - unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, um den vermutlich
eingetretenen, aber nach seiner Ansicht nicht mehr vorhandenen Verlust in
Höhe der Hälfte des Grundkapitals nach § 92 AktG anzuzeigen.
Mitteilende Person
Theo Reichert
Vorstandsvorsitzender
Tel: +49 89 381611-0
E-Mail: presse@ttl-ag.de
Ansprechpartner für Investoren und Presse
Kornelia Kneissl
K2K GmbH
Tel. +49 151 56596120
E-Mail: presse@ttl-ag.de
Ende der Insiderinformation
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: TTL Beteiligungsund Grundbesitz-AG
Maximilianstraße 35C
80539 München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 381611-0
Fax: +49 (0)89 3915-92
E-Mail: sekretariat@ttl-ag.de
Internet: www.ttl-ag.de
ISIN: DE0007501009
WKN: 750100
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