EQS-News: JD.com kündigt Beginn der Annahmefrist des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für CECONOMY AG an (deutsch)
JD.com kündigt Beginn der Annahmefrist des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für CECONOMY AG an
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EQS-News: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH / Schlagwort(e): Firmenübernahme
JD.com kündigt Beginn der Annahmefrist des freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots für CECONOMY AG an
01.09.2025 / 14:09 CET/CEST
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NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN
ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN DIE GESETZLICHE VORSCHRIFTEN
VERSTOSSEN WÜRDE
JD.com kündigt Beginn der Annahmefrist des freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots für CECONOMY AG an
* Veröffentlichung der Angebotsunterlage nach Gestattung durch die BaFin
* Annahmefrist beginnt heute, 1. September 2025, und endet am 10. November
2025
* Barangebot von EUR 4,60 pro Aktie entspricht einer attraktiven Prämie
von ca. 42,6 % zum volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs
(VWAP) zum Stichtag 23. Juli 2025, dem Tag vor Bestätigung
fortgeschrittener Gespräche mit JD.com durch Ad-hoc-Mitteilung von
CECONOMY
* Das öffentliche Übernahmeangebot enthält keine Mindestannahmeschwelle;
ein Delistingprozess von CECONOMY wird voraussichtlich kurz nach Vollzug
des Angebots umgesetzt
* JD.com hat von Aktionären unwiderrufliche Verpflichtungserklärungen zur
Annahme des Angebots für insgesamt 31,7 % des gesamten Stammkapitals von
CECONOMY erhalten und sich einschließlich des verbleibenden Anteils des
künftigen JD.com-Partners Convergenta eine Gesamtbeteiligung von 57,1 %
gesichert
* Vorstand und Aufsichtsrat von CECONOMY unterstützen das Angebot
uneingeschränkt und beabsichtigen, den Aktionären die Annahme des
Angebots zu empfehlen
Beijing / Düsseldorf - 1. September 2025: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH (die
"Bieterin"), eine hundertprozentige, indirekte Tochtergesellschaft von
JD.com, Inc. (zusammen mit der Bieterin und weiteren Gesellschaften der
JD.com Gruppe "JD.com"), hat heute nach Gestattung durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") die Angebotsunterlage für ihr
freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das "Angebot") an alle Aktionäre
der CECONOMY AG ("CECONOMY" oder die "Gesellschaft") zum Erwerb aller
ausstehenden Aktien von CECONOMY (die "CECONOMY-Aktien", ISIN: DE0007257503)
veröffentlicht.
Ab heute können CECONOMY-Aktionäre das Angebot annehmen, indem sie ihre
CECONOMY-Aktien zu einem attraktiven Angebotspreis von EUR 4,60 in bar pro
Aktie (der "Angebotspreis") andienen. Dies entspricht einer Prämie von ca.
42,6 % zum volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs (VWAP) zum
Stichtag 23. Juli 2025, dem Tag vor Bestätigung fortgeschrittener Gespräche
mit JD.com durch Ad-hoc-Mitteilung von CECONOMY. Damit bietet das Angebot
den bestehenden Aktionären kurzfristige Liquidität und die Möglichkeit, ein
langfristiges Wertpotenzial vorzeitig zu realisieren.
Die Annahmefrist endet am 10. November 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt
am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Das Angebot unterliegt keiner
Mindestannahmeschwelle und die Investmentvereinbarung sieht einen Widerruf
der Börsenzulassung (Delisting) vor, der voraussichtlich kurz nach Vollzug
des Angebots umgesetzt wird. Aktionäre, die investiert bleiben, gehen
möglicherweise das Risiko ein, weniger liquide Aktien zu halten, die mit
einer begrenzten Möglichkeit zum Verkauf ihrer Aktien zu einem angemessenen
Preis und einer reduzierten Finanzberichterstattung verbunden sind.
Einzelheiten zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage (die
"Angebotsunterlage")
enthalten. Um ihre Aktien anzudienen, sollten sich die Aktionäre an ihre
jeweilige Depotbank oder ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen,
bei dem ihre CECONOMY-Aktien verwahrt werden, wenden. Aktionäre sollten sich
insbesondere bei ihren Depotbanken nach etwaigen relevanten Fristen
erkundigen, die möglicherweise ein Tätigwerden vor Ablauf der Annahmefrist
erfordern.
Vorstand und Aufsichtsrat von CECONOMY unterstützen das öffentliche
Übernahmeangebot uneingeschränkt und sind der Auffassung, dass die
Transaktion im Sinne des Unternehmens, seiner Aktionäre, Mitarbeiter,
Kunden, Partner und anderer Stakeholder ist. Vorstand und Aufsichtsrat
beabsichtigen - vorbehaltlich ihrer Prüfung der Angebotsunterlage - den
Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen.
Darüber hinaus unterstützen CECONOMYs Aktionäre Convergenta, Haniel,
freenet, und Beisheim Stiftung das Angebot und unterstreichen damit die
Attraktivität des Angebots für alle Aktionäre der Gesellschaft. Die Bieterin
hat von diesen Aktionären unwiderrufliche Verpflichtungserklärungen zur
Annahme des Angebots über insgesamt 31,7 % des gesamten Grundkapitals von
CECONOMY erhalten und sich damit schon vor Veröffentlichung des Angebots
einschließlich des verbleibenden Anteils des künftigen JD.com-Partners
Convergenta die Kontrolle über eine Gesamtbeteiligung von 57,1 % gesichert.
Der Vollzug des Angebots steht unter üblichen regulatorischen
Vollzugsbedingungen, einschließlich fusionskontrollrechtlicher,
außenwirtschaftsrechtlicher und EU-subventionskontrollrechtlicher Freigaben,
wie sie in der Angebotsunterlage dargelegt sind. Vorbehaltlich der Erfüllung
dieser Bedingungen und Freigaben erwartet JD.com den Vollzug des Angebots in
der ersten Jahreshälfte 2026.
Das Angebot folgt auf die bereits bekanntgegebene Unterzeichnung einer
strategischen Investmentvereinbarung zwischen JD.com und CECONOMY. Die
Partnerschaft zielt darauf ab, das Wachstum von CECONOMY als eigenständiges
Unternehmen voranzutreiben und die Transformation von CECONOMY in Europas
führende Omnichannel-Plattform für Unterhaltungselektronik zu beschleunigen.
JD.com ist für eine hervorragende Kundenerfahrung und branchenführende
Service-Standards im Bereich E-Commerce-Logistik bekannt. Das Unternehmen
wird seine fortschrittliche Technologie, seine führende
Omnichannel-Handelsexpertise sowie seine Logistik- und Lagerkapazitäten in
die Partnerschaft einbringen. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung
wird CECONOMY ein eigenständiges Unternehmen in Europa mit einer lokalen und
unabhängigen Technologieplattform bleiben. Es sind keine Veränderungen bei
Belegschaft, Arbeitsverträgen und Standorten geplant.
Gemäß den Anforderungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) sind die Angebotsunterlage und weitere das Angebot
betreffende Informationen (jeweils in deutscher und englischer Sprache)
unter www.green-offer.com verfügbar. Exemplare der Angebotsunterlage können
in Deutschland zudem kostenfrei bei der Deutschen Bank Aktiengesellschaft,
TSS, Post-IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main,
Deutschland, bezogen werden (Anfragen per E-Mail an dct.tender-offers@db.com,
unter Angabe einer vollständigen Post- oder E-Mail-Adresse, an die ein
Exemplar der Angebotsunterlage übersandt werden kann).
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Über JD.com
JD.com ist ein weltweit führender Anbieter von Technologie und
Dienstleistungen in der Supply Chain. Die hochmoderne
Einzelhandelsinfrastruktur des Unternehmens ermöglicht es Verbrauchern,
jederzeit und überall zu kaufen, was sie möchten. Das Unternehmen stellt
seine Technologie und Infrastruktur Partnern, Marken und andere Sektoren zur
Verfügung, um im Rahmen seines "Retail as a Service"-Angebots Produktivität
und Innovation in einer Vielzahl von Branchen voranzutreiben. JD.com hat
seine Geschäftstätigkeiten inzwischen auf die Bereiche Einzelhandel,
Technologie, Logistik, Gesundheit, Immobilienentwicklung, Industrie,
Handelsmarken, Versicherungen und internationales Geschäft ausgeweitet.
JD.com rangiert auf Platz 44 der Fortune Global 500 und ist gemessen am
Umsatz Chinas größter Einzelhändler. Das Unternehmen erzielte im
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 einen Umsatz von 158,8 Milliarden
US-Dollar (152,8 Milliarden Euro). Im ersten Halbjahr des laufenden
Geschäftsjahres, das am 30. Juni 2025 endete, meldete JD.com einen Umsatz
von 91,8 Mrd. US-Dollar (78,3 Milliarden Euro).JD.com ist seit 2014 an der
NASDAQ und seit 2020 an der Hongkonger Börse notiert.
Pressebilder finden Sie unter https://jdcorporateblog.com/media-resources/.
Über CECONOMY
Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die
Gesellschaft ist führend für Konzepte und Marken wie MediaMarkt, MediaWorld
und Saturn im Bereich Consumer Electronics in Europa. Die Unternehmen im
CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten
Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt
so einfach und angenehm wie möglich machen. MediaMarktSaturn ist eine
führende Marke im Bereich Unterhaltungselektronik in Europa. So schaffen sie
Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.
Kontakt
Investor Relations
IR@JD.com
Media Relations
Press@JD.com
FTI Consulting
Lutz Golsch
+49 173 6517710
lutz.golsch@fticonsulting.com
Robert Labas
+49 175 601 2124
robert.labas@fticonsulting.com
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Verkauf von CECONOMY-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des
Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende
Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten
Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von CECONOMY-Aktien
wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem
Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren
Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften
der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird
nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer
Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten
Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Entsprechend
sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten
von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,
Genehmigungen oder Zulassungen für das Übernahmeangebot eingereicht,
veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von CECONOMY-Aktien
können sich nicht darauf verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze
einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt sind. Diese
Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einem anderen Staat
veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in dem das
Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin, ihre Finanzberater und mit ihr verbundene Unternehmen behalten
sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere
CECONOMY-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt an der
Börse oder außerbörslich zu erwerben, sofern solche Erwerbe oder
Vereinbarungen zum Erwerb von Aktien den anwendbaren deutschen gesetzlichen
Bestimmungen und der Rule 14e-5 des Securities Exchange Act von 1934
entsprechen. Informationen über solche Käufe werden in Deutschland
veröffentlicht, soweit dies nach geltendem nationalen Recht erforderlich
ist. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in
Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den
Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Das mit Übernahmeangebot
bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der
Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den
Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der
Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für
börsennotierte Gesellschaften gelten und sich in bestimmten wesentlichen
Aspekten von denen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderen
Rechtsordnungen unterscheiden.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots mit der
Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der
Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre
aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen
als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im
Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des
US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen,
da die Bieterin und die Gesellschaft sich außerhalb der Vereinigten Staaten
(oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden,
und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz
außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in
der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein
Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor
einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu
verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen
oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines
US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.
Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese
keine Tatsachenbehauptungen und durch die Worte "beabsichtigen", "werden"
und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten,
Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und
der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die
Zukunft gerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen
vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit
ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für die
künftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb
des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden
Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und
Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in
der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in
den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen
können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit
ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder
in der Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach
Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage
ändern.
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01.09.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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2191382 01.09.2025 CET/CEST
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