dpa-AFX Compact

EQS-Adhoc: Deutsche Lufthansa AG: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft kündigt die Ausgabe von EUR 600 Millionen Wandelanleihen mit Endfälligkeit in 2032 an und lädt die Gläubiger ihrer ausstehenden Wandelanlei (deutsch)

03.09.2025
um 08:33 Uhr

Deutsche Lufthansa AG: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft kündigt die Ausgabe von EUR 600 Millionen Wandelanleihen mit Endfälligkeit in 2032 an und lädt die Gläubiger ihrer ausstehenden Wandelanlei

^
EQS-Ad-hoc: Deutsche Lufthansa AG / Schlagwort(e):
Finanzierung/Anleiheemission
Deutsche Lufthansa AG: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft kündigt die
Ausgabe von EUR 600 Millionen Wandelanleihen mit Endfälligkeit in 2032 an
und lädt die Gläubiger ihrer ausstehenden Wandelanlei

03.09.2025 / 08:33 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER
VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN,
JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG,
VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, BESTIMMT. IN KANADA IST
DAS ANGEBOT NUR AN INSTITUTIONELLE INVESTOREN IN ONTARIO, QUÉBEC,
BRITISCH-KOLUMBIEN ODER ALBERTA GERICHTET, WELCHE NACH ANWENDBAREN
KANADISCHEN WERTPAPIERGESETZEN GLEICHZEITIG AKKREDITIERTE INVESTOREN UND
KANADISCHE ZUGELASSENE INVESTOREN SIND.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT
VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

Neue Wandelanleihen

Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft") kündigt ein
Angebot unbesicherter und nicht nachrangiger Wandelanleihen mit
Endfälligkeit in 2032 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 600 Mio. und einer
Stückelung von jeweils EUR 100.000, ISIN: DE000A4DFHZ5 (die "Neuen Anleihen")
an. Die Neuen Anleihen werden in neue und/oder bestehende Namensaktien der
Gesellschaft wandelbar sein (die "Stammaktien"). Die Gesellschaft nutzt eine
Ermächtigung ihrer Hauptversammlung vom 10. Mai 2022 zur Ausgabe von Neuen
Anleihen. Die Bezugsrechte der Aktionäre sollen ausgeschlossen werden.

Die Neuen Anleihen werden ausschließlich institutionellen Investoren
außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika sowie außerhalb von
Australien, Südafrika, Japan und jedem anderen Land, in dem das Angebot und
der Verkauf der Neuen Anleihen nach geltendem Recht untersagt ist, im Rahmen
eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens zum Kauf angeboten (das
"Angebot").
In Kanada ist das Angebot nur an institutionelle Investoren in Ontario,
Québec, Britisch-Kolumbien oder Alberta gerichtet, welche nach anwendbaren
kanadischen Wertpapiergesetzen gleichzeitig akkreditierte Investoren und
kanadische zugelassene Investoren sind.

Die Gesellschaft plant, den Erlös aus dem Angebot für die Finanzierung des
gleichzeitigen Rückkaufs ihrer ausstehenden Wandelanleihen mit Laufzeit bis
2025 (wie unten beschrieben) und allgemeine Geschäftszwecke einschließlich
der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten zu verwenden.

Die Neuen Anleihen werden zu 100% des Nennbetrags ausgegeben und es werden
keine periodischen Zinszahlungen geleistet. Die Neuen Anleihen werden am 10.
September 2032 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag, der zwischen 100,9
% und 104,5 % des Nennbetrags festgesetzt wird, zurückgezahlt (der
"Aufgezinsten
Rückzahlungsbetrag"), sofern sie nicht vorzeitig gewandelt, zurückgezahlt
oder zurückgekauft und eingezogen wurden. Der anfängliche Wandlungspreis
wird mit einer Wandlungsprämie zwischen 40,0 % und 45,0 % über dem
Referenzaktienkurs (dem volumengewichteten Kurs der Aktien auf XETRA
zwischen dem Beginn der Platzierung und der Preissetzung des Angebots am 3.
September 2025) festgesetzt werden.

Gläubiger der Neuen Anleihen sind berechtigt, eine vorzeitige Rückzahlung
ihrer Neuen Anleihen zum Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag am 10. September
2030 zu verlangen.

Die Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, die noch ausstehenden Neuen
Anleihen vollständig, aber nicht teilweise, zum Aufgezinsten
Rückzahlungsbetrag am Vorzeitigen Rückzahlungstag (i) frühstens am 9.
Oktober 2030 zurückzuzahlen, wenn der Paritätswert der Stammaktie 130% des
relevanten Aufgezinsten Rückzahlungsbetrags an jedem Handelstag innerhalb
eines bestimmten Zeitraums beträgt oder überschreitet oder (ii) wenn zu
jeglichem Zeitpunkt der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Neuen Anleihen,
der von anderen Personen als der Gesellschaft und ihrer
Tochtergesellschaften gehalten wird, auf 20% oder weniger des
Gesamtnennbetrages der Neuen Anleihen, die ursprünglich ausgegeben wurden,
gefallen ist.

Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von 90
Kalendertagen nach der Lieferung der Neuen Anleihen, vorbehaltlich
bestimmter Ausnahmen, keine Aktien und keine aktienähnlichen Wertpapiere
(equity-linked
securities) anzubieten und keine Transaktionen durchzuführen, die einen
ähnlichen wirtschaftlichen Effekt haben.

Die finalen Bedingungen der Neuen Anleihen werden voraussichtlich im Laufe
des heutigen Tages festgesetzt und durch eine separate Pressemitteilung
bekanntgegeben. Der Valutatag wird voraussichtlich der 10. September 2025
sein, und die Gesellschaft beabsichtigt die Neuen Anleihen in den Handel im
Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einzubeziehen.

Gleichzeitiges Angebot zum Rückkauf von Wandelanleihen

Darüber hinaus lädt das Unternehmen die Gläubiger der ausstehenden 2,00 %
Wandelanleihen fällig 2025 (ISIN: DE000A3H2UK7) (die "2025 Anleihen") ein,
deren ausstehender Nennbetrag sich zum heutigen Tag auf EUR 600 Millionen
beläuft, bis zu EUR 300 Millionen der ausstehenden 2025 Anleihen im Wege des
modifizierten niederländischen Auktionsverfahrens zum Kauf gegen Barzahlung
anzudienen, wobei die Entscheidung über die Annahme der Verkaufsangebote im
alleinigen und freien Ermessen des Unternehmens liegt (die
"Rückkaufaufforderung").
Der Rückkaufpreis pro 2025 Anleihe, die im Rahmen der Rückkaufaufforderung
angeboten wird, wird zwischen 100,6 % und 101,1 % des Nennbetrags pro 2025
Anleihe liegen (entspricht zwischen EUR 100.600 und EUR 101.100 pro 2025
Anleihe). Das Unternehmen wird auch die aufgelaufenen Zinsen auf die
gekauften 2025 Anleihen ab dem Zinszahlungstag für die 2025 Anleihen, der
unmittelbar vor dem Abwicklungsdatum liegt (wie unten beschrieben), bis zum
Abwicklungsdatum (ausschließlich) zahlen.

Die Rückkaufaufforderung endet am 3. September 2025 um 17:30 Uhr MEZ, sofern
sie nicht geändert, verlängert, wiedereröffnet oder gekündigt werden. Die
Abwicklung der Rückkaufaufforderung wird voraussichtlich am 11. September
2025 (das "Abwicklungsdatum") erfolgen.

Die Rückkaufaufforderung erfolgt weder direkt noch indirekt in den
Vereinigten Staaten oder in die Vereinigten Staaten durch Nutzung der Post
oder durch Mittel oder Instrumente (einschließlich, aber nicht beschränkt
auf E-Mail, Faxübertragung, Telefon und Internet) des zwischenstaatlichen
oder ausländischen Handels oder einer Einrichtung einer nationalen
Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten, und die Verkaufsangebote können
nicht durch eine solche Nutzung, Mittel, Instrumente oder Einrichtungen oder
von innerhalb der Vereinigten Staaten angenommen werden. Die
Rückkaufaufforderung richtet sich nicht an Personen, die sich in den
Vereinigten Staaten befinden oder dort ansässig sind, oder an Personen, die
für Rechnung oder zugunsten solcher Personen handeln, oder in einer anderen
Rechtsordnung, in der die Verkaufsaufforderungen oder die Teilnahme daran
rechtswidrig wären.

Disclaimers:

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen
Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),
Australien, Südafrika, Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine
solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt
oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in
bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die
im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind,
sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten.
Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt
weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung
dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der
Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren
Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im
Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein
Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen
Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf
keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung
erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder
einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer
ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung
noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner
Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als
verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden
nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung
(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten
weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder
von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder
(i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and
Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen
Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital,
Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen
als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten
Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf
dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf
die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur
Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich
die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 sind.

Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im
Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung
gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder
anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein
"Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i)
ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II;
(ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten
Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht
als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der
MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt,
das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIP-Verordnung")
erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder auf
andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann
das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder die anderweitige
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich
gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der
Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer
Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich
wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind
verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese
einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar.
Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der
Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,
Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse
des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der
Begriffe "zielt", "plant", "strebt", "projiziert", "glaubt", "schätzt",
"geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte"
oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare
Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle
Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete
Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der
Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten
Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in
solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen
oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als
Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind
nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt
werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir
übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin
enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder
Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue
Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu
korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden,
sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen
Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher
zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.

Kontakt:

Marc Nettesheim, Leiter Investor Relations, Tel. +49 69 696 28000

Ende der Insiderinformation

---------------------------------------------------------------------------

03.09.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Lufthansa AG
Venloer Str. 151-153
50672 Köln
Deutschland
Telefon: +49 (0)69 696 28000
Fax: +49 (0)69 696 90990
E-Mail: investor.relations@dlh.de
Internet: www.lufthansagroup.com/investor-relations
ISIN: DE0008232125, DE0008232125
WKN: 823212
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2192314

Ende der Mitteilung EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------

2192314 03.09.2025 CET/CEST

°

Deutsche Lufthansa AG

WKN 823212 ISIN DE0008232125