Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Turbon AG; Bieter: S77 Holdings GmbH
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EQS-WpÜG: S77 Holdings GmbH / Kontrollerlangung
Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Turbon AG; Bieter: S77 Holdings GmbH
05.09.2025 / 18:47 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE
IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE
VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN
RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die
Turbon AG
gemäß § 35 Absatz 1 Satz 1 iVm § 10 Absatz 3 Satz 1 und 2 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Kontrollerwerb/Pflichtangebot
Bieterin:
S77 Holdings GmbH
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88495
Schlebuscher Straße 77, 51381 Leverkusen
Zielgesellschaft:
Turbon AG
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 15780
Zum Ludwigstal 14 - 16, 45527 Hattingen
Inhaberaktien: WKN 750450 / ISIN DE0007504508
Angaben zum Kontrollerwerb:
Die S77 Holdings GmbH mit Sitz in Düsseldorf hat am 29. August 2025 durch
den Zukauf weiterer Aktien die Kontrolle gemäß § 35 Absatz 1 iVm § 29 Absatz
2 über die Turbon AG mit Sitz in Hattingen erlangt.
Durch den Erwerb verfügt die Bieterin nunmehr über insgesamt 1.122.150 der
3.294.903 Stückaktien der Turbon AG. Dies entspricht einem Stimmrechtsanteil
von 34,06% der Stimmrechte an der Turbon AG. Über den vorgenannten
Stimmrechtsanteil hinaus hält die Bieterin keine weiteren gemäß § 30 WpÜG
zuzurechnenden Stimmrechte an der Turbon AG.
Mit Erlangung der Kontrolle gemäß §§ 35 Absatz 1, 29 Absatz 2 WpÜG über die
Turbon AG ist die Bieterin zur Abgabe eines Pflichtangebots gemäß § 35
Absatz 2 WpÜG, gerichtet auf den Erwerb sämtlicher Aktien der Turbon AG,
verpflichtet.
Mit dem vorgenannten Zukauf weiterer Aktien der Turbon AG durch die Bieterin
hat auch folgende Person infolge Stimmrechtszurechnung nach § 30 WpÜG
mittelbar die Kontrolle über die Turbon AG erlangt:
1. Holger Stabenau, Castrop-Rauxel
Holger Stabenau hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm
werden aber die Stimmrechte der Bieterin aus den Stückaktien der S77
Holdings GmbH, mithin Stimmrechte in Höhe von 34,06 % an der Turbon AG, nach
§ 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Absatz 1 iVm § 10 Absatz 3 WpÜG erfolgt
daher zugleich auch im Namen der vorstehend unter Ziffer 1 genannten Person,
vertreten durch die Bieterin.
Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen
Aktionären der Turbon AG gemäß § 35 Absatz 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den
Erwerb sämtlicher Aktien der Turbon AG zum gesetzlichen Mindestpreis und im
Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und
Bedingungen abgeben.
Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35
WpÜG resultierenden Verpflichtungen der vorstehend unter Ziffer 1 genannten
Person erfüllen. Diese wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die
Aktien der Turbon AG veröffentlichen.
Die Angebotsunterlage wird von der Bieterin gem. §§ 35 Absatz 2 Satz 2, 14
Absatz 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter https://s77-holdings.com
veröffentlicht werden. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der
Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Weitere Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Turbon AG. Inhabern von
Aktien der Turbon AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie
alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen,
sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen
enthalten werden.
Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)
durchgeführt. Dementsprechend wurden und werden keine Bekanntmachungen,
Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren
und Inhaber von Wertpapieren der Turbon AG können nicht darauf vertrauen,
durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als
der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden.
5. September 2025
S77 Holdings GmbH
Holger Stabenau
Geschäftsführer
Ende der WpÜG-Mitteilung
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Sprache: Deutsch
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin,
Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart
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