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15.09.2025
um 11:13 Uhr

APA ots news: Die französischen, österreichischen und italienischen Aufsichtsbehörden fordern einen stärkeren europäischen Rahmen für Kryptomärkte

Wien (APA-ots) - Aufbauend auf den Erfahrungen aus den ersten Monaten der
Implementierung der MiCA-Verordnung (MiCAR) legen drei bedeutende
europäische Aufsichtsbehörden - die französische Autorité des Marchés
Financiers (AMF), die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (
FMA) und die italienische Commissione Nazionale per le Società e la
Borsa (CONSOB) - Vorschläge vor, die auf eine effektivere Aufsicht
der Kryptomärkte, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer
Marktteilnehmer sowie einen besseren Anlegerschutz abzielen.

Die MiCAR ist seit dem 30. Dezember 2024 vollumfänglich
anwendbar, und stellt einen großen Fortschritt bei der Regulierung
der Kryptomärkte in Europa dar. Europa ist dadurch zum Spitzenreiter
in der Aufsicht dieser neuen Assetklasse geworden. Die MiCAR schafft
einen klaren Rahmen und verpflichtet Marktteilnehmer, die in Europa
kryptowertbezogene Dienstleistungen anbieten wollen, zuvor eine
Zulassung einzuholen.

Trotz der Konvergenzbemühungen der Europäische Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde (ESMA) haben die ersten Monate der Anwendung
der Verordnung jedoch erhebliche Unterschiede in der Aufsicht über
Kryptomärkte durch die nationalen Behörden enthüllt. Diese
Unterschiede verdeutlichen die Notwendigkeit, den Aufsichtsaufbau
rasch zu stärken um die ordnungsgemäße Funktionsweise des
europäischen Binnenmarktes sicherzustellen. Ohne eine solche
Überarbeitung könnten nationale Behörden, in deren Mitgliedstaat
Marktteilnehmer Dienstleistungen erbringen, die auf einer Zulassung
einer Behörde eines anderen Mitgliedstaats beruhen, gezwungen sein,
auf die in der Verordnung vorgesehenen vorsorgliche Maßnahmen
zurückzugreifen, um Risiken für inländische Anleger zu verhindern.
Darüber hinaus bieten bestimmte Regelungen keinen ausreichenden
Schutz vor den branchenspezifischen Risiken, wie beispielsweise vor
dem Zugang europäischer Intermediäre zu in Drittstaaten ansässigen
Plattformen ohne den durch die MiCAR gebotenen Schutz und dem
erhöhten Cybersicherheitsrisiko. Solche Risiken beeinträchtigten den
Anlegerschutz und gefährden ebenfalls die Wettbewerbsfähigkeit
europäischer Marktteilnehmer.

Zur Sicherstellung einer kohärenten und wirksamen Anwendung der
MiCAR, fordern die AMF, die FMA und die CONSOB daher eine Reihe
gezielter Änderungen. Diese Anpassungen würden es zudem ermöglichen,
die Empfehlungen des Financial Stability Board (FSB) und der
International Organization of Securities Commissions (IOSCO) zur
Regulierung von Kryptowerten, die jeweils im Juli und November 2023
veröffentlicht wurden, näher zu berücksichtigen.

Die AMF, die FMA und die CONSOB haben vier Vorschläge zur
Verbesserung vorgelegt. Diese Vorschläge sind nicht abschließend im
Hinblick auf die durch die Anwendung der MiCAR aufgeworfenen Fragen,
wie zum Beispiel in Bezug auf sogenannte "Stablecoins", sondern legen
den Fokus auf:

-

Direkte Aufsicht über signifikante Anbieter von Kryptowerte-
Dienstleistungen durch die ESMA, um eine einheitliche Anwendung der
Regeln im Sinne einer effektiveren Überwachung sicherzustellen. Dies
wäre der einzige Weg, opportunistische Sitzstaatentscheidungen zu
vermeiden, und könnte eventuell zu einer Senkung der Aufsichtskosten
führen;

-

Verschärfung der Regeln für Plattformen außerhalb der EU, die
europäische Anleger ansprechen: Die AMF, die FMA und die CONSOB
stellen fest, dass einige in Drittländern ansässige Plattformen
europäische Kunden über europäische Intermediäre erreichen, die über
den Status eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen verfügen.
Die drei Behörden schlagen daher vor, dass jeder Intermediär, der
Kundenaufträge für Kryptowerte ausführt, dies nur über eine Plattform
tun darf, die der MiCAR oder einer gleichwertigen Regulierung
unterliegt;

-

Bessere Aufsicht über Plattformen zur Bewältigung von
Cyberrisiken: Angesichts des sehr hohen Cyberrisikos betonen die AMF,
die FMA und die CONSOB die Bedeutung, dass Marktteilnehmer vor der
Erteilung einer MiCAR-Zulassung sowie im Rahmen regelmäßig
wiederkehrender Prüfungen eine unabhängige IT-Sicherheitsprüfung
durchlaufen müssen. Diese Prüfung sollte den Schutz von
Vermögenswerten, die Resilienz gegenüber Cyberangriffen und das
Management von Sicherheitsvorfällen umfassen. Diese Maßnahme würde
die Sicherheit der Kryptomärkte erhöhen und das Vertrauen der Anleger
stärken;

-

Klarstellung zur Überprüfung von Kryptowerte-Whitepapers unter
eventueller Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für die
Einreichung und aufsichtliche Behandlung von Token-Angeboten (
ausgenommen "Stablecoins"): Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den
Prozess der Analyse von Whitepapers für Token-Emittenten einer
höheren Rechtssicherheit zuzuführen, unter gleichzeitiger
zusätzlicher Schaffung einer zentralen Stelle zur Einreichung, dies
vor dem Hintergrund der paneuropäischen Reichweite der Mehrheit
solcher Angebote.

"Die FMA hat Finanzinnovationen immer begrüßt und gefördert, wenn
diese das Angebot an Produkten und Dienstleistungen für die
Unternehmen und Haushalte erweitern und die Integrität und Stabilität
des Finanzmarkts wahren", so der Vorstand der FMA, Mariana Kühnel und
Helmut Ettl. "Die europäische MiCA-Verordnung setzt im Bereich
Kryptowerte dafür einen guten Rahmen, den die FMA konsequent umsetzt.
Das wird auch von großen Marktteilnehmern gewürdigt, welche die FMA
für ihre Kompetenz und Konsequenz schätzen. Wir beobachten aber, dass
die MiCAR in der EU teilweise sehr uneinheitlich angewendet wird. Ein
regulatorischer Wettlauf nach unten wäre für die ganze EU nachteilig
und sollte vermieden werden, indem große Anbieter europaweit
einheitlich beaufsichtigt werden - ähnlich wie bei der EZB-
Bankenaufsicht."

Weitere Informationen: https://www.fma.gv.at/wp-
content/plugins/dw-fma/download.php?d=7604

Rückfragehinweis:
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Boris Gröndahl
Telefon: +43 676 8824 9995
E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

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