APA ots news: OeNB: Neuerungen bei SEPA-Überweisungen
SEPA-Echtzeitüberweisungen und IBAN-Namensabgleich ab Oktober
verpflichtend
Wien (APA-ots) - Mit 9. Oktober 2025 gibt es wesentliche Neuerungen für
den
europäischen Zahlungsverkehr: Ab diesem Tag sind alle Banken und
Zahlungsdienstleister im Euroraum verpflichtet, SEPA-
Echtzeitüberweisungen empfangen und durchführen zu können - und das
ohne zusätzliche Kosten gegenüber herkömmlichen SEPA-Überweisungen.
Automatischer Abgleich von Namen und IBAN vor jeder Überweisung
Ein wichtiges neues Sicherheits-Feature ist auch die
Empfänger:innen-Überprüfung: Zukünftig wird bei jeder SEPA-
Überweisung - also einer Euro-Überweisung innerhalb des europäischen
Zahlungsraums - vor der Freigabe der Zahlung überprüft, ob der
Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber der IBAN
übereinstimmt. Das gilt sowohl für klassische als auch für
Echtzeitüberweisungen. Damit werden Fehlüberweisungen und
Betrugsfälle reduziert.
Die Rückmeldung an die Zahler:innen erfolgt in Echtzeit und kann
beispielsweise lauten: "Eingegebener Name stimmt mit dem bzw. der
Kontoinhaber:in überein", "Eingegebener Name stimmt nahezu mit dem
bzw. der Kontoinhaber:in überein" oder "Eingegebener Name stimmt
nicht mit dem bzw. der Kontoinhaber:in überein". Bei einer nahezu
Übereinstimmung wird dem Zahlenden ein Vorschlag für den korrekten
Namen des Kontoinhabers angezeigt. Auch technische Probleme oder
fehlende Unterstützung durch die Empfängerbank werden transparent
kommuniziert. "Der automatische Namensabgleich funktioniert wie ein
Ampelsystem. Bei Grün können sie ganz entspannt überweisen. Bei Rot
sollten Sie das auf keinen Fall tun. Bei Rot geht man auch nicht über
die Straße", empfiehlt Josef Meichenitsch, der für den
Zahlungsverkehr zuständige Direktor in der Oesterreichischen
Nationalbank (OeNB).
Mehr Sicherheit und Transparenz im Zahlungsverkehr
Die verpflichtende Empfänger:innen-Überprüfung stellt einen
wichtigen Schritt zur Erhöhung der Sicherheit im Zahlungsverkehr dar.
Sie wird kostenlos angeboten und ist über alle Kanäle verfügbar, über
die Zahlungen ausgelöst werden können - vom Onlinebanking bis zum SB-
Terminal.
Die Verordnung, die bereits am 13. März 2024 vom Europäischen
Parlament und dem Rat verabschiedet wurde, verfolgt das Ziel,
Echtzeitüberweisungen als neuen Standard im Zahlungsverkehr zu
etablieren. Geldtransfers sollen künftig rund um die Uhr, an 365
Tagen im Jahr, innerhalb von Sekunden abgewickelt werden.
Ausblick und Empfehlungen
Die Oesterreichische Nationalbank empfiehlt Unternehmen und
Privatkund:innen, sich nochmals vorab mit den neuen Anforderungen
vertraut zu machen. Besonders für Geschäftskund:innen ist es ratsam,
Rechnungen mit korrekt hinterlegten Namen der Kontoinhaber:innen
auszustellen und QR-Codes für Zahlungen zu nutzen, um die
Empfänger:innen-Überprüfung zu erleichtern.
Rückfragehinweis:
Oesterreichische Nationalbank
Mag. Marlies Schroeder, MiM
Telefon: +43-1-404 20-6900
E-Mail: marlies.schroeder@oenb.at
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