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EQS-News: PAUL Tech AG: Bekanntmachung der Abstimmung ohne Versammlung - Aufforderung zur Stimmabgabe (deutsch)

15.10.2025
um 00:00 Uhr

PAUL Tech AG: Bekanntmachung der Abstimmung ohne Versammlung - Aufforderung zur Stimmabgabe

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EQS-News: PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Anleihe/Finanzierung
PAUL Tech AG: Bekanntmachung der Abstimmung ohne Versammlung - Aufforderung
zur Stimmabgabe

15.10.2025 / 00:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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BEKANNTMACHUNG DER ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG

DIESES DOKUMENT ENTHÄLT WICHTIGE INFORMATIONEN UND ERFORDERT SOFORTIGE
AUFMERKSAMKEIT.
NICHT ZUR VERBREITUNG IN IRGENDEINER JURISDIKTION, IN DER ES GESETZESWIDRIG
IST, DIESES DOKUMENT ZU VERÖFFENTLICHEN ODER ZU VERBREITEN.
PAUL Tech AG
Mannheim, Deutschland
(die "Emittentin")

gibt eine Abstimmung ohne Versammlung bekannt

in Bezug auf ihre
EUR 35.000.000 7,00 % Inhaberschuldverschreibungen 2020/2025
(ISIN DE000A3H2TU8 und WKN A3H2TU)
(die "Schuldverschreibungen")
Mannheim, 14. Oktober 2025

Die Emittentin kündigt eine Abstimmung ohne Versammlung in Bezug auf die
Schuldverschreibungen an, um bestimmte Änderungen der Bedingungen der
Schuldverschreibungen (die "Anleihebedingungen") zu beschließen.

Die Abstimmung ohne Versammlung (die "Abstimmung") soll Anpassungen des
Endfälligkeitstags und der Zinsbedingungen der Schuldverschreibungen
beschließen (die "Änderungen").

Diese Bekanntmachung hebt wichtige Informationen hervor, auf die in der
Aufforderung zur Stimmabgabe vom 13. Oktober 2025 (die "Aufforderung zur
Stimmabgabe") näher eingegangen wird, welche voraussichtlich im Laufe des
heutigen Tages im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Den Gläubigern der
Schuldverschreibungen (jeder für sich ein "Gläubiger") wird empfohlen,
Aufforderung zur Stimmabgabe sorgfältig und vollständig zu lesen. Die
Aufforderung zur Stimmabgabe wird auf der Website der Emittentin unter
https://ir.paul.tech/anleihe/ erhältlich sein.

Sofern nicht anders angegeben, haben die hier verwendeten, aber nicht
definierten Begriffe die gleiche Bedeutung, die ihnen in der Aufforderung
zur Stimmabgabe zugewiesen wurden.

Hintergrund der vorgeschlagenen Änderungen
Die Schuldverschreibungen wurden von der Emittentin (vormals firmierend als
ACTAQUA GmbH) im Dezember 2020 ausgegeben und im Verlauf bis November 2022
wurde der Gesamtnennbetrag auf insgesamt EUR 35.000.000 aufgestockt. Die
Emittentin hält Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR
3.571.000 im Eigenbestand.

Unter den derzeitigen Anleihebedingungen fällt der Endfälligkeitstag der
Schuldverschreibungen auf den 1. Dezember 2025 und die Schuldverschreibungen
werden mit 7,00 % p.a. bis zum Endfälligkeitstag verzinst.

Am 8. Oktober 2025 hat die Emittentin bekanntgegeben, dass die im September
2025 angekündigte beabsichtigte Refinanzierung der Schuldverschreibungen
über die Emission einer neuen Anleihe im Nordic Bond Format vorerst nicht
weiterverfolgt wird.

Vor diesem Hintergrund bittet die Emittentin die Gläubiger um ihre
Zustimmung, den Endfälligkeitstag der Schuldverschreibungen um ein Jahr auf
den 1. Dezember 2026 zu verschieben. Der Zeitraum innerhalb dessen eine
Rückzahlung der Schuldverschreibungen nach Wahl der Emittentin zu 101,00 %
des Nennbetrags erfolgen kann, würde entsprechend auf den Zeitraum vom 1.
Dezember 2024 bis zum 30. November 2026 (jeweils einschließlich) geändert.

Als Ausgleich bietet die Emittentin den Gläubigern eine Anpassung der
Verzinsung der Schuldverschreibungen an: Im Zeitraum ab dem 1. Dezember 2025
(einschließlich) bis zum Endfälligkeitstag (ausschließlich), d.h. in der
gegenüber den ursprünglichen Anleihebedingungen verlängerten Laufzeit, wird
die Verzinsung der Schuldverschreibung auf 9,00 % p.a. erhöht.

Die Emittentin erwartet in den nächsten zwölf Monaten eine deutliche
Verbesserung ihrer operativen Profitabilität durch den seit Ende Q2/2025
beschleunigten Roll-out des Produkts PAUL Net Zero sowie die Durchführung
einer Kapitalerhöhung. Die Emittentin geht weiter davon aus, dass diese
Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung ihrer Bonität führen und damit
eine optimierte Ausgangslage für eine langfristige Refinanzierung der
Schuldverschreibungen schaffen werden.

Vorgeschlagene Änderungen
Die Emittentin schlägt den Gläubigern vor, § 4(1), § 6(1) und § 6(3) der
Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu ändern.

Soweit den Änderungen zugestimmt wird, werden die folgenden Anpassungen
wirksam:

Verschiebung des Endfälligkeitstags der Schuldverschreibungen
Nach dem vorgeschlagenen neuen § 6(1) der Anleihebedingungen würde sich der
Endfälligkeitstag der Schuldverschreibungen um ein Jahr auf den 1. Dezember
2026 verschieben.

Verlängerung des Zeitraums für eine vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der
Emittentin
Der vorgeschlagene neue § 6(3) der Anleihebedingungen verlängert den
Zeitraum innerhalb dessen eine Rückzahlung der Schuldverschreibungen nach
Wahl der Emittentin zu 101,00 % des Nennbetrags erfolgen kann auf den
Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2026 (jeweils
einschließlich).

Änderung des Zinssatzes für den Verlängerungszeitraum
Gemäß des vorgeschlagenen neuen § 4 (1) der Anleihebedingungen wird die
Verzinsung der Schuldverschreibungen für den Verlängerungszeitraum vom 1.
Dezember 2025 (einschließlich) bis zum Endfälligkeitstag (ausschließlich)
auf 9,00 % p.a. erhöht.

Informationen zur Abstimmung ohne Versammlung
Wie in der Aufforderung zur Stimmabgabe näher beschrieben, lädt die
Emittentin die Gläubiger ein, in einer Abstimmung ohne Versammlung über die
vorgeschlagenen Änderungen abzustimmen, und bittet um ihre Zustimmung zu
diesen vorgeschlagenen Änderungen, innerhalb des Abstimmungszeitraums von
00:00 Uhr (Frankfurter Zeit) am 3. November 2025 bis 24:00 Uhr (Frankfurter
Zeit) am 5. November 2025 (der "Abstimmungszeitraum").

Die Abstimmung wird von Notarin Dr. Christiane Mühe, Taunusanlage 17, 60325
Frankfurt am Main, Deutschland, durchgeführt, die von der Emittentin zu
diesem Zweck ernannt wurde (die "Abstimmungsleiterin").

Wenn die vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen in Kraft treten,
sind sie für alle Gläubiger verbindlich, unabhängig davon, ob ein Gläubiger
den vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt oder an der Abstimmung
teilgenommen hat oder nicht.
Die Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung bedarf einer vorherigen
Anmeldung durch die Gläubiger, die bis 23:59 Uhr (Frankfurter Zeit) am 30.
Oktober 2025 (der "Ablauf der Anmeldefrist") zu erfolgen hat.

Um an der Abstimmung teilzunehmen, müssen sich die Gläubiger vor dem Ablauf
der Anmeldefrist (d. h. bis 23:59 Uhr (Frankfurter Zeit) am 30. Oktober
2025) bei der Abstimmungsleiterin anmelden und ihrer Anmeldung einen
Besonderen Nachweis und einen Sperrvermerk in Textform beifügen. Nach einer
solchen Anmeldung müssen die Gläubiger ihr Stimmformular in deutscher oder
englischer Sprache bis zum Ende des Abstimmungszeitraums (d. h. bis 5.
November 2025, 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit) (Tagesende)) an die
Abstimmungsleiterin senden.

Einzelheiten zum Verfahren für die Stimmabgabe und zu den Voraussetzungen,
die von den Gläubigern für die Teilnahme an der Abstimmung und die Ausübung
der Stimmrechte erfüllt werden müssen, sind in der Aufforderung zur
Stimmabgabe dargelegt.

Erwarteter Zeitplan
Die Gläubiger sollten die folgenden Eckdaten im Zusammenhang mit der
Abstimmung ohne Versammlung zur Kenntnis nehmen. Die folgende
Zusammenfassung der Eckdaten ist nicht abschließend und wird durch die
Informationen in der Aufforderung zur Stimmabgabe ergänzt. Die nachstehenden
Daten können sich gemäß den Bedingungen der Aufforderung zur Stimmabgabe
ändern.

Ereignis Datum und Uhrzeit (Alle Zeiten sind
Frankfurter Zeit)
Veröffentlichungsdatum
Beginn der Voraussichtlich am 16. Oktober 2025
Abstimmungsverfahren;
Voraussichtliches Datum der
Veröffentlichung der
Aufforderung zur Stimmabgabe im
Bundesanzeiger.
Anmeldefrist
Die Gläubigermüssen sich bis 30. Oktober 2025, 23:59 Uhr
zum Ablauf der Anmeldefrist bei (Frankfurter Zeit)
der Abstimmungsleiterin
registrieren und einen
Besonderen Nachweis und einen
Sperrvermerk übermitteln, wobei
es auf den Zugang bei der
Abstimmungsleiterin ankommt, um
an der Abstimmung ohne
Versammlung teilnehmen zu
können.
Beginn des Abstimmungszeitraums
Beginn des 3. November 2025, 00:00 Uhr
Abstimmungszeitraums, in dem (Frankfurter Zeit)
die Gläubiger Stimmen
unmittelbar im eigenen Namen,
über Stellvertreter oder einen
Stimmrechtsvertreter gegenüber
der Abstimmungsleiterin abgeben
können. Stimmen, die die
Abstimmungsleiterin vor dem
Abstimmungszeitraum erhält,
werden nicht berücksichtigt und
sind ungültig.
Ende des Abstimmungszeitraums
Ende des Abstimmungszeitraums, 5. November 2025, 24:00 Uhr
in dem die Gläubiger Stimmen (Frankfurter Zeit) (Ablauf des
unmittelbar im eigenen Namen, Tages)
über Stellvertreter oder einen
Stimmrechtsvertreter gegenüber
der Abstimmungsleiterin abgeben
können. Stimmen, die die
Abstimmungsleiterin nach dem
Abstimmungszeitraum erhält,
werden nicht berücksichtigt und
sind ungültig.
Bekanntgabe der Ergebnisse der
Abstimmung ohne Versammlung
Erwartetes Datum der So schnell wie möglich am 6.
Veröffentlichung der Ergebnisse November 2025 mittels
mittels Pressemitteilung. Pressemitteilung und voraussichtlich
Erwartetes Datum der am 10. November 2025 (Frankfurter
Veröffentlichung der Ergebnisse Zeit) im Bundesanzeiger.
der Abstimmung ohne Versammlung
im Bundesanzeiger.
Ende der gesetzlichen
Widerspruchsfrist
Der Zeitpunkt bis zu dem jeder Zwei Wochen nach der
Gläubiger nach dem SchVG Veröffentlichung der Ergebnisse im
berechtigt ist, einen Bundesanzeiger.
Widerspruch gegen das Ergebnis
der Abstimmung zu erheben.
Ende der gesetzlichen
Anfechtungsfrist
Der Zeitpunkt bis zu dem jeder Einen Monat nach der
Gläubiger nach dem SchVG zur Veröffentlichung der Ergebnisse im
Anfechtung des Beschlusses Bundesanzeiger. Die Anfechtungsfrist
berechtigt ist. wird voraussichtlich am 10. Dezember
2025, 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit)
(Ablauf des Tages) ablaufen.
Beschluss-Wirksamkeitstag
Das Datum an dem die Änderungen Die Emittentin wird die Umsetzung
der Anleihebedingungen nach § des Beschlusses so schnell wie
21 SchVG wirksam werden. praktisch möglich nach dem Ende
gesetzlichen Anfechtungsfrist
veranlassen, vorausgesetzt, dass
keine Anfechtungsverfahren in Bezug
auf die Abstimmung ohne Versammlung
oder Änderungen der
Anleihebedingungen eingeleitet
wurden oder, wenn
Anfechtungsverfahren eingeleitet
wurden, nach Beendigung des
Verfahrens.
Bekanntgabe der Wirksamkeit der
Änderungen der
Anleihebedingungen
Das Datum an dem die So schnell wie praktisch möglich
Wirksamkeit der Änderungen der nach dem Beschluss-Wirksamkeitstag.
Anleihebedingungen von der
Emittentin bekanntgegeben wird.

Verfügbarkeit weiterer Informationen

Die Lewisfield Deutschland GmbH wird als Soliciation Agent im Zusammenhang
mit der Aufforderung zur Stimmabgabe agieren. Fragen bezüglich der
Aufforderung zur Stimmabgabe können gerichtet werden an:

Lewisfield Deutschland GmbH
Danziger Straße 64
10435 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@lewisfield.de
Zu Händen: Marc Speidel

Die Emittentin hat die Notarin Dr. Christiane Mühe zur Abstimmungsleiterin
im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Stimmabgabe bestellt. Sämtliche
Fragen bezüglich der Form und Wirksamkeit der Dokumente, sowie Fragen zur
Stimmberechtigung, ordnungsgemäßen Registrierung und rechtmäßigen
Einreichung (einschließlich des Zeitpunkts des Eingangs) und zur Annahme
einer abgegebenen Stimme werden von der Abstimmungsleiterin entschieden:

Notarin Dr. Christiane Mühe
Funke Mühe Partnerschaft Rechtsanwälte und Notare
Taunusanlage 17
60325 Frankfurt am Main
Germany
Fax: +49 69 7079 685 55
Email: PAULTech@fm-notare.com
Die Adresse und Kontaktdaten der Emittentin lauten wie folgt:

PAUL Tech AG
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Deutschland
E-Mail: ir@paul.tech

HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Diese Bekanntmachung muss in Verbindung mit der Aufforderung zur Stimmabgabe
gelesen werden. Diese Bekanntmachung und die Aufforderung zur Stimmabgabe
enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten,
bevor eine Entscheidung bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen getroffen
wird. Die Aufforderung zur Stimmabgabe sollte für zusätzliche Informationen
über das Abstimmungsverfahren hinzugezogen werden. Um Kopien der
Aufforderung zur Stimmabgabe zu erhalten oder bei Fragen zur Aufforderung
zur Stimmabgabe wenden Sie sich bitte an die oben angegebenen Kontakte. Wenn
ein Gläubiger Zweifel hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen hat oder
sich über die Auswirkungen der Umsetzung der vorgeschlagenen Änderung nicht
im Klaren ist, sollte der Gläubiger eigenen wirtschaftlichen und rechtlichen
Rat, auch hinsichtlich etwaiger steuerlicher Konsequenzen, von
professionellen Beratern einholen. Jede natürliche oder juristische Person,
deren Schuldverschreibungen in ihrem Namen von einem Broker, Händler, einer
Bank, einer Verwahrstelle, einer Treuhandgesellschaft oder einer anderen
ernannten Stelle oder Intermediär gehalten werden, muss sich mit dieser
Stelle in Verbindung setzen, wenn sie an der Abstimmung ohne Versammlung
teilnehmen möchte. Weder die Emittentin, der Solicitation Agent noch die
Abstimmungsleiterin (noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden
Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen oder Vertreter) geben
eine Empfehlung dazu ab, ob die Gläubiger über die vorgeschlagenen
Änderungen abstimmen oder ihnen zustimmen sollten. Die Verbreitung dieser
Bekanntmachung und der Aufforderung zur Stimmabgabe unterliegt in bestimmten
Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen. Jede Person in dessen Besitz
diese Bekanntmachung oder die Aufforderung zur Stimmabgabe gelangt wird
durch die Emittentin, den Solicitation Agent und die Abstimmungsleiterin
aufgefordert sich über diese Beschränkungen zu informieren und diese
einzuhalten.

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