EQS-Adhoc: Gerresheimer AG: Erste Erkenntnisse einer externen unabhängigen Untersuchung zur Umsatzrealisierung aus Bill-and-Hold- Vereinbarungen im Geschäftsjahr 2024 (deutsch)
Gerresheimer AG: Erste Erkenntnisse einer externen unabhängigen Untersuchung zur Umsatzrealisierung aus Bill-and-Hold- Vereinbarungen im Geschäftsjahr 2024
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EQS-Ad-hoc: Gerresheimer AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Gerresheimer AG: Erste Erkenntnisse einer externen unabhängigen Untersuchung
zur Umsatzrealisierung aus Bill-and-Hold- Vereinbarungen im Geschäftsjahr
2024
25.10.2025 / 19:24 CET/CEST
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Gerresheimer AG: Erste Erkenntnisse einer externen unabhängigen Untersuchung
zur Umsatzrealisierung aus Bill-and-Hold- Vereinbarungen im Geschäftsjahr
2024
Düsseldorf, 25. Oktober 2025. Die Gerresheimer AG (ISIN: DE000A0LD6E6,
"Gerresheimer"), hat heute erste Erkenntnisse aus einer von der Gesellschaft
eingeleiteten externen, unabhängigen Untersuchung zur Umsatz- und
Gewinnrealisierung aus Bill-and- Hold-Vereinbarungen im Geschäftsjahr 2024
erlangt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte im
September 2025 eine Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses der
Gesellschaft und des zugehörigen Konzernlageberichts zum 30. November 2024
eingeleitet. Gegenstand der Prüfung sind unter anderem Bestellungen, für die
im letzten Drittel des Geschäftsjahres 2024 mit den jeweiligen Kunden
sogenannte "Bill-and-Hold"-Vereinbarungen abgeschlossen wurden. Die Prüfung
soll klären, ob auf Basis dieser Vereinbarungen Umsatzerlöse im
Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2024 erfasst werden durften oder erst
im laufenden Geschäftsjahr 2025.
Die im Rahmen von "Bill-and-Hold"-Vereinbarungen im Geschäftsjahr 2024
erfassten Umsätze betragen insgesamt 28 Mio. Euro. Die Gerresheimer Gruppe
erzielte im Geschäftsjahr 2024 Umsatzerlöse in Höhe von 2,036 Mrd. Euro.
Die Gerresheimer AG hatte nach Einleitung der Prüfung durch die BaFin eine
externe, unabhängige Rechtsanwaltskanzlei beauftragt zu untersuchen, ob die
in den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften genannten Voraussetzungen
für die Verbuchung von Umsätzen aus Bill-and-Hold Vereinbarungen im
Geschäftsjahr 2024 vorlagen.
Im Rahmen dieser unabhängigen Untersuchung hat die Gesellschaft jetzt
Kenntnis von neuen Tatsachen erlangt. Unter Zugrundelegung dieser
Erkenntnisse ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass
entgegen der bisherigen Auffassung für einen Vertrag mit einem Volumen von
rund 3 Mio. Euro die Voraussetzungen für eine Umsatzerfassung nicht
vorlagen.
Aufgrund dieser Erkenntnis hat die Gesellschaft entschieden, auch für die
weiteren Bill-and-Hold-Vereinbarungen aus dem Geschäftsjahr 2024 die jeweils
zugrundeliegenden Sachverhalte durch die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei
vollständig aufarbeiten zu lassen.
Die Gesellschaft wird mit der BaFin im Rahmen der Anlassprüfung weiterhin
vollumfänglich kooperieren, um eine vollständige und transparente Klärung zu
erreichen.
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Investor Relations
Guido Pickert
Vice President Investor Relations
T +49 211 6181 220
gerresheimer.ir@gerresheimer.com
Medien
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Head of Corporate Communication
T +49 211 6181 264
jutta.lorberg@gerresheimer.com
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Fax: +49-(0)211/61 81-121
E-Mail: gerresheimer.ir@gerresheimer.com
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