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Karlsruhe kippt Triage-Regelungen

04.11.2025
um 09:49 Uhr

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur sogenannten Triage bei medizinischen Behandlungen für nichtig erklärt - also zu Prioritäten im Fall zu knapper Kapazitäten. Zwei Verfassungsbeschwerden von Notfall- und Intensivmedizinern hatten in Karlsruhe Erfolg, wie das Gericht mitteilte./jml/DP/mis