EQS-News: Initiale Annahmefrist für das Angebot von JD.com für CECONOMY AG abgelaufen - Weitere Annahmefrist läuft bis zum 27. November 2025 (deutsch)
Initiale Annahmefrist für das Angebot von JD.com für CECONOMY AG abgelaufen - Weitere Annahmefrist läuft bis zum 27. November 2025
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EQS-News: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Initiale Annahmefrist für das Angebot von JD.com für CECONOMY AG abgelaufen
- Weitere Annahmefrist läuft bis zum 27. November 2025
14.11.2025 / 08:00 CET/CEST
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NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN
ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN DIE GESETZLICHE VORSCHRIFTEN
VERSTOSSEN WÜRDE
Initiale Annahmefrist für das Angebot von JD.com für CECONOMY AG abgelaufen
- Weitere Annahmefrist läuft bis zum 27. November 2025
* JD.com hat sich 45,5 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von
CECONOMY, einschließlich der Aktien, die im Rahmen unwiderruflicher
Andienungsvereinbarungen von Convergenta, Haniel, freenet und Beisheim
angeboten wurden, gesichert
* Gesamtbeteiligung von 70,9 % in Kombination mit der verbleibenden
Beteiligung von JD.com's zukünftigem Partner Convergenta nach Vollzug
des Angebots
* Die verbleibenden Aktionäre haben während der weiteren Annahmefrist vom
14. November bis zum 27. November 2025 die letzte Möglichkeit, ihre
Aktien zu einem Angebotspreis von 4,60 Euro pro Aktie anzudienen
* Das Angebot entspricht einer attraktiven Prämie von ca. 42,6 % zum
volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs (VWAP) zum Stichtag 23.
Juli 2025, dem Tag vor Bestätigung fortgeschrittener Gespräche mit
JD.com durch Ad-hoc-Mitteilung von CECONOMY
* Ein Delisting von CECONOMY könnte kurz nach Abschluss des Angebots
erfolgen
Beijing / Düsseldorf - 14. November 2025: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH (die
"Bieterin"), eine hundertprozentige, indirekte Tochtergesellschaft von
JD.com, Inc. (zusammen mit der Bieterin und weiteren Gesellschaften der
JD.com Gruppe "JD.com"), hat die offiziellen Ergebnisse ihres freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots (das "Angebot") für alle Aktien der CECONOMY
AG ("CECONOMY" oder das "Unternehmen"; die "CECONOMY-Aktien", ISIN:
DE0007257503) zum Ende der initialen Annahmefrist veröffentlicht.
Zum Ende der initialen Annahmefrist am 10. November 2025 um 24:00 Uhr
(Ortszeit Frankfurt am Main) wurde das Angebot für insgesamt 220.934.545
CECONOMY-Aktien angenommen. Dies entspricht ca. 45,5 % des Grundkapitals und
der Stimmrechte von CECONOMY, einschließlich insgesamt 31,7 % des gesamten
Grundkapitals, das sich die Bieterin durch unwiderrufliche
Andienungsvereinbarungen der Aktionäre Convergenta, Haniel, freenet und
Beisheim gesichert hatte. Zusammen mit der verbleibenden Beteiligung des
zukünftigen Partners von JD.com, Convergenta, ergibt sich damit eine
Gesamtbeteiligung von 70,9 % an CECONOMY.
"Die hohe Annahmequote während der initialen Annahmefrist ist ein Zeichen
des Vertrauens der Märkte in unser Angebot an die Aktionäre von CECONOMY.
Wir sind überzeugt, dass es sich um ein attraktives Angebot handelt, das
eine Prämie von ca. 42,6 % gegenüber dem unbeeinflussten Aktienkurs
widerspiegelt und von Aktionären sowie dem Vorstand und Aufsichtsrat von
CECONOMY nachdrücklich unterstützt wird. Das Angebot bietet den bestehenden
Aktionären kurzfristig Liquidität vor einem möglichen Delisting", sagte Ian
Su Shan, CFO von JD.com.
CECONOMY-Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, haben nun
die letzte Möglichkeit, das Angebot innerhalb der weiteren Annahmefrist
anzunehmen. Diese hat bereits heute am 14. November 2025 begonnen und endet
am 27. November 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr
(Ortszeit New York). Der attraktive Angebotspreis von 4,60 Euro in bar pro
Aktie (der "Angebotspreis") entspricht einer Prämie von ca. 42,6 % zum
volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs ("VWAP") zum Stichtag 23.
Juli 2025, dem Tag vor Bestätigung fortgeschrittener Gespräche mit JD.com
durch Ad-hoc-Mitteilung von CECONOMY. Aktionäre, die ihre Aktien behalten,
gehen möglicherweise das Risiko ein, eine weniger liquide Aktie mit
reduzierter Finanzberichterstattung und begrenzten Möglichkeiten zum Verkauf
zu halten. Ein Widerruf der Börsenzulassung (Delisting) könnte kurz nach
Abschluss des Angebots erfolgen.
Einzelheiten zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage
enthalten. CECONOMY-Aktionäre sollten sich an ihre jeweilige Depotbank
wenden, um ihre Aktien anzudienen und sich über relevante Fristen zu
erkundigen, die von ihrer Depotbank festgelegt wurden und möglicherweise
Maßnahmen vor dem formellen Ende der weiteren Annahmefrist erfordern.
Der Abschluss des Angebots unterliegt weiterhin den üblichen behördlichen
Freigaben soweit diese noch nicht erteilt wurden, einschließlich
fusionskontrollrechtlicher, außenwirtschaftsrechtlicher und
EU-subventionskontrollrechtlicher Freigaben, wie sie in der
Angebotsunterlage dargelegt sind. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser
Bedingungen wird der Vollzug des Angebots in der ersten Jahreshälfte 2026
erwartet.
Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Informationen
(jeweils in englischer und deutscher Sprache) sind unter www.green-offer.com
verfügbar.
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Über JD.com
JD.com ist ein weltweit führender Anbieter von Technologie und
Dienstleistungen in der Supply Chain. Die hochmoderne
Einzelhandelsinfrastruktur des Unternehmens ermöglicht es Verbrauchern,
jederzeit und überall zu kaufen, was sie möchten. Das Unternehmen stellt
seine Technologie und Infrastruktur Partnern, Marken und andere Sektoren zur
Verfügung, um im Rahmen seines "Retail as a Service"-Angebots Produktivität
und Innovation in einer Vielzahl von Branchen voranzutreiben. JD.com hat
seine Geschäftstätigkeiten inzwischen auf die Bereiche Einzelhandel,
Technologie, Logistik, Gesundheit, Immobilienentwicklung, Industrie,
Handelsmarken, Versicherungen und internationales Geschäft ausgeweitet.
JD.com rangiert auf Platz 44 der Fortune Global 500 und ist gemessen am
Umsatz Chinas größter Einzelhändler. Das Unternehmen erzielte im
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 einen Umsatz von 158,8 Milliarden
US-Dollar (152,8 Milliarden Euro). In den ersten neun Monaten des laufenden
Geschäftsjahres, die am 30. September 2025 endeten, meldete JD.com einen
Umsatz von 134,4 Milliarden US-Dollar (114,5 Milliarden Euro). JD.com ist
seit 2014 an der NASDAQ und seit 2020 an der Hongkonger Börse notiert.
Pressebilder finden Sie unter www.jdcorporateblog.com/media-resources/.
Über CECONOMY
Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die
Gesellschaft ist führend für Konzepte und Marken wie MediaMarkt, MediaWorld
und Saturn im Bereich Consumer Electronics in Europa. Die Unternehmen im
CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten
Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt
so einfach und angenehm wie möglich machen. MediaMarktSaturn ist eine
führende Marke im Bereich Unterhaltungselektronik in Europa. So schaffen sie
Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.
Kontakt
Investor Relations
IR@JD.com
Media Relations
Press@JD.com
FTI Consulting
Lutz Golsch
+49 173 6517710
lutz.golsch@fticonsulting.com
Robert Labas
+49 175 601 2124
robert.labas@fticonsulting.com
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Verkauf von CECONOMY-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des
Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende
Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten
Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von CECONOMY-Aktien
wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem
Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren
Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften
der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird
nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer
Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten
Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Entsprechend
sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten
von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,
Genehmigungen oder Zulassungen für das Übernahmeangebot eingereicht,
veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von CECONOMY-Aktien
können sich nicht darauf verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze
einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt sind. Diese
Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einem anderen Staat
veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in dem das
Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin, ihre Finanzberater und mit ihr verbundene Unternehmen behalten
sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere
CECONOMY-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt an der
Börse oder außerbörslich zu erwerben, sofern solche Erwerbe oder
Vereinbarungen zum Erwerb von Aktien den anwendbaren deutschen gesetzlichen
Bestimmungen und der Rule 14e-5 des Securities Exchange Act von 1934
entsprechen. Informationen über solche Käufe werden in Deutschland
veröffentlicht, soweit dies nach geltendem nationalen Recht erforderlich
ist. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in
Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den
Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Das mit Übernahmeangebot
bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der
Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den
Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der
Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für
börsennotierte Gesellschaften gelten und sich in bestimmten wesentlichen
Aspekten von denen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderen
Rechtsordnungen unterscheiden.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots mit der
Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der
Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre
aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen
als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im
Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des
US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen,
da die Bieterin und die Gesellschaft sich außerhalb der Vereinigten Staaten
(oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden,
und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz
außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in
der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein
Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor
einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu
verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen
oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines
US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.
Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese
keine Tatsachenbehauptungen und durch die Worte "beabsichtigen", "werden"
und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten,
Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und
der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die
Zukunft gerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen
vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit
ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für die
künftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb
des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden
Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und
Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in
der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in
den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen
können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit
ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder
in der Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach
Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage
ändern.
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14.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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2229826 14.11.2025 CET/CEST
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