dpa-AFX Compact

EQS-News: LG Hamburg untersagt zentrale Behauptungen aus Sanktionsbegründung gegen Schwester von Alischer Usmanow - Rechtsanwälte Steinhöfel (deutsch)

20.11.2025
um 10:05 Uhr

LG Hamburg untersagt zentrale Behauptungen aus Sanktionsbegründung gegen Schwester von Alischer Usmanow - Rechtsanwälte Steinhöfel

^
EQS-News: Rechtsanwalte Steinhofel / Schlagwort(e): Rechtssache
LG Hamburg untersagt zentrale Behauptungen aus Sanktionsbegründung gegen
Schwester von Alischer Usmanow - Rechtsanwälte Steinhöfel

20.11.2025 / 10:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

HAMBURG, Deutschland, 20. November 2025 /PRNewswire/ -- Das Landgericht
Hamburg hat einen Beschluss zugunsten des russisch-usbekischen Milliardärs
Alischer Usmanow erlassen. Einem Facebook-Nutzer wurde die Behauptung
untersagt, Usmanow habe seine Schwester als Konteninhaberin
instrumentalisiert, um Vermögenswerte auf Schweizer Bankkonten zu
verschleiern. Ähnliche Behauptungen waren 2022 Teil der Begründung für die
gegen seine Schwester seitens der EU und dem Vereinigten Königreich
verhängten Sanktionen.

Saodat Narzieva wurde im April 2022 in die Sanktionslisten der EU und des
Vereinigten Königreichs aufgenommen. Grundlage hierfür waren Berichte der
britischen Zeitung The Guardian sowie der Rechercheplattform OCCRP, wonach
Herr Usmanow angeblich "erhebliche Vermögenswerte" auf Saodat Narzieva
übertragen und sie "27 Schweizer Bankkonten geführt habe, die mit ihrem
Bruder in Verbindung" stünden.

Vertreter von Usmanow und Narzieva wiesen diese Behauptungen schon 2022 als
falsch zurück, woraufhin eine Reihe von Medien ihre Berichterstattung nach
eigener Überprüfung korrigierte. Die Falschmeldungen beruhten auf einer
Fehlinterpretation interner Kontodaten der Credit Suisse sowie auf einem
fehlerhaften Umgang mit dem Datenleck "Suisse Secrets". Dieser
Fehlinterpretation Rechnung tragend strich der Rat der Europäischen Union
Frau Narzieva bereits im September 2022 wieder von der Sanktionsliste. Die
Sanktionen des Vereinigten Königreichs gegen sie bestehen auf derselben
fehlerhaften Grundlage fort.

Im September 2025 veröffentlichte ein deutscher Facebook-Nutzer auf seinem
Profil einen Beitrag, in dem er sich vornehmlich mit einem bald
erscheinenden Buch befasste. In dem Beitrag hieß es ausserdem, "dass Usmanow
seine Schwester Saodat Narzieva für Konten bei der Credit Suisse, auf denen
sich zeitweise mehr als 2 Milliarden US-Dollar befanden, als wirtschaftliche
Eigentümerin instrumentalisierte, um die tatsächlichen Vermögensverhältnisse
zu verschleiern."
Nachdem der Autor sich auf außergerichtliche Aufforderung weigerte, diesen
Beitrag zu löschen, erließ das Landgericht Hamburg auf unseren Antrag hin
eine einstweilige Verfügung, die neben weiteren falschen
Tatsachenbehauptungen auch diese Passage unter Androhung der gesetzlichen
Ordnungsmittel (Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft) verbot.
Der Nutzer hat den streitgegenständlichen Facebook-Beitrag inzwischen
entfernt.

In den vergangenen Jahren haben diverse Medien in den USA, im Vereinigten
Königreich, in Irland und in Deutschland vergleichbare Behauptungen
freiwillig korrigiert oder Unterlassungserklärungen abgegeben.

Joachim Nikolaus Steinhöfel, der Medienanwalt von Alischer Usmanow, der die
einstweilige Verfügung erwirkte, erklärt:
"Dies ist nicht das erste Mal, dass ein Gericht in der Europäischen Union
Tatsachenbehauptungen über Herrn Usmanow oder seine Angehörigen, die zum
Gegenstand von Sanktionsbegründungen wurden, untersagt. Es ist eines
Rechtsstaats unwürdig, wenn Sanktionen auf der Grundlage unzutreffender
Zeitungsartikel verhängt werden. Genau das geschieht in Europa jedoch
regelmäßig. Der Beschluß des Landgerichts Hamburg und die Tatsache, dass der
Rat der Europäischen Union Frau Narzieva unverzüglich von seiner
Sanktionsliste gestrichen hat, sind mehrfache Belege dafür, dass die gegen
sie gerichteten Maßnahmen von Anfang an ungerechtfertigt waren. Sie müssen
nun auch in allen anderen Jurisdiktionen, in denen sie noch in Kraft sind,
aufgehoben werden."

Cision View original content:
https://www.prnewswire.com/news-releases/lg-hamburg-untersagt-zentrale-behauptungen-aus-sanktionsbegrundung-gegen-schwester-von-alischer-usmanow---rechtsanwalte-steinhofel-302620930.html

---------------------------------------------------------------------------

20.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen:
https://eqs-news.com/?origin_id=09932813-c5f0-11f0-be29-0694d9af22cf&lang=de

---------------------------------------------------------------------------

2233278 20.11.2025 CET/CEST

°