Kreise: Längere Kurzarbeit soll Arbeitsmarkt stabilisieren
BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsministerium plant erneut eine Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate. Das geht aus einem neuen Verordnungsentwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Als Grund wird die unsichere wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2026 genannt. Gerade exportorientierte Branchen würden unter der sprunghaften Handels- und Sicherheitspolitik der USA und möglichen Gegenreaktionen durch Handelspartner leiden.
Bas: "Stehe an der Seite der Beschäftigten und der Unternehmen"
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) teilte mit, sie kämpfe "um jeden guten Industriearbeitsplatz in unserem Land". Trotz des Investitionspakets von 500 Milliarden Euro seien "einige Unternehmen und vor allem ihre Beschäftigten in der aktuellen Situation auf Unterstützung angewiesen", so Bas. Deshalb werde eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate bis Ende 2026 jetzt "sehr schnell auf den Weg" gebracht. "Als Arbeitsministerin stehe ich an der Seite der Beschäftigten und der Unternehmen in diesem Land", betonte Bas.
Mehr Planungssicherheit, weniger Personalabbau
Regulär ist eine Bezugsdauer von längstens zwölf Monaten vorgesehen. Eine Verlängerung solle auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite wirken: Den Beschäftigten sollen ihre bedrohten Jobs gesichert werden. Den Unternehmen soll das Halten ihrer oft langjährigen bewährten Arbeitskräfte erleichtert werden.
Ohne eine Verlängerung befürchtet das Bundesarbeitsministerium einen "erheblichen Personalabbau bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben", heißt es in dem Entwurf. Das Bundesministerium rechnet mit Mehrausgaben zulasten des Haushaltes der Bundesagentur für Arbeit (BA) "von schätzungsweise rund 180 Millionen Euro".
Mehr als 200.000 Beschäftigte in Kurzarbeit
Kurzarbeit bedeutet, dass alle oder nur ein Teil der Beschäftigten in einem Betrieb weniger Stunden arbeiten, als sie normalerweise arbeiten müssten. Die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit soll Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei den Kosten entlasten und Kündigungen verhindern.
Aktuell arbeiten rund 209.000 Beschäftigte in Kurzarbeit. Zum Vergleich: Vor Ausbruch der Corona-Pandemie im September 2019 waren es rund 75.000. Rund 76 Prozent entfallen auf das Verarbeitende Gewerbe, mit Schwerpunkten im Maschinenbau und in der Herstellung von Metallerzeugnissen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld ausgedehnt wird: Auch aktuell gilt eine Bezugsdauer von 24 Monaten, die aber am 31. Dezember 2025 ausläuft./lfö/DP/jha