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APA ots news: Aktuelle Empfehlungen und Budgetprognose: Hohe Budgetdefizite erfordern zusätzliche Konsolidierung
Wien (APA-ots) - -
Budgetdefizite bleiben bis 2029 deutlich über der Maastricht-
Obergrenze von 3 Prozent des BIP.
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Rückführung des Maastricht-Defizits unter 3 Prozent des BIP bis
2028 gemäß EU-Defizitverfahren wird deutlich verfehlt und könnte nur
durch zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen, die über das geplante
Paket der Bundesregierung hinausgehen, erreicht werden.
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Große Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben bleibt weiter
bestehen.
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Die seit 2020 gesetzten zusätzlichen fiskalpolitischen Maßnahmen
haben im Jahr 2024 immer noch eine Wirkung von 17,5 Mrd Euro.
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Staatsschuldenquote steigt bis 2029 auf historischen Höchststand
von 87,7 Prozent des BIP.
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Konsolidierung muss umgehend auf allen gebietskörperschaftlichen
Ebenen intensiviert werden.
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Sektorübergreifende Strukturreformen (u. a. Spitalsreform) und
Pensionsreformmaßnahmen sind ehestmöglich einzuleiten und umzusetzen.
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Verbessertes, transparentes Budgetcontrolling ist zur
gesamtstaatlichen Budgetsteuerung umzusetzen.
Der Fiskalrat erwartet für die Jahre 2025 und 2026 ein
gesamtstaatliches Budgetdefizit von 4,4 Prozent bzw. 4,1 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP), das auch mittelfristig deutlich über der
Obergrenze von 3 Prozent des BIP verharrt. Als Folge der hohen
Budgetdefizite steigt die Staatsschuldenquote stetig von 79,9 Prozent
des BIP (2024) auf den historischen Höchststand von 87,7 Prozent des
BIP (2029) an. "Der derzeit gültige Nettoausgabenpfad ist eine
"lasche" EU-Vorgabe, die eine nachhaltige Rückführung des
Budgetdefizits nicht sicherstellt: Zwar ist von der Einhaltung der
neuen Ausgabenregel trotz hoher Budgetdefizite und einer laufend
steigenden Schuldenquote in allen Jahren bis einschließlich 2029
auszugehen.", so Christoph Badelt, Präsident des Fiskalrates. Die
Rückführung des Budgetdefizits unter die Maastricht-Obergrenze von 3
Prozent des BIP würde jedoch noch große, zusätzliche
Konsolidierungsschritte erfordern.
Zwtl.: Fiskalrat prognostiziert weiterhin hohe Budgetdefizite und
deutlichen Anstieg der Schuldenquote
Die budgetäre Lage Österreichs verschlechterte sich gegenüber den
Vorkrisenjahren deutlich. Neben den permanent wirkenden
wirtschaftlichen und budgetären Folgen der multiplen Krisen sind
einerseits großzügige, nicht treffsichere Krisenhilfen, die
ambitionierte Klimapolitik, außertourliche Pensionserhöhungen und
hohe Investitionen in die Schieneninfrastruktur dafür verantwortlich.
Andererseits trugen diverse Abgabensenkungen bei gleichzeitig
schwacher Konjunktur zu den grundlegenden, auseinanderklaffenden
Wachstumsdynamiken von Einnahmen und Ausgaben bei. Im Jahr 2024 lag
die Budgetbelastung durch neue fiskalpolitische Maßnahmen, die seit
2020 gesetzt wurden, noch immer bei 17,5 Mrd Euro. Zusätzlich setzte
der seit Jahrzehnten prognostizierte Anstieg der demografieabhängigen
Ausgaben in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Pensionen zunehmend
ein und die Zinsausgaben erhöhten sich aufgrund der Normalisierung
der Marktzinsen deutlich.
Die von der Bundesregierung eingeleiteten
Konsolidierungsmaßnahmen erreichen aus Sicht des Fiskalrates in der
kurzen Frist das anvisierte Volumen. Die Defizitprognose des
Fiskalrates für 2025 und 2026 liegt mit 4,4 Prozent bzw. 4,1 Prozent
des BIP leicht unterhalb der geplanten Werte der Bundesregierung. Das
von der Regierung geplante mittelfristige Konsolidierungsvolumen ist
hingegen zu einem großen Teil noch nicht durch konkrete Maßnahmen
unterlegt und würde selbst bei voller Umsetzung nicht ausreichen, um
die Budgetdefizite unter die 3-Prozent-Obergrenze zu senken. Der
Fiskalrat geht mittelfristig von Budgetdefiziten in Höhe von rund 4
Prozent des BIP aus. Dabei werden geplante, aber noch nicht
konkretisierte Regierungsmaßnahmen in Höhe von 2,8 Mrd Euro (0,5
Prozent des BIP) im Jahr 2029 nicht berücksichtigt. Die
Staatsschuldenquote steigt weiter kontinuierlich an.
Zwtl.: Geplante Beendigung des ÜD-Verfahrens bis 2028 erfordert
weitere große Konsolidierungsschritte
Auf Basis der FISK-Herbstprognose beträgt das Maastricht-Defizit
im Jahr 2028 4,2 Prozent des BIP. Um das Verfahren wegen eines
übermäßigen Defizits (ÜD-Verfahren) wie geplant im Jahr 2028 zu
beenden, ist eine Rückführung des Budgetdefizits unter die 3 Prozent-
Obergrenze nötig. Dazu ist eine Verbesserung des Budgetsaldos im
Umfang von 8,9 Mrd Euro notwendig (unter Berücksichtigung der
ausgelösten negativen BIP-Wachstumseffekte). Selbst bei vollständiger
Umsetzung des geplanten Konsolidierungsplans der Bundesregierung und
unter Berücksichtigung des einmaligen Wegfalls der CO2-
Zertifikatseinnahmen (1,6 Mrd Euro) infolge eines statistischen
Sondereffektes 2028 verbleibt ein beträchtliches
Konsolidierungserfordernis von mehr als 5 Mrd Euro. Trotz erwarteter
Überschreitung der Defizitobergrenze im Jahr 2028 laut FISK-
Herbstprognose ist "nur" von einer Verlängerung des ÜD-Verfahrens
ohne finanzielle Sanktionen auszugehen, solange der Nettoausgabenpfad
eingehalten wird.
Zwtl.: Erfüllung der EU-Fiskalregeln nach ÜD-Verfahren bleibt große
Herausforderung
Sobald das ÜD-Verfahrens beendet ist, ergibt sich aus den EU-
Fiskalregeln eine notwendige durchschnittliche Rückführung der
Schuldenquote (gemessen in Prozent des BIP) um mindestens 0,5
Prozentpunkte p. a. Hierfür werden ein deutlich geringeres
Budgetdefizit von rund 2 Prozent des BIP und folglich weitere große
Konsolidierungsschritte benötigt.
Zwtl.: Intensivierte Konsolidierungsanstrengung aller
Gebietskörperschaften und verbessertes Budgetcontrolling im
Bundesstaat erforderlich
Die Einhaltung der vereinbarten Konsolidierungsbeiträge gemäß
neuem Stabilitätspakt erfordert erhöhte Konsolidierungsanstrengungen
und einen strikten Budgetvollzug von Bund, Ländern und Gemeinden.
Entscheidend hierfür sind auch eine valide, umfassende Datenbasis,
ein verbessertes Budgetcontrolling und ein verlässliches
Vollzugsmonitoring. Ausschlaggebend für eine erfolgreiche
Konsolidierung ist die Priorisierung von Ausgabenbereichen, z. B. für
Bildung und Forschung, insbesondere auch im Hinblick auf ihre
Wachstumseffekte. Zudem sind über die bloße Konsolidierung der
Haushalte hinausgehend auch Budgetspielräume zur Ausübung der
makroökonomischen Stabilisierungsfunktion des Staates sowie zur
Standortattraktivierung und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit zu
schaffen, aber auch um den erforderlichen strukturellen Veränderungen
(Klimawandel, Digitalisierung, Alterung der Bevölkerung) begegnen zu
können.
Zwtl.: Nahtlose, nachhaltige Konsolidierungswirkung ist durch
Strukturreformen sicherzustellen
Eine massive Reduktion der Lücke zwischen Staatsausgaben und
Staatseinnahmen ist erforderlich, um aus der Phase hoher
Budgetdefizite rasch herauszukommen. Dazu sind auch umfassende
gebietskörperschaftsübergreifende Reformen im Gesundheits-, Pflege-
und Pensionsbereich sowie im Förderwesen unerlässlich, um in Zukunft
eine dauerhafte Angleichung der Dynamik auf der Einnahmen- und
Ausgabenseite zu erreichen, die eine neuerliche Öffnung dieser
Einnahmen-Ausgaben-Schere verhindert und nachhaltige Staatsfinanzen
gewährleistet.
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