Bericht: Kanzleramt will BND härteres Vorgehen erlauben
BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll nach Plänen aus dem Kanzleramt deutlich mehr Handlungsmöglichkeiten für besonders bedrohliche Lagen erhalten. Dazu gehörten etwa Sabotageaktionen, um gegnerische Streitkräfte zu schwächen, berichten WDR, NDR und "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf einen Entwurf des neuen BND-Gesetzes. Ein Sprecher des Auslandsnachrichtendienstes sagte auf Anfrage, man wolle aus Respekt vor der Arbeit der Bundesregierung und vor dem Gesetzgeber die derzeitige Arbeit an der BND-Gesetzesnovelle sowie etwaige Zwischenstände nicht kommentieren.
Operative Handlungen erlaubt
Dem Bericht zufolge soll der BND künftig nicht mehr nur Spionage betreiben, Informationen gewinnen und auswerten können, sondern auch operative Handlungen zum Schutz der Bundesrepublik ausführen können. Voraussetzung ist dem Bericht zufolge eine "nachrichtendienstliche Sonderlage". Diese soll vom Nationalen Sicherheitsrat, bestehend aus den wichtigsten Bundesministern, unter Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) des Bundestages festgestellt werden können.
Die Beteiligung des geheim tagenden Gremiums, das die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des BND und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) kontrolliert, an solchen Entscheidungen wäre ein Novum. Womöglich soll dieser Vorschlag für eine stärkere Einbindung des Parlaments Abgeordnete beruhigen, die erweiterte Befugnissen für den Nachrichtendienst tendenziell eher skeptisch sehen.
Sonderlage müsste festgestellt werden
Definiert würde eine solche Lage dem Bericht zufolge als eine Situation, in der eine Bedrohung für die Bundesrepublik Deutschland oder Bündnispartner festgestellt wird, etwa durch Kriegsvorbereitungen einer anderen Nation oder durch verstärkte hybride Angriffe.
In einer Sonderlage soll es dem BND nach den Vorstellungen aus dem Kanzleramt, so der Bericht, auch erlaubt sein, bei Cyberangriffen aktiv zurückzuschlagen und etwa Datenströme umzuleiten oder auch IT-Infrastruktur auszuschalten, von der Angriffe gestartet werden.
Die Auswertung von Daten mittels Künstlicher Intelligenz soll dem BND dem Bericht zufolge ebenso gestattet werden wie der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware. BND-Mitarbeitern soll es zudem erlaubt werden, in Wohnungen einzudringen, um Spionagetechnik zu installieren, und Gerätschaften, wie etwa Waffenteile, heimlich zu manipulieren und zu sabotieren, um sie unschädlich zu machen.
Frühes Stadium
Die BND-Gesetzesnovelle befinde sich noch in einem frühen Stadium, hieß es in dem Bericht von NDR, WDR und SZ. Das Bundesjustizministerium und das Verteidigungsministerium seien um Stellungnahmen gebeten. Ziel der geplanten Reform ist es unter anderem angesichts der aus Sicht der Bundesregierung deutlich gestiegenen hybriden Bedrohung vor allem durch Russland dem BND Instrumente an die Hand zu geben, die ein schnelleres und entschlosseneres Handeln ermöglichen./brd/DP/stw