EQS-Adhoc: VIB Vermögen AG: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sowie die Höhe von Abfindung und fester Ausgleichszahlung zwischen DIC Real Estate Inve (deutsch)
VIB Vermögen AG: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sowie die Höhe von Abfindung und fester Ausgleichszahlung zwischen DIC Real Estate Inve
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EQS-Ad-hoc: VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Immobilien/Sonstiges
VIB Vermögen AG: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages sowie die Höhe von Abfindung und fester
Ausgleichszahlung zwischen DIC Real Estate Inve
02.01.2026 / 13:45 CET/CEST
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VIB Vermögen AG: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages sowie die Höhe von Abfindung und fester
Ausgleichszahlung zwischen DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA und
VIB Vermögen AG
Neuburg a. d. Donau, 2. Januar 2026
Die DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
("DIC REI KGaA"), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der BRANICKS Group AG
("BRANICKS"),
und die VIB Vermögen AG ("VIB"), ISIN: DE000A2YPDD0 beabsichtigen, wie am
30. Oktober 2025 angekündigt, den Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG zwischen der DIC REI KGaA als
herrschendem Unternehmen und der VIB als beherrschtem Unternehmen ("BGAV
VIB").
DIC REI KGaA und VIB haben sich nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam
beauftragten Bewertungsgutachters und mit Zustimmung des jeweiligen
Aufsichtsrats heute darauf geeinigt, in dem BGAV VIB den außenstehenden
Aktionären der VIB eine Abfindung in Höhe von 4,18 Aktien der BRANICKS je
Aktie der VIB anzubieten. Darüber hinaus haben sich DIC REI KGaA und VIB mit
Zustimmung ihres jeweiligen Aufsichtsrats heute darauf geeinigt, dass an die
außenstehenden Aktionäre der VIB für die Dauer des BGAV VIB eine jährliche
feste Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,92 brutto (bzw. EUR 0,77 netto
nach Abzug aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie
der VIB für jedes volle Geschäftsjahr gezahlt werden wird.
Die Prüfung der Angemessenheit der vereinbarten Ausgleichszahlung und des
vereinbarten Umtauschverhältnisses für die Aktienabfindung durch den
gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer ist derzeit
noch nicht abgeschlossen. Der gerichtlich bestellte Prüfer hat aber bereits
in Aussicht gestellt, dass er die Angemessenheit bestätigen wird.
Der BGAV VIB bedarf zu dessen Wirksamkeit der Zustimmung der
Hauptversammlung der VIB, welche für den 12. Februar 2026 vorgesehen ist,
und der Zustimmung der Hauptversammlung der DIC REI KGaA sowie der
persönlich haftenden Gesellschafterin der DIC REI KGaA zu dem
Hauptversammlungsbeschluss der DIC REI KGaA, welche beide in zeitlichem
Zusammenhang mit der Hauptversammlung der VIB eingeholt werden sollen sowie
der Eintragung in das Handelsregister der VIB. Zur Schaffung der neuen
Aktien der BRANICKS, die den außenstehenden Aktionären der VIB für den Fall
der Annahme der angebotenen Abfindung zu gewähren sind, wird der
Hauptversammlung der BRANICKS im Rahmen einer außerordentlichen
Hauptversammlung, welche für den 13. Februar 2026 geplant ist, die Schaffung
eines neuen entsprechend gestalteten bedingten Kapitals vorgeschlagen.
Darüber hinaus beabsichtigen die DIC REI KGaA und BRANICKS den Abschluss
eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG mit
BRANICKS als herrschendem Unternehmen und DIC REI KGaA als beherrschtem
Unternehmen.
Die Einberufung zu der außerordentlichen Hauptversammlung der VIB mit
weiteren Details zu dem geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
sowie die Einberufung zu der außerordentlichen Hauptversammlung der BRANICKS
mit weiteren Details zur Schaffung eines neuen entsprechend gestalteten
bedingten Kapitals sollen jeweils in den kommenden Tagen veröffentlicht
werden.
Ende der Insiderinformation
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86633 Neuburg/Donau
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