EQS-News: Haier Smart Home: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission (deutsch)
Haier Smart Home: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
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EQS-News: Haier Smart Home Co.,Ltd. / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Haier Smart Home: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
der Kommission
20.01.2026 / 09:05 CET/CEST
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Haier Smart Home: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
der Kommission
Qingdao / Shanghai / Hong Kong / Frankfurt, 20. Januar 2026 - Haier Smart
Home Co., Ltd. ("Haier Smart Home" oder "die Gesellschaft", D-share 690D.DE,
A-share 600690.SH, H-share 06690.HK), hat heute beschlossen, von der
Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Mai 2025 Gebrauch
zu machen, um Aktien zurückzukaufen und ein Aktienrückkaufprogramm für ihre
D-Aktien mit einem maximalen Volumen von bis zu EUR 2.000.000 (ohne
Nebenkosten des Erwerbs) ("Aktienrückkaufprogramm") aufzulegen. Die im
Rahmen des Aktienrückkaufprogramms zu erwerbenden D-Aktien werden
eingezogen, wodurch sich das Kapital der Gesellschaft reduziert. Die
Gesellschaft ist der Ansicht, dass eine solche Kapitalherabsetzung sich
positiv auf ihre Kapitalstruktur auswirken würde.
Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms sollen maximal 1.000.000 D-Aktien der
Gesellschaft (ISIN: CNE1000031C1) erworben werden, was etwa 0,369 % des
aktuellen D-Aktienkapitals der Gesellschaft entspricht.
Das Aktienrückkaufprogramm wird über das XETRA®-Handelssystem der
Frankfurter Wertpapierbörse und über ausgewählte multilaterale
Handelssysteme innerhalb der Europäischen Union durchgeführt. Das
Aktienrückkaufprogramm beginnt am oder um den 21. Januar 2026 und wird bis
zum 13. Februar 2026 durchgeführt.
Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt vorbehaltlich der Marktbedingungen und
unter Einhaltung der geltenden Vorschriften und Bestimmungen, einschließlich
der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch und der delegierten Verordnung (EU)
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (die "Delegierte Verordnung").
Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms dürfen gemäß Art. 3 Abs. 2 der
Delegierten Verordnung Aktien nicht zu einem Preis gekauft werden, der höher
ist als der höhere der beiden folgenden Preise: der Preis des letzten
unabhängig ausgeführten Handelsgeschäfts und das höchste aktuelle
unabhängige Kaufgebot an dem Handelsplatz, an dem der Kauf getätigt wird.
Gemäß der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. Mai 2025
erteilten Ermächtigung darf der pro Aktie gezahlte Preis nicht mehr als 5 %
über oder unter dem Preis liegen, der durch die Eröffnungsauktion im
Xetra-Handel am jeweiligen Handelstag festgestellt wird.
Der Aktienrückkauf wird im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft von einem
Finanzinstitut innerhalb des oben genannten Zeitraums in Übereinstimmung mit
den geltenden einschlägigen Regeln und Vorschriften durchgeführt. Das
Finanzinstitut trifft Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der
Aktien gemäß Art. 4 Abs. 2 Buchstabe b) der Delegierten Verordnung
unabhängig von und ohne Einflussnahme durch die Gesellschaft. Zur Vermeidung
von Zweifeln wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft keinen Einfluss
auf die Entscheidungen des Finanzinstituts ausübt. Das Finanzinstitut hat
sich gegenüber der Gesellschaft außerdem verpflichtet, die
Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung und die im
Aktienrückkaufprogramm festgelegten Anforderungen einzuhalten.
Das Aktienrückkaufprogramm kann jederzeit gestoppt, unterbrochen und
fortgesetzt werden, soweit dies erforderlich, rechtlich zulässig und durch
die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. Mai 2025 erteilte
Ermächtigung abgedeckt ist. Alle derartigen Änderungen werden unverzüglich
bekannt gegeben.
Detaillierte Informationen zum Aktienrückkaufprogramm werden in
Übereinstimmung mit der Delegierten Verordnung regelmäßig und zeitnah zur
Veröffentlichung bereitgestellt, unter anderem auf der Website der
Gesellschaft unter:
https://smart-home.haier.com/en/investor-relations/#announcement
IR Kontakt:
Haier Smart Home Hong Kong
T: +852 2169 0000
Email: ir@haier.hk
Presse Kontakt:
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Sara Pinto
pi@crossalliance.de
T: +49 (0) 89 1250903 35
Über Haier Smart Home Co., Ltd.:
Haier Smart Home ist ein weltweit führender Anbieter von Smart-Home-Lösungen
und bietet ein umfassendes Portfolio, das alle Aspekte des modernen Lebens
abdeckt. Das Angebot gliedert sich in vier Kernkategorien: (1)
Haushaltsgroßgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Küchengeräte; (2)
HLK-Produkte und -Lösungen (Heizung, Lüftung, Klimatechnik), darunter
Klimaanlagen für Wohngebäude, Warmwasserbereiter, gewerbliche Gebäudesysteme
und gewerbliche Kühlgeräte; (3) Intelligente Geräte und Kleingeräte wie
Staubsaugerroboter und smarte Schlösser; (4)
End-to-End-Wertschöpfungskettenprozesse, inklusive der Produktion von
Kernkomponenten, intelligenter Logistik und Lieferkettenmanagement sowie
Recycling. Durch die Bereitstellung integrierter Smart-Home-Erlebnisse prägt
Haier weiterhin die Entwicklung der globalen Smart-Home-Branche. Das
Unternehmen vertreibt seine Produkte über ein Portfolio weltweit bekannter
Marken, darunter Haier, Casarte, Leader, Candy, GE Appliances, AQUA und
Fisher & Paykel.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Haier Smart Home Co.,Ltd.
Haier Industrial Park, Laoshan District
266101 Qingdao
China
Telefon: +49 6172 9454 143
Fax: +49 6172 9454 42143
E-Mail: ir@haier.hk
Internet: smart-home.haier.com
ISIN: CNE1000031C1, CNE000000CG9, CNE1000048K8
WKN: A2JM2W, A2QHT7
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