EQS-News: Alischer Usmanow gewinnt Klage gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rechtsanwalte Steinhofel (deutsch)
Alischer Usmanow gewinnt Klage gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rechtsanwalte Steinhofel
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EQS-News: Lawyer Steinhofel / Schlagwort(e): Sonstiges/Rechtssache
Alischer Usmanow gewinnt Klage gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung -
Rechtsanwalte Steinhofel
28.01.2026 / 14:15 CET/CEST
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HAMBURG, Deutschland, 28. Januar 2026 /PRNewswire/ -- Mit Urteil vom 23.
Januar 2026 hat das Landgericht Hamburg der Klage von Alischer Usmanow gegen
die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) stattgegeben und dem Blatt die
Verbreitung einer Reihe falscher Tatsachenbehauptungen untersagt. Erstmals
überhaupt verbot ein europäisches Gericht die Verbreitung von gegen Usmanow
gerichteter Falschaussagen Alexej Nawalnys.
Gegenstand des Verfahrens war ein im April 2023 veröffentlichter Artikel
("Im Auftrag des Kremls"). Nachdem die FAZ die Abgabe einer
Unterlassungserklärung verweigerte, entschied jetzt die Hamburger
Pressekammer. Das Gericht gab allen fünf Unterlassungsanträgen von Usmanow
statt.
Untersagt wurde die Behauptung, Usmanow habe sein Geld "mutmaßlich im
Auftrag des Kremls eingesetzt", er habe als "Putins informeller Beauftragter
für Usbekistan gegolten". Als unzulässig erachtet wurde auch die Verbreitung
von Behauptungen Alexej Nawalnys. Dieser hatte den unwahren Vorwurf erhoben,
Usmanow habe dem stellvertretenden Vorsitzenden des russischen
Sicherheitsrates, Dmitri Medwedew, nahestehenden Stiftungen Immobilien
geschenkt, weil Medwedew Usmanows Geschäfte zu Lasten des russischen Staates
gedeckt habe. Unzulässig ist nach der Entscheidung auch die in dem Artikel
enthaltene Unterstellung, Usmanow habe Staatseigentum an sich selbst
verkauft.
Dass die Unterstellungen von Alexej Nawalny vor Gericht keinen Bestand
haben, ergibt sich auch aus einem Beschluss des Landgerichts Frankfurt aus
dem Mai 2023: Das Gericht hob einen allein auf Navalnys Behauptungen
basierenden Durchsuchungsbeschluss auf, da es sich um nichts als "bloße
Vermutungen" und "vage Anhaltspunkte" handele.
Vor diesem Hintergrund erscheint es fragwürdig, dass gerichtlich jetzt
verbotene Vorwürfe genutzt wurden, um EU-Sanktionen gegen Usmanow zu
verhängen und in Deutschland Ermittlungen gegen ihn einzuleiten.
Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg setzt eine Reihe gerichtlicher
Entscheidungen zugunsten von Alischer Usmanow fort, welche die zur
Rechtfertigung der Sanktionen herangezogenen Behauptungen infrage stellen.
Im Januar 2024 erging ein Urteil gegen das US-Magazin "Forbes", dessen
Artikel vom Rat der EU als Schlüsselelement für die Sanktionsbegründung
herangezogen worden war. Zuvor hatte das Gericht ähnliche Entscheidungen
gegen den Tagesspiegel (Deutschland), Exxpress (Österreich), Luxembourg
Times (Luxemburg), Blick (Schweiz) u.a. getroffen.
Im Dezember 2025 stellte Deutschland das Ermittlungsverfahren gegen Alischer
Usmanow wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz im
Zusammenhang mit den geltenden EU-Sanktionen ein - ohne Anklageerhebung und
unter Wahrung der Unschuldsvermutung. Ein Jahr zuvor hatte Deutschland
bereits ein Geldwäscheverfahren gegen Herrn Usmanow eingestellt.
Joachim Steinhöfel, Medienrechtsanwalt von Alischer Usmanow, erklärte dazu:
"Dieses Urteil bestätigt, dass die wesentlichen Vorwürfe im FAZ-Artikel
nichts weiter waren als eine Mischung aus falschen Tatsachenbehauptungen und
diskreditierten Narrativen von Alexej Nawalny. Zum wiederholten Male hat ein
Gericht falsche Tatsachenbehauptungen untersagt, die tragende Elemente der
Sanktionsbegründung gegen Herrn Usmanow wiederholen. Dies rechtfertigt die
von Gerichten der EU bestätigte Einschätzung, dass die Sanktionsbegründung
der EU nichts anderes ist als eine Ansammlung
persönlichkeitsrechtsverletzender Fake News."
Hintergrund:
In den Jahren 2023-2026 erwirkten wir für Alischer Usmanow und seine
Familienangehörigen 18 Gerichtsurteile sowie 102 Unterlassungserklärungen
von Medien weltweit, setzten die Löschung hunderter falscher Artikel und
Links durch und sorgten für die Korrektur von insgesamt mehr als 2.000
Veröffentlichungen. Herr Usmanow gewann Verfahren gegen das US-Magazin
Forbes, den Tagesspiegel, den österreichischen Kurier sowie große deutsche
Rundfunkanstalten wie RTL und ARD/Westdeutscher Rundfunk.
Im April 2025 löschte der Münchner Merkur 15 Artikel über Alischer Usmanow.
Einige dieser Artikel waren Auslöser für Ermittlungen gegen Herrn Usmanow in
Deutschland und wurden im Sanktionsdossier des Rates der EU gegen Herrn
Usmanow erwähnt. Ebenso löschte oder überarbeitete die Neue Osnabrücker
Zeitung (NOZ) 36 ihrer fehlerhaften Artikel, die irische Publikation EU
Reporter entfernte zeitgleich 174 Links in 58 Sprachen von ihrer Website.
Im Februar 2025 informierte Deutschlands führende Nachrichtenagentur dpa
ihre nationalen und internationalen Medienpartner über den Rückruf einer
Meldung, wonach Herrn Usmanows Schwester Eigentümerin der Yacht Dilbar sei.
Dies geschah, nachdem das Bundeskriminalamt (BKA) eine entsprechenden
Aussage auf Abmahnung löschen musste. Daraufhin wurden die Inhalte von den
Websites zahlreicher Medien entfernt, darunter der Frankfurter Allgemeine
Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Zeit, Neue Osnabrücker Zeitung u.a. Im März
2025 war auch die Tagesschau, Deutschlands älteste und meistgesehene
Fernsehnachrichtensendung, gezwungen, ähnliche Inhalte von ihrer Website zu
entfernen.
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