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EQS-News: ABO Energy wertet erste Abstimmung als Erfolg und lädt Gläubiger der Anleihe zu einer Versammlung ein (deutsch)

17.02.2026
um 14:28 Uhr

ABO Energy wertet erste Abstimmung als Erfolg und lädt Gläubiger der Anleihe zu einer Versammlung ein

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EQS-News: ABO Energy GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Anleihe
ABO Energy wertet erste Abstimmung als Erfolg und lädt Gläubiger der Anleihe
zu einer Versammlung ein

17.02.2026 / 14:27 CET/CEST
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Die Vorschläge der ABO Energy haben bei einer "Abstimmung ohne Versammlung"
unter den Gläubigern der Anleihe 2024/2029 (ISIN: DE000A3829F5) zwar die
notwendige Stimmenmehrheit erreicht. Allerdings wurde das für die
Beschlussfähigkeit erforderliche Quorum von 50 Prozent verfehlt. Rund 38
Prozent des ausstehenden Kapitals haben sich an der Abstimmung beteiligt.
ABO Energy sowie der zum Leiter der Abstimmung ohne Versammlung bestellte
Notar Dr. Matthias Horbach beabsichtigen nun, zu einer physischen
Gläubigerversammlung einzuladen. Voraussichtlich am Montag, 9. März, sollen
die Gläubiger ab 14 Uhr in den Räumlichkeiten der Wiesbadener Industrie- und
Handelskammer, Wilhelmstr. 24-26, erneut über die vorgeschlagenen Änderungen
der Anleihebedingungen sowie die Wahl und Bevollmächtigung eines gemeinsamen
Vertreters abstimmen. Bei diesem zweiten Wahldurchgang gilt für die
Beschlussfähigkeit ein reduziertes Teilnahmequorum von 25 Prozent.

"Das Ergebnis der ersten Wahl ist ermutigend", sagt Alexander Reinicke, für
die Unternehmensfinanzierung zuständiger Geschäftsführer (CFO).
"Offensichtlich haben die Anleihegläubiger erkannt, dass ihre Zustimmung zu
den Beschlussvorschlägen notwendig ist, um die anstehende Sanierung des
Unternehmens zu ermöglichen." Da die ABO Energy-Anleihe in den Depots vieler
tausend Anlegerinnen und Anleger liegt, war das initiale Quorum von 50
Prozent eine hohe Hürde. Im zweiten Anlauf sind die Chancen gut, die
notwendigen Entscheidungen zu erreichen. "Wir bitten erneut alle
Anleihegläubiger, sich im Interesse der Gesellschaft wie im eigenen
Interesse an der Gläubigerversammlung zu beteiligen und die Vorschläge
anzunehmen", sagt Reinicke. "Denn das verbessert die Sanierungschancen des
Unternehmens erheblich und damit auch die Aussichten, weiterhin die sich aus
der Anleihe ergebenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen."

Die bei der ersten Abstimmung in der vergangenen Woche abgegebenen Stimmen
fließen nicht in die Wertung der nun folgenden Abstimmung ein. Um zu den
anstehenden wichtigen Beschlüssen beizutragen, müssen Anlegerinnen und
Anleger sich in jedem Fall an der nun folgenden zweiten und entscheidenden
Abstimmung beteiligen und eine neu auszustellende Bescheinigung über die von
Ihnen gehaltenen Anleihen von der depotführenden Bank einreichen
("Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk").

Unter anderem schlägt die Gesellschaft vor, auf die in den
Anleihebedingungen enthaltene Negativverpflichtung ("negative pledge") zu
verzichten. Diese Regelung behindert aktuell den Abschluss neuer Avale,
Kredite und Bürgschaften, die wichtig für die Fortführung der Geschäfte von
ABO Energy sind. Aktuell sehen die Anleihebedingungen ferner vor, dass
Anleihen fällig gestellt werden können, wenn die Emittentin aufgrund von
finanziellen Schwierigkeiten Verhandlungen mit einem Großteil ihrer
Gläubiger über eine Umschuldung beginnt. Um den Fortgang der Verhandlungen
über ein Sanierungskonzept nicht zu gefährden, soll dieses Kündigungsrecht
gestrichen werden. Weitere Kündigungsrechte sollen bis 31. Mai 2026 außer
Kraft gesetzt werden, um den Abschluss eines Sanierungskonzepts zu
ermöglichen. Um Verhandlungen und Abstimmungen im Rahmen der Sanierung zu
erleichtern und die Rechte der Anleihegläubiger zu berücksichtigen, soll ein
gemeinsamer Vertreter bestellt und dieser ermächtigt werden, im Namen der
Anleihegläubiger eine Stillhaltevereinbarung abzuschließen und die
Interessen der Anleihegläubiger im Rahmen der weiteren Verhandlungen zu
vertreten.

Mit Veröffentlichung der Einberufung im Bundesanzeiger werden die Dokumente
zur Gläubigerversammlung voraussichtlich ab Donnerstag, 19. Februar, ab 15
Uhr auf der Webseite ( www.aboenergy.com/anleihe) zur Verfügung stehen. Um
an der Gläubigerversammlung am Montag, 9. März, teilzunehmen, ist eine
rechtzeitige Anmeldung bei der Emittentin erforderlich. Dabei ist als
Nachweis über den Anteilsbesitz ein von der depotführenden Bank
auszustellender "Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk" einzureichen.
Alternativ zu einer persönlichen Teilnahme können Anleihegläubiger eine
Person ihrer Wahl oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
bevollmächtigen, bei der Versammlung abzustimmen.

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