Bundestag: Rund acht Mitarbeiter pro Abgeordnetem
BERLIN (dpa-AFX) - Die 630 Bundestagsabgeordneten beschäftigen nach Angaben des Parlaments bis zu 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insgesamt werden von der Bundestagsverwaltung Abrechnungen über 5.030 Personen geführt, hieß es auf Anfrage. Da einzelne Mitarbeiter aber auch für mehrere Abgeordnete arbeiten können und bei der Abrechnung entsprechend mehrfach gezählt würden, seien es weniger Leute. Eine genaue Angabe ist demnach nicht möglich.
Basierend auf den Abrechnungsdaten beschäftigen die 151 AfD-Abgeordneten 1.387 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die zweitgrößte Fraktion liegt damit hinter der größten Fraktion, der CDU/CSU, bei deren 208 Parlamentariern insgesamt 1.588 Mitarbeiter unter Vertrag stehen. Die 120 SPD-Abgeordneten haben demnach 923, die 85 Grünen 631 und die 64 Linken-Abgeordneten 487 Mitarbeiter. Dazu kommen zwei fraktionslose Abgeordnete mit insgesamt 14 Mitarbeitern.
AfD im Schnitt vorn
Im Schnitt beschäftigt jeder Abgeordnete 8 Leute. Die AfD liegt mit im Schnitt 9,2 Mitarbeitern vorn. Dahinter kommt die SPD mit durchschnittlich 7,7 Mitarbeitern.
Bundestagsabgeordneten stehen monatlich bis zu 26.650 Euro (Stand 1. April 2025) für Mitarbeiter zu. Abgerechnet wird über die Bundestagsverwaltung, das Geld geht direkt an die Mitarbeiter. Sie kümmern sich zum Beispiel im Bundestags- oder Wahlkreisbüro um E-Mails, koordinieren Termine, beantworten Presse- und Bürgeranfragen, betreuen Social-Media-Konten der Abgeordneten oder helfen bei Gesetzentwürfen.
Die AfD sieht sich seit mehreren Wochen mit Medienberichten über sogenannte Überkreuz-Beschäftigungen in Abgeordnetenbüros konfrontiert. Dabei geht es darum, dass Parlamentarier Angehörige von Parteifreunden in ihren Büros anstellen. Für eigene Verwandte, Partner oder Ex-Partner ist das gesetzlich ausgeschlossen, für Angehörige von Parteikollegen nicht. Dennoch gibt es eine Debatte über solche Praktiken und über eine mögliche Verschärfung der bestehenden Regeln. Die AfD-Spitze wollte am Montagabend über das Thema beraten.
Die Bundestagsverwaltung hat keinen Überblick über das Ausmaß solcher Überkreuz-Beschäftigungen. Da diese nicht verboten seien, gebe es auch keinen Anlass diese Verbindungen im Bereich privatrechtlicher Arbeitsverträge überhaupt zu erfassen, hieß es auch Nachfrage./jr/DP/jha