EQS-Adhoc: Meta Wolf AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlagen (deutsch)
Meta Wolf AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlagen
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EQS-Ad-hoc: Meta Wolf AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung
Meta Wolf AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bar- und
Sacheinlagen
17.03.2026 / 10:58 CET/CEST
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Meta Wolf AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bar- und
Sacheinlagen
Kranichfeld, 17. März 2026 - Der Vorstand der Meta Wolf AG ("Gesellschaft")
hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Kapitalerhöhung mit
Bezugsrechten für die bestehenden Aktionäre unter teilweiser Ausnutzung des
genehmigten Kapitals 2025 der Gesellschaft beschlossen. Zu diesem Zweck soll
das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 24.914.813,00 um bis zu EUR
8.304.938,00 auf bis zu EUR 33.219.751,00 durch die Ausgabe von bis zu
8.304.938 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, mit einem anteiligen Betrag
am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 und mit
Gewinnanteilsberechtigung wie alle anderen ausstehenden Aktien der
Gesellschaft, einschließlich voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1.
Januar 2025 ("Neue Aktien"), erhöht werden ("Kapitalerhöhung"). Das
Bezugsverhältnis wurde auf 3 : 1 festgelegt, d.h. drei bestehende Aktien der
Gesellschaft berechtigen zum Bezug von einer Neuen Aktie.
Die Kapitalerhöhung erfolgt sowohl gegen Bar- als auch gegen Sacheinlagen.
Den Aktionären der Gesellschaft (mit Ausnahme der Aktionärin LUBANCO PTE.
Ltd., Singapur, ("Lubanco"), einer 100 %-igen Tochtergesellschaft des
Großaktionärs Thomas Wolf) werden im Rahmen der Kapitalerhöhung 6.055.361
Neue Aktien gegen Bareinlage im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zu einem
Bezugspreis in Höhe von EUR 2,75 je Neuer Aktie nach näherer Maßgabe des
voraussichtlich am 19. März 2026 im Bundesanzeiger zu veröffentlichenden
Bezugsangebots angeboten. Die Bezugsfrist wird voraussichtlich am 20. März
2026 (einschließlich) beginnen und am 2. April 2026 (einschließlich) enden.
Ein börslicher Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen. Es ist vorgesehen,
dass die Nettoemissionserlöse aus der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zur
teilweisen Tilgung der Darlehensforderungen (wie im Folgenden definiert)
verwendet werden sollen.
Der Lubanco wird die Gelegenheit gegeben, die Rückzahlungsforderungen gegen
die Gesellschaft aus fünf gewährten Gesellschafterdarlehen im
Gesamtnennbetrag von insgesamt EUR 21,3 Mio., zuzüglich Zinsansprüchen, die
sich zum 17. März 2026 auf rd. EUR 1,3 Mio. belaufen, (zusammen
"Darlehensforderungen")
als Sacheinlage einzubringen, soweit diese nicht durch die Erlöse der
Barkapitalerhöhung getilgt werden, wobei EUR 2,75 Nennbetrag an
Darlehensforderungen zum Bezug einer Neuen Aktie berechtigen. Der
Großaktionär Thomas Wolf hat sich verpflichtet, seine sämtlichen
Bezugsrechte, die zum Bezug von bis zu 4.593.408 Neuen Aktien berechtigen,
an Lubanco zu übertragen. Neue Aktien, die auf die von Thomas Wolf
übertragenen Bezugsrechte entfallen oder für die Bezugsrechte nicht ausgeübt
wurden, werden von der Lubanco gegen Einbringung der Darlehensforderungen im
Wege der Sacheinlage erworben. Darüber hinaus findet eine Privatplatzierung
der Neuen Aktien nicht statt.
Die Kapitalerhöhung dient dazu, die Verschuldung der Gesellschaft durch die
vollständige Tilgung bzw. Einbringung der Darlehensforderungen zu reduzieren
und für die Zukunft Zinsen einzusparen und damit ihren finanziellen
Spielraum zu erhöhen sowie ihr Rating zu verbessern. Das endgültige Volumen
der Kapitalerhöhung, das nach dem Ende der Bezugsfrist festgesetzt werden
soll, ist durch diesen Zweck begrenzt und wird angesichts des insgesamt zu
tilgenden bzw. einzubringenden Betrags der Darlehensforderungen
voraussichtlich EUR 8.217.247,00 betragen.
Das Angebot der Neuen Aktien gegen Bareinlage erfolgt ausschließlich auf der
Basis eines bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu
hinterlegenden Dokuments der Gesellschaft gemäß Art. 1 Abs. 4 Unterabs. 1
lit. db) iii) und Art. 1 Abs. 5 Unterabs. 1 lit. ba) iii) in Verbindung mit
Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129. Dieses Dokument wird
voraussichtlich am 18. März 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.metawolf.com) unter der Rubrik "Investoren" im Bereich "Publikationen"
unter "Kapitalerhöhung 2026"
(https://www.metawolf.com/de/investor-relations) veröffentlicht und enthält
alle weiteren Einzelheiten zur Kapitalerhöhung.
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Länder darstellen.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot oder einen Teil eines Angebots zum
Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder Bezug von Aktien der Meta Wolf
AG ("Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder irgendeinem
anderen Land dar. Die Aktien der Gesellschaft sind nicht und werden nicht
nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils
geltenden Fassung ("Securities Act") registriert werden und dürfen in den
Vereinigten Staaten ohne die Registrierung oder die Inanspruchnahme einer
entsprechenden Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nach dem
Securities Act, oder in einer Transaktion die nicht den
Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, weder angeboten
noch verkauft werden.
***
Kontakt:
Sandy Möser
Vorstand
Bahnhofstr. 15
99448 Kranichfeld
T +49 36450 33-215
F +49 36450 33-218
E investor.relations@muehl.de
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