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EQS-Adhoc: LAIQON AG: Vorläufiges Konzern EBITDA, beschlossene Kapitalmaßnahmen, Verschiebung Veröffentlichung Geschäftsbericht 2025 auf Mitte April 2026 sowie geplanten Wechsel in den Prime Standard (deutsch)

29.03.2026
um 23:08 Uhr

LAIQON AG: Vorläufiges Konzern EBITDA, beschlossene Kapitalmaßnahmen, Verschiebung Veröffentlichung Geschäftsbericht 2025 auf Mitte April 2026 sowie geplanten Wechsel in den Prime Standard

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LAIQON AG: Vorläufiges Konzern EBITDA, beschlossene Kapitalmaßnahmen,
Verschiebung Veröffentlichung Geschäftsbericht 2025 auf Mitte April 2026
sowie geplanten Wechsel in den Prime Standard

29.03.2026 / 23:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014

LAIQON AG informiert über vorläufiges Konzern EBITDA, beschlossene
Kapitalmaßnahmen, Verschiebung der Veröffentlichung des Geschäftsberichts
2025 auf Mitte April 2026 sowie geplanten Wechsel in den Prime Standard in
2027

Hamburg, 29. März 2026

Der Vorstand der LAIQON AG ("LQAG" oder "Gesellschaft", ISIN: DE000A12UP29)
informiert basierend auf den vorläufigen Zahlen, über das erwartete
operative Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und
Amortisation (EBITDA) für das Geschäftsjahr 2025 wie folgt:

Das konsolidierte EBITDA der LQAG wird im Geschäftsjahr 2025 voraussichtlich
bei rd. -2,9 Mio. EUR und damit voraussichtlich rd. 0,9 Mio. EUR über dem
konsolidierten EBITDA des Vorjahres in Höhe von rd. -3,8 Mio. EUR liegen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass einmalige Sonder- und
Personalaufwendungen von rund 1,9 Mio. EUR (2. Hj. 2025) sowie
Rückstellungen für zukünftige Personalmaßnahmen von rd. 0,6 Mio. EUR das
EBITDA außergewöhnlich belastet haben. Das erwartete konsolidierte EBITDA
liegt damit unterhalb des Konsensus der Analysten von rd. 0,6 Mio. EUR.

Der Vorstand der LQAG hat heute zudem Beschlüsse zur Konzernfinanzierung
2026/31 gefasst. Die geplanten Kapital- und Finanzierungsmaßnahmen sind
erforderlich, um insbesondere die Finanzierung der innerhalb der kommenden
12 Monate fällig werdenden Kaufpreisraten aus in den vergangenen Jahren
durchgeführten Unternehmensakquisitionen, u. a. auch der
MainFirst-Transaktion, sowie die Finanzierung des Geschäftsbetriebs des
laufenden Geschäftsjahres 2026 der Gesellschaft in Höhe von insgesamt rd. 16
Mio. EUR sicherzustellen.

Zur Umsetzung der Finanzierung wurde vom Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eine Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um bis zu 2.350.000,00 EUR durch
Ausgabe von bis zu Stk. 2.350.000 neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien zum Zeichnungspreis von 4,30 EUR beschlossen. Ferner wurde die
Begebung einer neuen Unternehmensanleihe 2026/31 beschlossen. Sie soll ein
Volumen von bis zu 20,0 Mio. EUR und einen festen Zinssatz von 6,50 Prozent
p.a. ausweisen. Beide Emissionen erfolgen im Private Placement bei
ausgewählten Investoren.

Aufgrund bereits vorliegender Vereinbarungen mit ausgewählten Investoren
über Zeichnungen in Höhe von insgesamt 6,5 Mio. EUR für die
Barkapitalerhöhung und in Höhe von 4,5 Mio. EUR für die Unternehmensanleihe
2026/31 erwartet der Vorstand ein Gesamtplatzierungsvolumen von mindestens
11 Mio. EUR. Zusätzlich erwartet der Vorstand einen Finanzierungsbeitrag
eines Investors in Höhe von 5 Mio. EUR, mit dem bereits positive Gespräche
geführt werden und für den zudem ein Bestandsinvestor eine Ausfallgarantie
über 3,5 Mio. EUR übernommen hat. Vor diesem Hintergrund und der
fortbestehenden Möglichkeit bis zur Testatserteilung über die Platzierung
der neuen Unternehmensanleihe 2026/31 weitere Emissionserlöse zu erzielen,
erwartet der Vorstand, dass es zu keiner Erteilung eines Risikohinweises
gem. § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB durch den Abschlussprüfer im Rahmen der
Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks kommen wird.

Aufgrund von Stundungsvereinbarungen mit einzelnen Gläubigern über insgesamt
rd. 6 Mio. EUR besteht gleichwohl auch über die kommenden 12 Monate hinaus
weiterer Finanzierungsbedarf der Gesellschaft.

Die Beendigung der Abschlussprüfung und die Testierung des Konzern- und
Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 können erst
nach der Eintragung der Durchführung der beschlossenen Barkapitalerhöhung im
Handelsregister der Gesellschaft abgeschlossen werden, die der Vorstand
aufgrund der bereits vorliegenden Vereinbarungen mit ausgewählten Investoren
innerhalb der nächsten Tage erwartet. Damit verschiebt sich die
Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 voraussichtlich auf Mitte April
2026.

Ferner hat der Vorstand heute beschlossen, nach erfolgter Erteilung des
uneingeschränkten Bestätigungsvermerks für den Konzern- und Jahresabschluss
2025 von ausgewählten Gläubigern der Wandelschuldverschreibung 2023/2027
(ISIN DE000A30V885), der Wandelschuldverschreibung 2023/2028 (ISIN
DE000A351P38) und der Unternehmensanleihe 2025/2030 (ISIN DE000A4DFUP9)
Teilschuldverschreibungen im Volumen von bis zu 16 Mio. EUR gegen Ausgabe
neuer Aktien an der Gesellschaft und Teilschuldverschreibungen der neuen
Unternehmensanleihe 2026/2031 im Wege einer sog. gemischten
Sachkapitalerhöhung zurückzuerwerben.

Die Sachkapitalerhöhung soll zu einem noch festzulegenden Ausgabekurs über
dem aktuellen Aktienkurs der LAIQON Aktie durchgeführt werden. Für die im
Rahmen der Sachkapitalerhöhung ausgegebenen neuen Aktien soll ein Lock-up
bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2027 vorgesehen werden.

Aufgrund der gemischten Sachkapitalerhöhung soll sich das Gesamtvolumen der
beiden Wandelschuldverschreibungen 2023/2027 und 2023/2028 sowie der
Unternehmensanleihe 2025/2030 signifikant um rd. 16,0 Mio. EUR reduzieren,
während sich das Eigenkapital um rd. 9,5 Mio. EUR erhöhen soll. Die
Rückzahlungsverpflichtungen für die Wandelschuldverschreibungen 2023/2027
und 2023/2028 sollen sich im Ergebnis von 25 Mio. EUR auf rd. 12 Mio. EUR
reduzieren, wenn keine Wandlungen bis Laufzeitende angenommen werden. Die
Rückzahlungsverpflichtungen der Unternehmensanleihe 2025/2030 sollen sich
von 10,8 Mio. EUR auf bis zu 7,8 Mio. EUR reduzieren.

Schließlich hat der Vorstand heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, einen Wechsel vom Freiverkehrssegment Scale in den Prime
Standard (regulierter Markt) zu prüfen und vorzubereiten. Der Wechsel soll
möglichst bereits im Geschäftsjahr 2027 vollzogen werden.

Kontakt:

LAIQON AG
Hendrik Duncker
IR/PR
An der Alster 42
20099 Hamburg
Tel: +49-40-325678-145
Mail: ir@laiqon.com

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: LAIQON AG
An der Alster 42
20099 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)40 32 56 78-0
Fax: +49 (0)40 32 56 78-99
E-Mail: info@laiqon.com
Internet: https://laiqon.com
ISIN: DE000A12UP29
WKN: A12UP2
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