ROUNDUP/Europarat: Israel könnte Beobachterstatus verlieren
STRASSBURG (dpa-AFX) - Das israelische Parlament könnte nach der Zustimmung zur Einführung der Todesstrafe seinen Beobachterstatus beim Europarat verlieren. Die Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Petra Bayr, teilte mit, die Abstimmung gefährde Israels Status bei der Parlamentarischen Versammlung der Menschenrechtsorganisation "ernsthaft". Sie hoffe, dass nun Israels Oberster Gerichtshof das Gesetz ablehne.
Die Mitglieder des Europarates würden voraussichtlich am 22. April bei ihrer Debatte über die Abschaffung der Todesstrafe auch über das neue Gesetz sprechen, kündigte Bayr an. Israel entferne sich mit der Entscheidung von den Werten des Europarates.
Der Europarat mit Sitz in Straßburg wacht über Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte in seinen Mitgliedsländern. Abgeordnete der 46 Staaten kommen viermal im Jahr zur Parlamentarischen Versammlung zusammen. Der Europarat ist kein Organ der Europäischen Union.
Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit
Die Knesset hat nach Angaben der Organisation seit 1957 Beobachterstatus bei der Parlamentarischen Versammlung. Diesen können Staaten bekommen, die kein Mitglied sind, aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen etwa "bereit sein, die Grundsätze der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Gewährleistung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Personen in seinem Hoheitsgebiet anzuerkennen".
Kritiker sehen das neue Gesetz als rassistisch an, weil es de facto nur Palästinenser betrifft. Der Europarat hatte nach der Abstimmung am Montagabend bereits mitgeteilt, dass jede Anwendung der Todesstrafe, die als diskriminierend bezeichnet werden könnte, in einem Rechtsstaat inakzeptabel sei.
Die Entwicklung könnte möglicherweise auch Auswirkungen auf Auslieferungen und Überstellungen haben. Darauf wies die Pressestelle des Europarats hin. So sei Israel dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen beigetreten, demzufolge ein Staat die Auslieferung eines Menschen an einen anderen Staat verweigern kann, wenn die Straftat dort mit der Todesstrafe belegt ist und der Staat keine ausreichenden Zusicherungen bekommt, dass die Todesstrafe nicht vollstreckt wird./wea/DP/he