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EQS-News: hep global GmbH empfiehlt, dem gemeinsam abgestimmten, modifizierten Beschlussvorschlag der SdK bei der Abstimmung ohne Versammlung vom 12. bis 14. April 2026 zuzustimmen (deutsch)

02.04.2026
um 17:28 Uhr

hep global GmbH empfiehlt, dem gemeinsam abgestimmten, modifizierten Beschlussvorschlag der SdK bei der Abstimmung ohne Versammlung vom 12. bis 14. April 2026 zuzustimmen

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EQS-News: hep global GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
hep global GmbH empfiehlt, dem gemeinsam abgestimmten, modifizierten
Beschlussvorschlag der SdK bei der Abstimmung ohne Versammlung vom 12. bis
14. April 2026 zuzustimmen

02.04.2026 / 17:28 CET/CEST
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hep global GmbH empfiehlt, dem gemeinsam abgestimmten, modifizierten
Beschlussvorschlag der SdK bei der Abstimmung ohne Versammlung vom 12. bis
14. April 2026 zuzustimmen

Güglingen, 2. April 2026 - Die hep global GmbH wird kurzfristig einen
modifizierten Beschlussvorschlag der SdK Schutzgemeinschaft der
Kapitalanleger e.V. ("SdK") zu ihren Beschlussvorschlägen für die Abstimmung
ohne Versammlung der Inhaber ihres Green Bonds 2021/2026 (ISIN:
DE000A3H3JV5) vom 12. April 2026 um 0:00 Uhr bis zum 14. April 2026 um 24:00
Uhr erhalten. Der modifizierte Beschlussvorschlag wurde bereits zwischen hep
global und der SdK abgestimmt und berücksichtigt auch das Feedback aus
zahlreichen, positiven Gesprächen mit Anleihegläubigern. Deshalb empfiehlt
die Gesellschaft den Inhabern des Green Bonds 2021/2026, dem modifizierten
Beschlussvorschlag der SdK zuzustimmen.

Die SdK wird eine Erhöhung der Verzinsung der Anleihe von 6,5 % auf 8,0 %
vorschlagen, sofern die Gesellschaft die Anleihe nicht innerhalb von 6
Monaten nach ursprünglicher Fälligkeit am 18. Mai 2026 vollständig
zurückzahlt. Das erklärte Ziel von hep global ist es, den Green Bond
2021/2026 vor dem 18. November 2026 vollständig zu tilgen.

Darüber hinaus hat hep global beschlossen, jedem wirksam teilnehmenden
Anleihegläubiger des Green Bonds 2021/2026 eine einmalige Beschlussgebühr
von 25 Euro zu zahlen. Voraussetzung hierfür ist, dass das erforderliche
Quorum erreicht wurde, die erforderlichen Zustimmungen der Anleihegläubiger
zu dem Beschlussvorschlag vorliegen, die gesetzliche Anfechtungsfrist gemäß
§ 20 SchVG abgelaufen ist, ohne dass ein Anfechtungsverfahren anhängig ist
oder ein solches rechtskräftig abgeschlossen wurde, und zusätzlich die
beschlossene Änderung der Anleihebedingungen wirksam geworden ist.

Die SdK wird am 8. April 2026 um 17 Uhr ein Webinar durchführen, an dem auch
hep global teilnehmen wird. Hierzu ist eine vorherige Anmeldung unter
www.sdk.org/informationsveranstaltung erforderlich.

Der modifizierte Beschlussvorschlag der SdK sowie weitere Unterlagen zur
Abstimmung ohne Versammlung werden kurzfristig nach Erhalt des modifizierten
Beschlussvorschlags auf der Webseite der Gesellschaft unter
https://hepsolar.com/green-bond-2021-2026/ zur Verfügung gestellt.

Pressekontakt:
Evelyn Kilinc
Römerstraße 3
74363 Güglingen
Tel.: +49 7135 93446-759
E-Mail: presse@hep.global
www.hepsolar.com

Investorenkontakt:
Thomas Tschirf
Römerstraße 3
74363 Güglingen
Tel.: +49 7135 93446-0
E-Mail: greenbond@hep.global
www.hepsolar.com

Finanzpressekontakt:
Frank Ostermair, Linh Chung
IR4value GmbH
Karl-Hromadnik-Str. 14
81241 München
Tel.: +49 211 178047-20
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