WDH/ROUNDUP 2/Pistorius: Längere Auslandsreise muss nicht angezeigt werden
(Wiederholung. Fehlendes Wort im Leadsatz ergänzt: will "festschreiben".)
BERLIN (dpa-AFX) - Verteidigungsminister Boris Pistorius will noch in dieser Woche eine Ausnahme festschreiben von der im Wehrdienstgesetz grundsätzlich angelegten Meldepflicht für lange Auslandsreisen wehrfähiger Männer. "Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen - alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung", sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Ein längerer Auslandsaufenthalt müsse also auch nicht angezeigt werden.
Zuvor hatte es erheblichen Wirbel um eine mögliche Konsequenz aus dem Gesetz über den neuen Wehrdienst gegeben. Kritisiert wurde, dass sich demnach grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten.
Das Verteidigungsministerium hatte dazu erklärt, es werde durch Verwaltungsvorschriften klargestellt, dass die Genehmigung als erteilt gelte, solange der Wehrdienst freiwillig sei. Scharfe Kritik am Ministerium und auch dem Minister ebbte nach den Äußerungen vom Wochenende aber nicht ab.
Scharfe Kritik der Opposition
Die Verteidigungsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Sara Nanni, sagte der "Rheinischen Post": "Gerade ein Minister, der die großen Linien mit der Bevölkerung besprechen will, muss dafür sorgen, dass das handwerkliche Geschäft im eigenen Haus läuft."
Die AfD erklärte, Pistorius sei gezwungen, eine signifikante Fehlkonstruktion im neuen Wehrdienstgesetz einzugestehen. Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner teilte mit: "Das derzeitige Männer-Ausreisechaos offenbart einmal mehr die eklatante Überforderung der Bundesregierung. Statt klarer, nachvollziehbarer und rechtssicherer Regelungen erleben wir ein politisches Flickwerk, das bei Betroffenen und Öffentlichkeit gleichermaßen für Verunsicherung sorgt."
Pistorius kündigte an, für den Spannungsfall würden entsprechende Verfahren etabliert. Er verteidigte die Regelung in Paragraf 3 des geänderten Wehrpflichtgesetzes. Sie sei nötig - "und zwar vorsorglich".
Im Verteidigungsfall wissen, wer tatsächlich verfügbar ist
Pistorius sagte dazu: "Wir tun alles, um einen Spannungs- oder Verteidigungsfall zu verhindern und müssen trotzdem auf einen Ernstfall vorbereitet sein. Denn wenn sich die Sicherheitslage verschlechtern sollte und ein verpflichtender Wehrdienst eingeführt werden müsste, hätten wir eine andere Ausgangslage. Dann wäre es für uns entscheidend zu wissen, wer tatsächlich verfügbar ist und wer nicht."
Er wies darauf hin, dass der neue Wehrdienst freiwillig sei. Niemand werde gegen seinen Willen eingezogen. "Dafür habe ich mich innerhalb der Koalition erfolgreich eingesetzt. Folglich kommen wir derzeit nicht in die Lage, auf jemanden zurückgreifen zu müssen, der nicht verfügbar ist. Unser neuer Wehrdienst soll so attraktiv sein, dass dies auch möglichst lange so bleibt", sagte Pistorius.
Meldepflichten gab es formal auch bis zur Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011. Die Regelung kam auch damals nicht zur Anwendung. Dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten sind nach Angaben des Verteidigungsministeriums aber angehalten, Umzüge anzeigen.
Verteidigungsministerium muss über Aufwuchs berichten
Das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat zum 1. Januar in Kraft. Kern ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige für einen Ausbau der Truppe von zuletzt mehr als 180.000 Männern und Frauen um 80.000 auf 260.000 aktive Soldaten rekrutiert werden. Zudem soll es 200.000 Soldatinnen und Soldaten in der Reserve geben. Diese soll wesentlich aus den Männern und Frauen aufgebaut werden, die den neuen Wehrdienst leisten.
Mitte Januar hatte die Bundeswehr damit begonnen, Fragebögen zum Wehrdienst zu verschicken. Sie gehen an junge Menschen des Jahrgangs 2008, die seit Jahresbeginn volljährig geworden sind. Insgesamt umfasst der Jahrgang 2008 knapp 700.000 junge Männer und Frauen. Junge Männer müssen die Fragen beantworten, Frauen können das freiwillig tun. Hintergrund ist die Regelung im Grundgesetz, das eine Wehrpflicht nur für Männer kennt.
Um das Gesetz für den neuen Wehrdienst hatte es wiederholt Streit gegeben, der sich vor allem um die Frage der Freiwilligkeit drehte. Letztlich setzte sich in der Koalition die SPD-Linie durch, die auf Freiwilligkeit pochte.
Allerdings wurden Zielmarken für den sogenannten Aufwuchs - also mehr Soldatinnen und Soldaten in der Truppe - festgelegt. Alle sechs Monate soll das Verteidigungsministerium darlegen, ob die Pläne noch im Ziel liegen. Sollte das nicht der Fall sein, kann der Bundestag über eine sogenannte Bedarfswehrpflicht entscheiden.
Mit dem Wehrdienst reagiert Deutschland auf die Bedrohung durch Russland und die in der Folge geänderten Nato-Ziele. Dazu gehören auch der Kauf von Waffen, Militärtechnik und Ausrüstung im hohen dreistelligen Milliardenbereich./cn/DP/men