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EQS-Adhoc: AIXTRON SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio. (deutsch)

15.04.2026
um 22:48 Uhr

AIXTRON SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio.

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EQS-Ad-hoc: AIXTRON SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Sonstige
AIXTRON SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im
Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio.

15.04.2026 / 22:47 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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GESCHIEHT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN,
KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE
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AIXTRON SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im
Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio.

Herzogenrath, 15. April 2026 - AIXTRON SE (die "Gesellschaft") (FSE: AIXA,
ISIN DE000A0WMPJ6) hat heute unbesicherte und nicht nachrangige
Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio. und
einer Laufzeit bis April 2031, ISIN: DE000A460HP9 (die
"Wandelschuldverschreibungen") platziert. Das Bezugsrecht der Aktionäre der
Gesellschaft wurde ausgeschlossen.

Die Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio.
und einer Stückelung von EUR 100.000 je Wandelschuldverschreibung werden von
der AIXTRON SE ausgegeben. Die Wandelschuldverschreibungen werden in neu
auszugebende oder existierende, auf den Namen lautende Aktien der
Gesellschaft ohne Nennwert (die "Aktien") wandelbar sein, die einem Anteil
von rund 7,9% am Grundkapital der Gesellschaft entsprechen.

Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100% ihres festgelegten
Nennbetrages emittiert. Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor
gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden die
Wandelschuldverschreibungen bei Endfälligkeit am 23. April 2031 zu ihrem
aufgezinsten Rückzahlungsbetrag in Höhe von 101,26% ihres festgelegten
Nennbetrags zurückgezahlt ("Aufgezinster Rückzahlungsbetrag"). Der
anfängliche Wandlungspreis von EUR 50,375 entspricht einer Wandlungsprämie
von 30% über dem Referenzkurs von EUR 38,75, dem Platzierungspreis je Aktie
im Rahmen der gleichzeitigen Platzierung bestehender Aktien der
Gesellschaft, wie nachfolgend beschrieben. Aufgrund des aufgezinsten
Rückzahlungsbetrags liegt der effektive Wandlungspreis bei ca. EUR 51,010
bei Endfälligkeit. Die Schuldverschreibungen werden nicht laufend verzinst.
Die Begebung der Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um
den 23. April 2026 (der "Begebungstag") stattfinden. Die Gesellschaft
beabsichtigt, innerhalb von drei Monaten nach dem Begebungstag, die
Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr
der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der
Wandelschuldverschreibungen für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden,
was Investitionen zur Unterstützung des organischen Wachstums sowie
Akquisitionen und Aktienrückkäufe einschließen kann.

Die Gesellschaft hat sich, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmeregelungen
und Verzichtserklärungen der Joint Global Coordinator zu einer 90-tägigen
Lock-up Periode ab dem Emissionstag verpflichtet.

Darüber hinaus wurde eine gleichzeitige Platzierung bestehender Aktien der
Gesellschaft im Namen bestimmter Käufer der Wandelschuldverschreibungen
durchgeführt, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen zur Absicherung
des Marktrisikos eines Investments in die Wandelschuldverschreibungen zu
einem Platzierungspreis verkaufen möchten, welcher im Rahmen eines
beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bestimmt
wurde. Der Gesellschaft werden keine Erlöse aus diesem gleichzeitigen
Angebot bestehender Aktien zufließen.

Ansprechpartner

Christian Ludwig, CFA
Vice President Investor Relations & Corporate Communications
fon +49 (2407) 9030-444
e-mail c.ludwig@aixtron.com

Über AIXTRON

Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von
Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983
gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie
Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die
Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten
Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für
elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von
Verbindungshalbleiter- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese
Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien
und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED-, und
Displaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und
-umwandlung-, Kommunikation, Signal- und Lichttechnik sowie viele weitere
anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.

Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT®, AIX-Multi-Ject®, AIXTRON®, Close
Coupled Showerhead®, EXP®, EPISON®, Gas Foil Rotation®, HXP®, HYPERION®,
Multi-Ject®, Planetary Reactor®, PVPD®, STExS®, TriJet®

Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind im
Internet unter www.aixtron.com verfügbar.

WICHTIGER HINWEIS

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen
Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen),
Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine
solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein
könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die
Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in
bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und
alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter
Informationen sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und
diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu
Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren
in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen
kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder
darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht
genehmigt.

Diese Bekanntmachung ist Werbung und stellt keinen Prospekt im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die
"Prospektverordnung")
sowie der Prospectus Rules: Admission to the Trading on a Regulated Market
Sourcebook ("PRM") dar und wurde als solcher weder von der zuständigen
Behörde eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") noch
von der Financial Conduct Authority ("FCA") genehmigt. Sie stellt weder ein
Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum
Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw.
einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar,
in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots
zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem
Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw.
irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf
sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf
sie verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch
zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils
gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt
noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet,
übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert
werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den
Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um
eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der
Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act
unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.
Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen
US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der
vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten
Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder
einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren
Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im
Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein
Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen
Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf
keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung
erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder
einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

Diese Bekanntmachung sowie ein etwaiges Angebot in den Mitgliedstaaten des
EWR (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich ("UK")
richten sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im
Sinne der Prospektverordnung bzw. der Public Offers and Admissions to
Trading Regulations 2024 ("POATRs") sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede
Person in einem Mitgliedstaat oder in der UK, die Schuldverschreibungen
erwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, sowie ggf. Fonds, in deren
Namen diese Person handelt, gelten als erklärend und bestätigend, dass sie
Qualifizierte Anleger sind.

Darüber hinaus wird diese Bekanntmachung in der UK ausschließlich an
Personen verbreitet und richtet sich nur an (i) Personen mit beruflicher
Erfahrung in Anlageangelegenheiten im Sinne von Artikel 19(5) der Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der
jeweils geltenden Fassung (die "Order"), (ii) vermögende Unternehmen im
Sinne von Artikel 49(2) der Verordnung sowie (iii) sonstige Personen, an die
sie rechtmäßig verbreitet werden darf (zusammen "relevante Personen"). Die
Wertpapiere sind ausschließlich für relevante Personen verfügbar, und jede
Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder
anderweitigen Erwerb erfolgt nur mit solchen Personen. Personen, die keine
relevanten Personen sind, sollten nicht auf diese Bekanntmachung oder deren
Inhalt vertrauen.

MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen
der EEA Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für
Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel
9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur
Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die
"MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher
Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen),
der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat
die Zielmarktbestimmung hinsichtlich ergeben, dass: (i) der Zielmarkt für
die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II, sind; und (ii) für den
Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden alle Vertriebskanäle angemessen sind. Alle Personen,
die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen
oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die
Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger
Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung
in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch
Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und
geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden
eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen
Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der
Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht
berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,
dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder
Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine
Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die
Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige
Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

UK MiFIR: Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die
Wandelschuldverschreibungen hat - ausschließlich für den Zweck des
Produktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt,
dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich
geeignete Gegenparteien im Sinne des FCA-Handbuchs Conduct of Business
Sourcebook ("COBS") und professionelle Kunden im Sinne der Verordnung (EU)
Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("UK
MiFIR") Teil des nationalen Rechts ist, umfasst und (ii) alle Kanäle für den
Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die
Wandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein
"Vertriebsunternehmen")
soll die Beurteilung des Zielmarkts des Konzepteurs berücksichtigen; ein
Vertriebsunternehmen, welches dem FCA-Handbuch Product Intervention and
Product Governance Sourcebook (die "UK MiFIR Product Governance Rules")
unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung
im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen durchzuführen (entweder
durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung des
Konzepteurs) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen. In der
Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder
gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der
Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht
berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,
dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder
Angemessenheit für die Zwecke der UK MiFIR darstellt; noch (b) eine
Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern darstellt, in die
Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige
Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im
EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden,
und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung
gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" eine Person,
die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II
ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der
jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist,
sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4
Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung
(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") erforderlichen
Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der
Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an
Kleinanleger im EWR. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der
Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der
Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR gemäß der
EU-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig ist.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern in
der UK angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung
gestellt zu werden, und dürfen solchen auch nicht angeboten, verkauft,
vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke
bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die kein professioneller Kunde
ist, wie in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
definiert, soweit diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018
("EUWA")
Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem FCA
Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen Offenlegungsdokuments
für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der
Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an
Kleinanleger in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der
Verkauf oder der Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre
anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK gemäß dem DISC oder
den Consumer Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024
rechtswidrig ist.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer
Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,
die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über
solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich
der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger
sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung
oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen
und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der
Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt
ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt",
"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"
oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren
Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die
keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den
aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der
Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und
Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,
Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen
ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen
sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse
verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob
solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir
übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen,
zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu
aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände
widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum
dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir
übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten
Aussagen und Annahmen.

Ende der Insiderinformation

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EQS News ID: 2309346

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