OTS: vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. / Anhebung der ...
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist strikt abzulehnen /
Brossardt: "Pläne sind wirtschaftlicher und steuerpolitischer Irrweg"
München (ots) - Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. sieht
einen enormen Reformbedarf im Gesundheitswesen . Sie begrüßt ausdrücklich, dass
die Bundesregierung diesen nun angehen möchte. Sie kritisiert aber die jetzt
vorgeschlagenen Maßnahmen scharf. "Klar ist: Die nötigen grundlegenden Reformen
werden nur dann umsetzbar sein, wenn die Lasten fair verteilt werden. Mit den
nun bekannt geworden Plänen, die Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversicherung anzuheben, werden die Belastungen einseitig in
Richtung Arbeitgeber und Versicherten verlagert. Die im Jahr 2027 einmalig
geplante Erhöhung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro
zusätzlich ist nichts anderes als eine Sondersteuer auf den Faktor Arbeit .
Betroffen wäre im besonderen Maß die Industrie mit ihren gutdotierten
Arbeitsplätzen. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde die stagnierte
Konjunktur nur weiter abwürgen. Ein solcher Schritt würde alle bisherigen
wachstumsstimulierenden Maßnahmen der Bundesregierung konterkarieren", erklärt
vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Zudem besteht im Gesundheitssystem kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem
. Die "FinanzKommission Gesundheit" hat sich deshalb auch für eine Rückkehr zu
einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik ausgesprochen und entsprechende
Reformvorschläge auf der Ausgabenseite vorgelegt. Brossardt zieht daher ein
klares Fazit: "Wir - und damit meine ich ausdrücklich Unternehmen und
Beschäftigte - brauchen nicht mehr Belastung, sondern weniger. Die
Lohnzusatzkosten müssen runter, daher begrüßen wir Vorschläge, die
Sozialversicherungssysteme grundlegend zu reformieren und auf den Prüfstand zu
stellen. Ziel muss es sein, die Beitragssätze wieder in Summe auf unter 40
Prozent zu begrenzen - ohne die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben . Ein
wirksames Mittel zur Kostensenkung wäre, die Ausgabenseite zu reduzieren und
versicherungsfremde Leistungen zu streichen. Es kann nicht sein, dass die
Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern aus dem solidarischen System der
Krankenkassen finanziert werden. Diese jährlichen Ausgaben von rund zwölf
Milliarden Euro sind gegenüber den Beitragszahlern in hohem Maße ungerecht."
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